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Masterthesis Maurek - e-LISA academy

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3 Darstellung der Ergebnisse 42<br />

Für den Fall, dass sich drei oder mehrere Kandidaten/Kadidatinnen für die ausgeschriebene<br />

Stelle bewerben, obliegt es einem Vertreter/einer Vertreterin des für die Leiter/innenbestellung<br />

zuständigen Referates der Abteilung 2 des Amtes der Salzburger<br />

Landesregierung gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden der Anhörungskommission und<br />

dem zuständigen Schulaufsichtsorgan, das Thema der Gruppenübung gemäß § 9 Abs 2<br />

unter gleichzeitiger Festlegung der Kriterien, die durch die Erarbeitung der Lösung dieses<br />

Themas abgedeckt werden, festzulegen. Bei zwei Bewerber/innen kann der/die Vorsitzende<br />

der Anhörungskommission die Gruppenarbeit anordnen. In diesem Zusammenhang<br />

werden auch die Fragen, die sich auf die festgelegten Kriterien beziehen, aus<br />

dem Fragenpool gezogen und die für die Fragestellung zuständigen Mitglieder bestimmt.<br />

66 Die eigentliche Beurteilung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin erfolgt<br />

in der o.a. Gruppenübung und einem nachfolgenden Hearing. Darin sollen alle Eignungskriterien<br />

des Anforderungsprofils berücksichtigt werden. Für die persönliche Darstellung<br />

des Bewerbers/der Bewerberin stehen ca. 5 Minuten zur Verfügung.<br />

Ziel der Gruppenübung ist die Sichtbarmachung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin.<br />

Die dadurch evaluierten Eignungskriterien brauchen im nachfolgenden Hearing<br />

nicht mehr eigens thematisiert werden.<br />

Für die Gruppenübung ist eine maximale Anzahl von 6 Bewerber/innen vorgesehen. Die<br />

Dauer sollte eine Stunde nicht überschreiten. Ziel ist die Bearbeitung einer schulspezifischen<br />

Problemstellung und die Darstellung einer teambezogenen Lösung.<br />

Ziel des Hearings ist die Beurteilung der Eignung des Kandidaten/der Kandidatin durch<br />

individuelle Fragestellungen. Dabei sollten zu jedem Eignungskriterium entsprechende<br />

Fragen gestellt werden. Die Mitglieder der Anhörungskommission sind angehalten, ihre<br />

Bewertung der entsprechenden Eignungskriterien sowie ihre individuellen Beobachtungen<br />

im Verlauf der Befragung schriftlich festzuhalten und darüber in einer abschließenden<br />

Abstimmung zu befinden. Dabei wird gesondert über jedes einzelne Eignungskriterium<br />

abgestimmt. Der Vorsitzende/die Vorsitzende hat das Ergebnis der Abstimmung<br />

unter Festhaltung einer ev. Minderheitenansicht in einem standardisierten Beschreibungsschema<br />

(siehe Anhang A) zu dokumentieren. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Stimme des Vorsitzenden/der Vorsitzenden. Dieses Beschreibungsschema ist das<br />

gemeinsame Kommissionsergebnis und stellt gleichzeitig das Protokoll des Anhörungsverfahrens<br />

dar. 67<br />

Die Anhörungskommission besteht aus:<br />

66 Vgl. VO z. § 26 Abs. 7 (LDG 1984) i.d.g.F. VoBl 1(2003)<br />

67 Vgl.: VO z. § 26 Abs. 7 (LDG 1984) i.d.g.F. VoBl 1(2003)

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