Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 27 -<br />
Der Verweis auf § 26 Abs. 1 Nr. 6 PolG verstößt wie<strong>de</strong>rum gegen das<br />
Verhältnismäßigkeitsgebot. Es ist unverhältnismäßig, einen Kfz-Massenabgleich an<br />
Durchgangsstraßen im gesamten Land zuzulassen. 89<br />
Dass ein Kfz-Massenabgleich in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 26 Abs. 1 Nr. 2-3 und 6 PolG „nicht<br />
dauerhaft“ o<strong>de</strong>r „nicht längerfristig“ erfolgen darf, än<strong>de</strong>rt an <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s<br />
Verhältnismäßigkeitsgebots nichts. Auch die Ermächtigung zu einem nur<br />
stichprobenhaften Abgleich ohne einzelfallbezogenen Anlass kann nach <strong>de</strong>r<br />
Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts nur dann zulässig sein, wenn sowohl<br />
<strong>de</strong>r Vergleichsdatenbestand wie auch die Nutzung <strong>de</strong>r gewonnenen <strong>Daten</strong> strikt auf das<br />
Anhalten gesuchter Fahrzeuge beschränkt wer<strong>de</strong>n. 90 Dies tut § 22a PolG keineswegs.<br />
Er ermächtigt zur <strong>Speicherung</strong> einer Vielzahl von <strong>Daten</strong> (§ 22a Abs. 4 S. 1 PolG) und<br />
sogar zur Erstellung von Bewegungsbil<strong>de</strong>rn (§ 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 PolG). 91 Im Übrigen<br />
zeigt die Unterscheidung <strong>de</strong>s Gesetzgebers zwischen „nicht dauerhaft“ und „nicht<br />
längerfristig“ (§ 22a Abs. 1 S. 3 PolG), dass er mit <strong>de</strong>m ersten Merkmal einen<br />
längerfristigen Massenabgleich nicht ausschließen wollte. Von einem stichprobenhaften<br />
Abgleich kann im Fall eines längerfristigen Kfz-Massenabgleichs keine Re<strong>de</strong> mehr sein.<br />
Soweit auch die Begrenzung <strong>de</strong>s Instruments auf Fälle konkreter Gefahrenlagen o<strong>de</strong>r<br />
allgemein gesteigerter Risiken von Rechtsgutgefährdungen o<strong>de</strong>r -verletzungen das<br />
Verhältnismäßigkeitsgebot wahren kann, 92 erfolgt <strong>de</strong>r Kennzeichenabgleich in diesen<br />
Fällen letztlich ebenfalls ohne einzelfallbezogenen Anlass. Deswegen ist auch in diesen<br />
Fällen eine strikte Begrenzung <strong>de</strong>r <strong>Daten</strong>verwendung auf das Anhalten gesuchter<br />
Fahrzeuge geboten, wie sie § 22a PolG nicht vorsieht.<br />
Die gesamte Regelung <strong>de</strong>r §§ 22a, 26 Abs. 1 Nr. 2-6 PolG krankt daran, dass weit im<br />
Vorfeld jeglichen Anlasses, letztlich in Abwesenheit je<strong>de</strong>r Gefahr operiert wird, ohne<br />
dass die Verwendung <strong>de</strong>r Trefferdaten strikt auf das Anhalten von Fahrzeugen<br />
beschränkt ist. Wird die Verwendung <strong>de</strong>r Trefferdaten nicht auf das Anhalten von<br />
Fahrzeugen beschränkt, müssen zum Ausgleich die Eingriffsvoraussetzungen eng<br />
begrenzt wer<strong>de</strong>n, wie es etwa in Bran<strong>de</strong>nburg <strong>de</strong>r Fall ist. 93 Dort ist eine gegenwärtige<br />
88 Lan<strong>de</strong>sregierung Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, LT-Drs. 14 / 3165, 48.<br />
89 Roßnagel, Kennzeichenscanning (2008), 71f.;; ausdrücklich auch für die vorliegen<strong>de</strong><br />
Bestimmung: Roßnagel, Kennzeichenscanning <strong>–</strong> Umsetzung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts. Rechtsgutachten für <strong>de</strong>n Allgemeinen Deutschen<br />
Automobil-Club e.V., März 2009, S. 52; ebenso bereits für menschliche<br />
I<strong>de</strong>ntitätskontrollen MVLVerfG, Urteil vom 21.10.1999, LVerfG 2/98<br />
90 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 174.<br />
91 Lan<strong>de</strong>sregierung Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, LT-Drs. 14 / 3165, 48.<br />
92 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 175.<br />
93 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 183.