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IHR GUTES<br />

AKTUELLES<br />

RECHT<br />

„Auf hoher See und vor Gericht ist jeder<br />

in Gottes Hand“. Diese „Binsenweisheit“<br />

beschreibt die Unwägbarkeit bei rechtlichen<br />

Auseinandersetzungen. Allein „gesunder<br />

Menschenverstand“ reicht häufig<br />

nicht aus, juristische Fragestellungen zu<br />

lösen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen<br />

in loser Folge rechtliche Hilfestellung<br />

geben zu Problemen, die sich aus vermeintlichen<br />

Alltagssituationen heraus ergeben<br />

können.<br />

Die Autoren sind Brüggener Anwälte, die<br />

auf der Roermonder Straße eine Bürogemeinschaft<br />

betreiben.<br />

Beleidigung und Üble<br />

Nachrede berechtigen<br />

den Vermieter zur<br />

Kündigung<br />

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung<br />

eines Mietverhältnisses über Wohnraum<br />

berechtigt, wenn der Mieter ihn beleidigt<br />

und über ihn eine Tatsache behauptet<br />

oder verbreitet, welche dazu geeignet ist,<br />

den Vermieter verächtlich zu machen oder<br />

in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen<br />

(üble Nachrede). Dies hat das Landgericht<br />

Potsdam jüngst entschieden. Erforderlich<br />

sei allerdings, dass die Beleidigung<br />

und üble Nachrede einen gewissen<br />

Schweregrad erreichen und eine Würdigung<br />

der Gesamtumstände dazu führe,<br />

dass die Fortsetzung der Mietverhältnisses<br />

für den Vermieter unzumutbar sei.<br />

Im konkreten Fall hatte der Vermieter die<br />

Mieterin wegen mehrerer unangemessener<br />

Äußerungen zunächst abgemahnt.<br />

Die Mieterin hat dann trotz der erfolgten<br />

Abmahnung Kontakt zu dem Baufinanzierer<br />

des Vermieters aufgenommen und<br />

angedeutet, dass der Vermieter in Vermögensverfall<br />

geraten sei und seine Bonität<br />

überprüft werden müsste. Ferner drohte<br />

sie an, sich an das Bundesaufsichtsamt für<br />

das Banken- und Kreditwesen zu wenden,<br />

falls der Baufinanzierer die Kreditwürdigkeit<br />

des Vermieters nicht nochmals überprüfe.<br />

Es stellte sich heraus, dass die Behauptungen<br />

der Mieterin unwahr waren<br />

und ausschließlich dem Zweck dienten,<br />

den Vermieter in Misskredit zu bringen.<br />

Das Urteil des Landgerichts Potsdam<br />

überzeugt. Denn es kann nicht richtig<br />

sein, dass sich ein Vermieter derartige<br />

Entgleisungen des Mieters gefallen lassen<br />

muss. Ob einem Mieter auch Ansprüche,<br />

etwa auf Schadensersatz, zustehen, wenn<br />

der Vermieter derartige Entgleisungen zu<br />

verantworten hat und der Mieter deswegen<br />

kündigt, wurde bisher noch nicht<br />

entschieden.<br />

Mit freundlicher Unterstützung<br />

der Rechtsanwälte Lange & Kollegen,<br />

Roermonder Str. 27 · 41379 Brüggen<br />

Eine ganz besondere Stadtführung konnte jetzt eine Besuchergruppe erleben: Während Gert Dörnhaus<br />

über Brüggens Geschichte informierte, sorgte der MGV Laetitia Lüttelbracht für musikalische Begleitung.<br />

Stadtführung mit dem<br />

MGV „Laetitia“<br />

Am Samstag, 3. November, führte Gert Dörnhaus<br />

eine Gruppe auf ungewohnte Art durch<br />

Brüggens Geschichte. Auf Initiative von Peter<br />

Metten sorgte der Männergesangverein Laetitia<br />

1900 aus Lüttelbracht für ein besonderes<br />

Rahmenprogramm.<br />

Pünktlich zum Beginn der Führung um 15.00<br />

Uhr ließ sich auch die Sonne in Brüggen blicken.<br />

Nach dem Start im Burginnenhof ging<br />

es weiter zum Messerturm, den Resten der<br />

Stadtmauer, an den Kasematten, der „Klimp“<br />

und der Mühle vorbei zur Pfarrkirche St. Nikolaus.<br />

Gert Dörnhaus bewies dabei als „einziger<br />

Ur-Brüggener unter den Stadtführern“<br />

nicht nur profunde Kenntnisse in der Geschichte<br />

der Gemeinde, sondern rezitierte<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

LANGE & KOLLEGEN<br />

Arbeitsrecht<br />

Arzthaftungsrecht<br />

Bau- und Immobilienrecht<br />

Erbrecht<br />

Familien- und Scheidungsrecht<br />

Internetrecht<br />

Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

Pferderecht<br />

Reiserecht<br />

dazu Brechts Gedicht „Fragen eines lesenden<br />

Arbeiters“ und leitete seine Führung mit dem<br />

Goethe - Zitat „Man soll jeden Tag wenigstens<br />

ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht<br />

lesen, ein treffliches Gemälde sehen und,<br />

wenn es möglich zu machen ist, einige vernünftige<br />

Worte sprechen“ ein.<br />

Zur Freude aller Beteiligten ist es bei dieser<br />

Veranstaltung gelungen, unterhaltsame Geschichten<br />

und die Fröhlichkeit der Musik<br />

miteinander zu verbinden und zu ergänzen.<br />

Die Liederauswahl der Laetitia wurde von<br />

den Zuhörern mit viel Beifall bedacht. Und<br />

man war sich schnell einig, dass diese Art der<br />

Stadtführung im kommenden Jahr auf jeden<br />

Fall wiederholt werden sollte.<br />

Sozialrecht<br />

Transport-und Speditionsrecht<br />

Verkehrsrecht<br />

Versicherungsrecht<br />

Vertragsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Wettbewerb- und Markenrecht<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Zivilrecht<br />

Lange & Kollegen Bürogemeinschaft · Roermonder Str. 27 · 41379 Brüggen<br />

Telefon 02163-5772160 · Fax 02163-5774590<br />

info@lange-rechtsanwaelte.com<br />

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr.<br />

Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten.<br />

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