Masterthesis Maurek - e-LISA academy
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3 Darstellung der Ergebnisse 42<br />
Für den Fall, dass sich drei oder mehrere Kandidaten/Kadidatinnen für die ausgeschriebene<br />
Stelle bewerben, obliegt es einem Vertreter/einer Vertreterin des für die Leiter/innenbestellung<br />
zuständigen Referates der Abteilung 2 des Amtes der Salzburger<br />
Landesregierung gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden der Anhörungskommission und<br />
dem zuständigen Schulaufsichtsorgan, das Thema der Gruppenübung gemäß § 9 Abs 2<br />
unter gleichzeitiger Festlegung der Kriterien, die durch die Erarbeitung der Lösung dieses<br />
Themas abgedeckt werden, festzulegen. Bei zwei Bewerber/innen kann der/die Vorsitzende<br />
der Anhörungskommission die Gruppenarbeit anordnen. In diesem Zusammenhang<br />
werden auch die Fragen, die sich auf die festgelegten Kriterien beziehen, aus<br />
dem Fragenpool gezogen und die für die Fragestellung zuständigen Mitglieder bestimmt.<br />
66 Die eigentliche Beurteilung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin erfolgt<br />
in der o.a. Gruppenübung und einem nachfolgenden Hearing. Darin sollen alle Eignungskriterien<br />
des Anforderungsprofils berücksichtigt werden. Für die persönliche Darstellung<br />
des Bewerbers/der Bewerberin stehen ca. 5 Minuten zur Verfügung.<br />
Ziel der Gruppenübung ist die Sichtbarmachung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin.<br />
Die dadurch evaluierten Eignungskriterien brauchen im nachfolgenden Hearing<br />
nicht mehr eigens thematisiert werden.<br />
Für die Gruppenübung ist eine maximale Anzahl von 6 Bewerber/innen vorgesehen. Die<br />
Dauer sollte eine Stunde nicht überschreiten. Ziel ist die Bearbeitung einer schulspezifischen<br />
Problemstellung und die Darstellung einer teambezogenen Lösung.<br />
Ziel des Hearings ist die Beurteilung der Eignung des Kandidaten/der Kandidatin durch<br />
individuelle Fragestellungen. Dabei sollten zu jedem Eignungskriterium entsprechende<br />
Fragen gestellt werden. Die Mitglieder der Anhörungskommission sind angehalten, ihre<br />
Bewertung der entsprechenden Eignungskriterien sowie ihre individuellen Beobachtungen<br />
im Verlauf der Befragung schriftlich festzuhalten und darüber in einer abschließenden<br />
Abstimmung zu befinden. Dabei wird gesondert über jedes einzelne Eignungskriterium<br />
abgestimmt. Der Vorsitzende/die Vorsitzende hat das Ergebnis der Abstimmung<br />
unter Festhaltung einer ev. Minderheitenansicht in einem standardisierten Beschreibungsschema<br />
(siehe Anhang A) zu dokumentieren. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
die Stimme des Vorsitzenden/der Vorsitzenden. Dieses Beschreibungsschema ist das<br />
gemeinsame Kommissionsergebnis und stellt gleichzeitig das Protokoll des Anhörungsverfahrens<br />
dar. 67<br />
Die Anhörungskommission besteht aus:<br />
66 Vgl. VO z. § 26 Abs. 7 (LDG 1984) i.d.g.F. VoBl 1(2003)<br />
67 Vgl.: VO z. § 26 Abs. 7 (LDG 1984) i.d.g.F. VoBl 1(2003)