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EFG 316k/ 316/ 318k/ 318/ 320 - Jungheinrich

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F<br />

Instandhaltung des Fahrzeuges<br />

1 Betriebssicherheit und Umweltschutz<br />

F<br />

M<br />

Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach<br />

den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden.<br />

Jegliche Veränderung am Flurförderzeug -insbesondere der Sicherheitseinrichtungen-<br />

ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförderzeuges<br />

verändert werden.<br />

Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren<br />

und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu<br />

verwenden. Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den<br />

geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht<br />

Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung.<br />

Nach Durchführung von Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen die Tätigkeiten<br />

des Abschnitts "Wiederinbetriebnahme" durchgeführt werden (siehe Kapitel F).<br />

2 Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung<br />

Personal für die Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung der Flurförderzeuge<br />

darf nur durch sachkundiges Personal des Herstellers durchgeführt werden. Die Service<br />

- Organisation des Herstellers verfügt über speziell für diese Aufgaben geschulte<br />

Außendiensttechniker. Wir empfehlen daher den Abschluß eines Wartungsvertrages<br />

mit dem zuständigen Service - Stützpunkt des Herstellers.<br />

F<br />

M<br />

Anheben und Aufbocken: Zum Anheben des Flurförderzeuges dürfen Anschlagmittel<br />

nur an den dafür vorgesehenen Stellen angeschlagen werden. Beim Aufbocken<br />

muß durch geeignete Mittel (Keile, Holzklötze) ein Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen<br />

werden. Arbeiten unter angehobener Lastaufnahme dürfen nur durchgeführt<br />

werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette abgefangen ist.<br />

Bei Arbeiten unter angehobener Lastgabel oder angehobenem Fahrzeug sind diese<br />

so zu sichern, daß ein Absenken, Abkippen oder Wegrutschen ausgeschlossen ist.<br />

Beim Anheben des Fahrzeugs sind zusätzlich die Vorschriften des Kapitels „Transport<br />

und Erstinbetriebnahme“ zu befolgen.<br />

Bei Arbeiten an der Feststellbremse ist das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern.<br />

Reinigungsarbeiten: Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten<br />

gereinigt werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind sämtliche Sicherheitsmaßnahmen<br />

zu treffen, die Funkenbildung (z.B. durch Kurzschluß) ausschließen. Bei<br />

batteriebetriebenen Flurförderzeugen muß der Batteriestecker herausgezogen werden.<br />

Elektrische und elektronische Baugruppen sind mit schwacher Saug- oder<br />

Druckluft und nichtleitendem, antistatischem Pinsel zu reinigen.<br />

Wird das Flurförderzeug mit Wasser oder Hochdruckreiniger gesäubert, müssen vorher<br />

alle elektrischen und elektronischen Baugruppen sorgfältig abgedeckt werden,<br />

denn Feuchtigkeit kann Fehlfunktionen hervorrufen.<br />

Eine Reinigung mit Dampfstrahl ist nicht zugelassen.<br />

0205.D<br />

Nach der Reinigung sind die im Abschnitt "Wiederinbetriebnahme" beschriebenen<br />

Tätigkeiten durchzuführen.<br />

F 1

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