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Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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- 17 -<br />

Dies gilt in je<strong>de</strong>m Fall dann, wenn die Mischdatei schwerpunktmäßig <strong>de</strong>r<br />

Strafverfolgung dient. Nach <strong>de</strong>r Kompetenzverteilung <strong>de</strong>s Grundgesetzes sind die<br />

Län<strong>de</strong>r nicht befugt, einen Abgleich mit Ausschreibungen zu ausschließlich o<strong>de</strong>r<br />

überwiegend repressiven Zwecken zu genehmigen. 42 Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

hat an <strong>de</strong>r schleswig-holsteinischen Regelung <strong>de</strong>mentsprechend beanstan<strong>de</strong>t, sie<br />

schließe nicht aus, „auch Fahndungsdateien einzubeziehen, die im Schwerpunkt o<strong>de</strong>r<br />

gar ausschließlich zu strafprozessualen Zwecken erstellt wer<strong>de</strong>n“. 43<br />

Unzutreffend ist daher die Auffassung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, ein Abgleich sei auch mit<br />

überwiegend repressiven Ausschreibungen zulässig, weil <strong>de</strong>r Kfz-Massenabgleich<br />

verdachts- und ereignisunabhängig erfolge und nicht nur aus Anlass konkreter<br />

Strafverfahren. 44 Die Lan<strong>de</strong>sregierung vermengt hier unzulässig <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme mit ihren materiellen Voraussetzungen (Eingriffsschwelle). Aus welchem<br />

Anlass und unter welchen Voraussetzungen ein Grundrechtseingriff zugelassen wird, ist<br />

eine Frage <strong>de</strong>s materiellen Rechts und für die Gesetzgebungskompetenz unerheblich. 45<br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts richtet sich die<br />

Gesetzgebungskompetenz vielmehr nach <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>r geregelten Maßnahme. 46 Die<br />

Fahndung mittels <strong>de</strong>s polizeilichen Informationssystems „INPOL“ hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

<strong>de</strong>mentsprechend wie folgt geregelt: Nach <strong>de</strong>n §§ 11 Abs. 2 S. 2, 9 Abs. 1 S. 1 BKAG<br />

kann eine Behör<strong>de</strong> „personenbezogene <strong>Daten</strong> in Dateien speichern, verän<strong>de</strong>rn und<br />

nutzen, soweit dies erfor<strong>de</strong>rlich ist zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung, wenn<br />

das Bun<strong>de</strong>skriminalamt o<strong>de</strong>r die die Ausschreibung veranlassen<strong>de</strong> Stelle nach <strong>de</strong>m für<br />

sie gelten<strong>de</strong>n Recht befugt ist, die mit <strong>de</strong>r Ausschreibung für Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Strafverfolgung, <strong>de</strong>s Strafvollzugs, <strong>de</strong>r Strafvollstreckung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abwehr erheblicher<br />

Gefahren vorgesehene Maßnahme vorzunehmen o<strong>de</strong>r durch eine Polizeibehör<strong>de</strong><br />

vornehmen zu lassen.“ Nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgesetzgebers soll also die „mit <strong>de</strong>r<br />

Ausschreibung [...] vorgesehene Maßnahme“ die Zuständigkeit <strong>de</strong>terminieren. Auch die<br />

Gesetzgebungskompetenz für Fahndungsmaßnahmen muss sich nach <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgebungskompetenz für die mit <strong>de</strong>r Fahndung bezweckte Maßnahme richten.<br />

Zielt eine Fahndung auf bun<strong>de</strong>srechtlich geregelte Maßnahmen ab (z.B. die<br />

42 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 179.<br />

43 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 152<br />

44 Lan<strong>de</strong>sregierung Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, LT-Drs. 14 / 3165, 47.<br />

45<br />

Vgl. BVerfG, 1 BvR 668/04 vom 27.7.2005, Absatz-Nr. 94,<br />

http://www.bverfg.<strong>de</strong>/entscheidungen/rs20050727_1bvr066804.html.<br />

46 BVerfGE 8, 143 (150); BVerfGE 109, 190 (215).

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