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Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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einer eingrenzen<strong>de</strong>n, enumerativen Beschreibung <strong>de</strong>r Anlassfälle in <strong>de</strong>r<br />

Befugnisregelung selbst sowie <strong>de</strong>r Regelung spezifischer funktionaler, räumlicher<br />

und zeitlicher Begrenzungen <strong>de</strong>s Eingriffsinstrumentariums.“<br />

Die Ermächtigung zu einem stichprobenhaften Abgleich ohne einzelfallbezogenen<br />

Anlass kann zulässig sein, wenn sowohl <strong>de</strong>r Vergleichsdatenbestand wie auch die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r gewonnenen <strong>Daten</strong> strikt auf das Anhalten gesuchter Fahrzeuge<br />

beschränkt wer<strong>de</strong>n 75 und eine Sammlung o<strong>de</strong>r Weiterverarbeitung <strong>de</strong>r gewonnenen<br />

Informationen ausgeschlossen wird. 76 Zeitlich impliziert <strong>de</strong>r Begriff „stichprobenhaft“,<br />

dass keine Dauerkontrollen vorgenommen wer<strong>de</strong>n dürfen und auch nicht gezielt<br />

bestimmte Fahrzeuge, etwa auf bestimmten Strecken, beobachtet wer<strong>de</strong>n dürfen. 77<br />

Auch bei <strong>de</strong>r Zulassung stichprobenartiger Kontrollen muss ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass die Maßnahme flächen<strong>de</strong>ckend quasi an je<strong>de</strong>m Ort 78 o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>nfalls bei allen<br />

sonst anfallen<strong>de</strong>n Kontrollen eingesetzt wer<strong>de</strong>n darf. 79<br />

§ 22a PolG ist nicht auf stichprobenartige Kontrollen beschränkt. Außer<strong>de</strong>m ist die<br />

Norm auch nicht strikt auf das Anhalten gesuchter Fahrzeuge beschränkt, son<strong>de</strong>rn<br />

erlaubt die Verwendung von Trefferdaten im Grun<strong>de</strong> zu allen <strong>de</strong>nkbaren Zwecken.<br />

Dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen kann eine Begrenzung <strong>de</strong>s Kfz-<br />

Massenabgleichs auf Fälle konkreter Gefahrenlagen o<strong>de</strong>r allgemein gesteigerter<br />

Risiken von Rechtsgutgefährdungen o<strong>de</strong>r -verletzungen. 80 So können das Fahren auf<br />

Straßen in Bereichen nahe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgrenze (nicht Lan<strong>de</strong>sgrenze) o<strong>de</strong>r dokumentierte<br />

Lageerkenntnisse über Kriminalitätsschwerpunkte als Anknüpfungspunkt genügen. 81 Da<br />

<strong>de</strong>r Kennzeichenabgleich in diesen Fällen letztlich ebenfalls ohne einzelfallbezogenen<br />

Anlass vorgenommen wird, ist allerdings wie<strong>de</strong>rum eine strikte Begrenzung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Daten</strong>verwendung auf das Anhalten gesuchter Fahrzeuge erfor<strong>de</strong>rlich, die § 22a PolG<br />

fehlt.<br />

Im Einzelnen gilt: Der Verweis auf § 26 Abs. 1 Nr. 1 PolG genügt <strong>de</strong>m<br />

Verhältnismäßigkeitsgebot nicht. Nicht die Abwehr einer je<strong>de</strong>n Gefahr rechtfertigt <strong>de</strong>n<br />

massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen; es muss sich vielmehr um schwere Fälle<br />

han<strong>de</strong>ln. 82 Der Hinweis <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts, <strong>de</strong>r Anlass müsste gera<strong>de</strong><br />

75 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 174.<br />

76 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 82.<br />

77 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 146.<br />

78 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 172.<br />

79 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 146.<br />

80 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 175.<br />

81 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 175.<br />

82 Roßnagel, Kennzeichenscanning (2008), 69.

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