Masterthesis Maurek - e-LISA academy
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3 Darstellung der Ergebnisse 36<br />
Nach den o.a. Kriterien wird die Schulverwaltung auch periodisch vom Rechnungshof<br />
überprüft.<br />
Auf der der Grundlage dieser Aufgabenbereiche, wie sie in SchUG und LDG definiert<br />
sind, wurden in weiterer Folge in den verschiedenen Bundesländern, teils durch ausgewählte<br />
Peronalberatungsbüros, eigene Anforderungsprofile erstellt. Diese, in den letzten<br />
Jahren unter dem Stichwort „Objektivierung“ eingeführten Qualitätskriterien sollten Maßstab<br />
für die Auswahl und Beurteilung der Bewerber/innen sein.<br />
Diese Anforderungen an die zukünftigen Schulleiter/innen lassen sich auf 4 ‚Kompetenzbereiche’<br />
reduzieren:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die pädagogische Kompetenz<br />
Die organisatorisch-administrative Kompetenz<br />
Die Kommunikationskompetenz<br />
Die Führungskompetenz<br />
3.1.1.2 Die pädagogische Kompetenz<br />
In den meisten Bundesländern, mit Ausnahme von Vorarlberg 58 , müssen die Bewerber<br />
um eine Schulleiter/innenstelle entsprechende pädagogische Kompetenzen besitzen<br />
und diese auch in geeigneter Form nachweisen. Was diese pädagogischen Kompetenzen<br />
genau sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen<br />
werden darunter Zusatzqualifikationen wie abgeschlossene Hochschulstudien oder zusätzliche<br />
Lehramtsprüfungen bzw. Ausbildungen verstanden. Weiters sind entsprechende<br />
Nachweise der eigenen Fort- und Weiterbildung zu erbringen (bisher meist in Form<br />
des Studienbuches der Pädagogischen Institute), insbesondere solche, die eine Relevanz<br />
für die angestrebte Tätigkeit haben. Eine weitere Anforderung stellt eine Tätigkeit<br />
im Bereich der Lehrerfort- oder Ausbildung dar. Hier wird normalerweise auf eine Tätigkeit<br />
als Referent/in, Seminarleiter/in oder ARGE-Leiter/in im Rahmen der Fortbildung<br />
Bezug genommen. Im Rahmen der Ausbildung versteht man darunter Tätigkeiten wie<br />
die Lehrtätigkeit an einer Pädagogischen Akademie, Sozialakademie oder Universität.<br />
Ebenfalls haben die Bewerber/innen die ev. Teilnahme an Schul- und Unterrichtsversuchen,<br />
Lehrplanentwicklungen oder Schulentwicklungsprojekten nachzuweisen.<br />
57 BG 27.6.1984 BGBl 302 über das Dienstrecht der Landeslehrer idF zuletzt BGBl 166/2006<br />
58 In Vorarlberg ist die pädagogische Kompetenz interessanterweise nicht Teil des landesspezifischen Anforderungsprofils.<br />
Es handelt sich aber dennoch um eine an den Schulleiter gestellte Anforderung, da<br />
von Bewerber/innen im Zuge des Hearings häufig die eigenen pädagogischen Fähigkeiten betont und<br />
diese auch bei der Erstellung der Reihung entsprechend berücksichtigt wird.G