Masterthesis Maurek - e-LISA academy
Masterthesis Maurek - e-LISA academy
Masterthesis Maurek - e-LISA academy
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3 Darstellung der Ergebnisse 44<br />
Die entsandten Lehrer/innen und Elternvertreter/innen der betreffenden Schule haben<br />
dem Schulforum vom Ablauf des Anhörungsverfahrens zu berichten.<br />
Dem Schulforum der betreffenden Schule kommt in diesem Verfahren ein Stellungnahmerecht<br />
gemäß § 26a Abs 1 LDG 1984 zu. Die Stellungnahme des Schulforums hat sich<br />
auf das Anforderungsprofil zu beziehen. 69<br />
3.1.4 Die Erstellung des Besetzungsvorschlages<br />
Anhand der Protokolle der Anhörungskommission sowie der eingebrachten Stellungnahme<br />
des Schulforums haben die Organe der Bundesschulbehörden unter Berücksichtigung<br />
der gesetzlichen Kriterien eine begründete Reihung der Kandidaten/der Kandidatinnen<br />
vorzunehmen. Die Kollegien der Bezirks- und Landesschulräte können hierbei zu<br />
unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.<br />
Neben den durch die Anhörungsprotokolle nachgewiesenen Eignungskriterien können<br />
von den Bundesschulbehörden auch solche biographische Daten in die Beurteilung der<br />
Kandidaten / der Kandidatinnen mit einfließen, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit<br />
in die Integrität des Bewerbers/ der Bewerberin oder in dessen/deren sachliche<br />
Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben als Schulleiter/in zu erschüttern. Dies sind<br />
im Allgemeinen Sachverhalte disziplinar- oder strafrechtlicher Relevanz.<br />
Tritt der Falle ein, dass zwei oder mehr Bewerber/innen aufgrund der festgelegten Kriterien<br />
in gleichem Maße für die Funktion eines Schulleiters/einer Schulleiterin geeignet<br />
sind, so geben die im § 26 Abs 7 LDG 1984 angeführten gesetzlichen Kriterien, sowie<br />
die Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes den Ausschlag. 70<br />
3.1.5 Verleihung der Leiter/innenstelle<br />
Die definitive Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Leiter/innenstelle wird<br />
von der Salzburger Landesregierung unter Würdigung der Reihungsvorschläge der Bundesschulbehörden<br />
gefällt.<br />
3.1.6 Bewertung des Verfahrens zur Schulleiter/innenbestellung<br />
Für die Fragestellung dieser Arbeit lassen sich aus der Betrachtung des Assessmentverfahrens<br />
im Zusammenhang mit der Schulleiter/innenbestellung keine direkten Schlüsse<br />
ziehen. Indirekt können jedoch mehrere Aspekte im Rahmen dieses Vorgangs kritisch<br />
betrachtet werden.<br />
69 Vgl.: VO z. § 26 Abs. 7 (LDG 1984) i.d.g.F. VoBl 1(2003)