EFG 316k/ 316/ 318k/ 318/ 320 - Jungheinrich
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F<br />
Instandhaltung des Fahrzeuges<br />
1 Betriebssicherheit und Umweltschutz<br />
F<br />
M<br />
Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach<br />
den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden.<br />
Jegliche Veränderung am Flurförderzeug -insbesondere der Sicherheitseinrichtungen-<br />
ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförderzeuges<br />
verändert werden.<br />
Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren<br />
und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu<br />
verwenden. Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den<br />
geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht<br />
Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung.<br />
Nach Durchführung von Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen die Tätigkeiten<br />
des Abschnitts "Wiederinbetriebnahme" durchgeführt werden (siehe Kapitel F).<br />
2 Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung<br />
Personal für die Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung der Flurförderzeuge<br />
darf nur durch sachkundiges Personal des Herstellers durchgeführt werden. Die Service<br />
- Organisation des Herstellers verfügt über speziell für diese Aufgaben geschulte<br />
Außendiensttechniker. Wir empfehlen daher den Abschluß eines Wartungsvertrages<br />
mit dem zuständigen Service - Stützpunkt des Herstellers.<br />
F<br />
M<br />
Anheben und Aufbocken: Zum Anheben des Flurförderzeuges dürfen Anschlagmittel<br />
nur an den dafür vorgesehenen Stellen angeschlagen werden. Beim Aufbocken<br />
muß durch geeignete Mittel (Keile, Holzklötze) ein Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen<br />
werden. Arbeiten unter angehobener Lastaufnahme dürfen nur durchgeführt<br />
werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette abgefangen ist.<br />
Bei Arbeiten unter angehobener Lastgabel oder angehobenem Fahrzeug sind diese<br />
so zu sichern, daß ein Absenken, Abkippen oder Wegrutschen ausgeschlossen ist.<br />
Beim Anheben des Fahrzeugs sind zusätzlich die Vorschriften des Kapitels „Transport<br />
und Erstinbetriebnahme“ zu befolgen.<br />
Bei Arbeiten an der Feststellbremse ist das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern.<br />
Reinigungsarbeiten: Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten<br />
gereinigt werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind sämtliche Sicherheitsmaßnahmen<br />
zu treffen, die Funkenbildung (z.B. durch Kurzschluß) ausschließen. Bei<br />
batteriebetriebenen Flurförderzeugen muß der Batteriestecker herausgezogen werden.<br />
Elektrische und elektronische Baugruppen sind mit schwacher Saug- oder<br />
Druckluft und nichtleitendem, antistatischem Pinsel zu reinigen.<br />
Wird das Flurförderzeug mit Wasser oder Hochdruckreiniger gesäubert, müssen vorher<br />
alle elektrischen und elektronischen Baugruppen sorgfältig abgedeckt werden,<br />
denn Feuchtigkeit kann Fehlfunktionen hervorrufen.<br />
Eine Reinigung mit Dampfstrahl ist nicht zugelassen.<br />
0205.D<br />
Nach der Reinigung sind die im Abschnitt "Wiederinbetriebnahme" beschriebenen<br />
Tätigkeiten durchzuführen.<br />
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