Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
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einer eingrenzen<strong>de</strong>n, enumerativen Beschreibung <strong>de</strong>r Anlassfälle in <strong>de</strong>r<br />
Befugnisregelung selbst sowie <strong>de</strong>r Regelung spezifischer funktionaler, räumlicher<br />
und zeitlicher Begrenzungen <strong>de</strong>s Eingriffsinstrumentariums.“<br />
Die Ermächtigung zu einem stichprobenhaften Abgleich ohne einzelfallbezogenen<br />
Anlass kann zulässig sein, wenn sowohl <strong>de</strong>r Vergleichsdatenbestand wie auch die<br />
Nutzung <strong>de</strong>r gewonnenen <strong>Daten</strong> strikt auf das Anhalten gesuchter Fahrzeuge<br />
beschränkt wer<strong>de</strong>n 75 und eine Sammlung o<strong>de</strong>r Weiterverarbeitung <strong>de</strong>r gewonnenen<br />
Informationen ausgeschlossen wird. 76 Zeitlich impliziert <strong>de</strong>r Begriff „stichprobenhaft“,<br />
dass keine Dauerkontrollen vorgenommen wer<strong>de</strong>n dürfen und auch nicht gezielt<br />
bestimmte Fahrzeuge, etwa auf bestimmten Strecken, beobachtet wer<strong>de</strong>n dürfen. 77<br />
Auch bei <strong>de</strong>r Zulassung stichprobenartiger Kontrollen muss ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass die Maßnahme flächen<strong>de</strong>ckend quasi an je<strong>de</strong>m Ort 78 o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>nfalls bei allen<br />
sonst anfallen<strong>de</strong>n Kontrollen eingesetzt wer<strong>de</strong>n darf. 79<br />
§ 22a PolG ist nicht auf stichprobenartige Kontrollen beschränkt. Außer<strong>de</strong>m ist die<br />
Norm auch nicht strikt auf das Anhalten gesuchter Fahrzeuge beschränkt, son<strong>de</strong>rn<br />
erlaubt die Verwendung von Trefferdaten im Grun<strong>de</strong> zu allen <strong>de</strong>nkbaren Zwecken.<br />
Dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen kann eine Begrenzung <strong>de</strong>s Kfz-<br />
Massenabgleichs auf Fälle konkreter Gefahrenlagen o<strong>de</strong>r allgemein gesteigerter<br />
Risiken von Rechtsgutgefährdungen o<strong>de</strong>r -verletzungen. 80 So können das Fahren auf<br />
Straßen in Bereichen nahe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgrenze (nicht Lan<strong>de</strong>sgrenze) o<strong>de</strong>r dokumentierte<br />
Lageerkenntnisse über Kriminalitätsschwerpunkte als Anknüpfungspunkt genügen. 81 Da<br />
<strong>de</strong>r Kennzeichenabgleich in diesen Fällen letztlich ebenfalls ohne einzelfallbezogenen<br />
Anlass vorgenommen wird, ist allerdings wie<strong>de</strong>rum eine strikte Begrenzung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Daten</strong>verwendung auf das Anhalten gesuchter Fahrzeuge erfor<strong>de</strong>rlich, die § 22a PolG<br />
fehlt.<br />
Im Einzelnen gilt: Der Verweis auf § 26 Abs. 1 Nr. 1 PolG genügt <strong>de</strong>m<br />
Verhältnismäßigkeitsgebot nicht. Nicht die Abwehr einer je<strong>de</strong>n Gefahr rechtfertigt <strong>de</strong>n<br />
massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen; es muss sich vielmehr um schwere Fälle<br />
han<strong>de</strong>ln. 82 Der Hinweis <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts, <strong>de</strong>r Anlass müsste gera<strong>de</strong><br />
75 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 174.<br />
76 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 82.<br />
77 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 146.<br />
78 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 172.<br />
79 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 146.<br />
80 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 175.<br />
81 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 175.<br />
82 Roßnagel, Kennzeichenscanning (2008), 69.