Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 23 -<br />
Im Übrigen kann bei <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen Würdigung keineswegs davon<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass § 26 PolG selbst verfassungskonform sei. Hierüber hat das<br />
Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht bislang nicht entschie<strong>de</strong>n.<br />
Die § 26 Abs. 1 Nr. 5 PolG vergleichbare Vorschrift <strong>de</strong>s § 18 Abs. 2 Nr. 5 HSOG ist als<br />
Voraussetzung eines Kfz-Massenabgleichs zutreffend wie folgt kritisiert wor<strong>de</strong>n: 74<br />
„Ebenfalls verfassungsrechtlich fragwürdig ist <strong>de</strong>r Einsatz automatisierter<br />
Kennzeichenerfassungssysteme an Kontrollstellen unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s<br />
§ 18 Abs. 2 Nr. 5 HSOG. [...] Dafür müssen aber die in Bezug genommenen<br />
Straftaten auch typischerweise geeignet sein, mit Hilfe einer automatisierten<br />
Kennzeichenerkennung wirksam verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n zu können. [...] Dies ist<br />
vorliegend allerdings nicht <strong>de</strong>r Fall. Aus <strong>de</strong>r uninspirierten Inbezugnahme <strong>de</strong>s<br />
Straftatenkatalogs <strong>de</strong>s § 100a StPO (<strong>de</strong>r erst kürzlich wie<strong>de</strong>r erweitert wur<strong>de</strong>)<br />
resultiert eine nicht mehr zu rechtfertigen<strong>de</strong> 'Beliebigkeit'. Zwar wer<strong>de</strong>n nur<br />
erhebliche Straftaten in Bezug genommen. Es ist aber nicht ersichtlich, warum<br />
Straftaten, zu <strong>de</strong>ren Aufklärung eine Telekommunikationsüberwachung statthaft ist,<br />
gera<strong>de</strong> auch durch <strong>de</strong>n Einsatz von Kennzeichenerfassungssystemen verhin<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Den in § 18 Abs. 2 Nr. 5 HSOG i.V.m. § 100a StPO aufgeführten<br />
Straftaten ist schon kein auf die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Einsatzes von<br />
Kennzeichenerkennungssystemen zugeschnittenes gesetzgeberisches Konzept zu<br />
entnehmen. Es ist unerklärlich, welchen Beitrag eine Kennzeichenerfassung etwa<br />
zur Verhin<strong>de</strong>rung einer Abgeordnetenbestechung, einer Geldwäsche, eines<br />
Bankrotts o<strong>de</strong>r einer Steuerhinterziehung leisten soll. [...]<br />
Zusammenfassend kann festgestellt wer<strong>de</strong>n: Soweit die Befugnis an die<br />
Vorschriften zur I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung anknüpft, fehlt es an einem<br />
Regelungskonzept, das <strong>de</strong>n rechtsstaatlichen Bindungen, die das BVerfG in seiner<br />
Entscheidung vom 11. März 2008 formuliert hat, vollumfassend gerecht wird.<br />
Angesichts <strong>de</strong>r Weite <strong>de</strong>r in Bezug genommenen Regelungen zur<br />
I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung und <strong>de</strong>m Fehlen eines auf die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Einsatzes<br />
von Kennzeichenerkennungssystemen zugeschnitten Konzepts zur<br />
Straftatenverhin<strong>de</strong>rung gelingt kaum ein verhältnismäßiger Ausgleich <strong>de</strong>r<br />
Freiheitsinteressen <strong>de</strong>r Bürger und <strong>de</strong>r Sicherheitsinteressen <strong>de</strong>r Gemeinschaft.<br />
Will man weiter an die polizeiliche I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung anknüpfen, bedürfte es<br />
74<br />
Heckmann, Ausschussvorlage INA 17/3 <strong>de</strong>s hessischen Landtags,<br />
http://starweb.hessen.<strong>de</strong>/cache/AV/17/INA/INA-AV-003-T1.pdf, 79 f.