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Masterthesis Maurek - e-LISA academy

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3 Darstellung der Ergebnisse 36<br />

Nach den o.a. Kriterien wird die Schulverwaltung auch periodisch vom Rechnungshof<br />

überprüft.<br />

Auf der der Grundlage dieser Aufgabenbereiche, wie sie in SchUG und LDG definiert<br />

sind, wurden in weiterer Folge in den verschiedenen Bundesländern, teils durch ausgewählte<br />

Peronalberatungsbüros, eigene Anforderungsprofile erstellt. Diese, in den letzten<br />

Jahren unter dem Stichwort „Objektivierung“ eingeführten Qualitätskriterien sollten Maßstab<br />

für die Auswahl und Beurteilung der Bewerber/innen sein.<br />

Diese Anforderungen an die zukünftigen Schulleiter/innen lassen sich auf 4 ‚Kompetenzbereiche’<br />

reduzieren:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die pädagogische Kompetenz<br />

Die organisatorisch-administrative Kompetenz<br />

Die Kommunikationskompetenz<br />

Die Führungskompetenz<br />

3.1.1.2 Die pädagogische Kompetenz<br />

In den meisten Bundesländern, mit Ausnahme von Vorarlberg 58 , müssen die Bewerber<br />

um eine Schulleiter/innenstelle entsprechende pädagogische Kompetenzen besitzen<br />

und diese auch in geeigneter Form nachweisen. Was diese pädagogischen Kompetenzen<br />

genau sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen<br />

werden darunter Zusatzqualifikationen wie abgeschlossene Hochschulstudien oder zusätzliche<br />

Lehramtsprüfungen bzw. Ausbildungen verstanden. Weiters sind entsprechende<br />

Nachweise der eigenen Fort- und Weiterbildung zu erbringen (bisher meist in Form<br />

des Studienbuches der Pädagogischen Institute), insbesondere solche, die eine Relevanz<br />

für die angestrebte Tätigkeit haben. Eine weitere Anforderung stellt eine Tätigkeit<br />

im Bereich der Lehrerfort- oder Ausbildung dar. Hier wird normalerweise auf eine Tätigkeit<br />

als Referent/in, Seminarleiter/in oder ARGE-Leiter/in im Rahmen der Fortbildung<br />

Bezug genommen. Im Rahmen der Ausbildung versteht man darunter Tätigkeiten wie<br />

die Lehrtätigkeit an einer Pädagogischen Akademie, Sozialakademie oder Universität.<br />

Ebenfalls haben die Bewerber/innen die ev. Teilnahme an Schul- und Unterrichtsversuchen,<br />

Lehrplanentwicklungen oder Schulentwicklungsprojekten nachzuweisen.<br />

57 BG 27.6.1984 BGBl 302 über das Dienstrecht der Landeslehrer idF zuletzt BGBl 166/2006<br />

58 In Vorarlberg ist die pädagogische Kompetenz interessanterweise nicht Teil des landesspezifischen Anforderungsprofils.<br />

Es handelt sich aber dennoch um eine an den Schulleiter gestellte Anforderung, da<br />

von Bewerber/innen im Zuge des Hearings häufig die eigenen pädagogischen Fähigkeiten betont und<br />

diese auch bei der Erstellung der Reihung entsprechend berücksichtigt wird.G

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