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Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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- 11 -<br />

Gesetzgebungskompetenz für Fahndungsmaßnahmen nach <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgebungskompetenz für die mit <strong>de</strong>r Fahndung bezweckte Maßnahme richten.<br />

Zielt eine Fahndung auf bun<strong>de</strong>srechtlich geregelte Maßnahmen ab (z.B. die<br />

I<strong>de</strong>ntifizierung und Überführung eines Straftäters), so ist auch die<br />

Fahndungsmaßnahme selbst bun<strong>de</strong>srechtlich zu regeln.<br />

Richtet sich <strong>de</strong>r Gesetzeszweck somit nach <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>r abzugleichen<strong>de</strong>n<br />

Ausschreibungen, so verstößt § 22a PolG gegen Art. 74 Nr. 1 GG, soweit er die Suche<br />

nach Ausschreibungen zum Zweck <strong>de</strong>r Strafverfolgung o<strong>de</strong>r Strafvollstreckung zulässt.<br />

2.2.1.3.1.1 Kompetenzwidrige Fahndung nach Ausschreibungen gemäß §§ 163e, 463a<br />

StPO (§ 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 2 PolG)<br />

§ 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 PolG ermächtigt zur Suche nach Personen, die zur polizeilichen<br />

Beobachtung, ver<strong>de</strong>ckten Registrierung o<strong>de</strong>r gezielten Kontrolle ausgeschrieben sind.<br />

Derartige Ausschreibungen dienen dazu, <strong>de</strong>n Betroffenen zu kontrollieren o<strong>de</strong>r sein<br />

Antreffen zu notieren. Ausschreibungen nach <strong>de</strong>r Strafprozessordnung bezwecken die<br />

Erforschung <strong>de</strong>s Sachverhalts zur Aufklärung <strong>de</strong>s Verdachts einer Straftat, die<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Aufenthaltsortes eines Straftäters o<strong>de</strong>r die Vollstreckung <strong>de</strong>r<br />

Führungsaufsicht über einen Verurteilten.<br />

Unter die Variante <strong>de</strong>r Erforschung <strong>de</strong>s Sachverhalts fällt auch die Fahndung nach<br />

gestohlenen und unterschlagenen Kraftfahrzeugen. Die Sicherstellung eines als<br />

gestohlen ausgeschriebenen Fahrzeugs ist nötig, um <strong>de</strong>n Täter zu i<strong>de</strong>ntifizieren o<strong>de</strong>r<br />

Beweismittel für die Tat zu gewinnen (z.B. Spuren am Fahrzeug). Die Fahndung nach<br />

unterschlagenen und gestohlenen Fahrzeugen und Kennzeichen ist daher <strong>de</strong>r<br />

Strafverfolgung zuzuordnen.<br />

In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s Gesetzentwurfs argumentiert die Lan<strong>de</strong>sregierung zwar, die<br />

Rückgabe eines gestohlenen Fahrzeugs betreffe die präventive Polizeiarbeit, da es um<br />

die Beendigung einer Verletzung <strong>de</strong>r Rechtsordnung gehe. 23 Diese Argumentation ist in<br />

<strong>de</strong>r Hauptsache jedoch unzutreffend.<br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts besteht eine<br />

polizeirechtliche Gesetzgebungskompetenz <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im Überschneidungsbereich mit<br />

Bun<strong>de</strong>skompetenzen nur für „solche Regelungen, bei <strong>de</strong>nen die Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>n alleinigen und unmittelbaren Gesetzeszweck<br />

22 Roggan, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 23.<br />

23 LT-Drs. 14 / 3165, 47.

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