Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
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I<strong>de</strong>ntifizierung und Überführung eines Straftäters), so ist auch die<br />
Fahndungsmaßnahme selbst bun<strong>de</strong>srechtlich zu regeln.<br />
Ausschreibungen nach Art. 99 SDÜ dienen fast ausschließlich <strong>de</strong>r Strafverfolgung.<br />
Zwar kann <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>de</strong>r SIS-Sachfahndungsdatei nicht automatisiert bestimmt<br />
wer<strong>de</strong>n, weil sie sich technisch nicht näher aufschlüsseln lässt. 47 Sie dürfte aber eine<br />
vergleichbare Zusammensetzung aufweisen wie <strong>de</strong>r nationale Sachfahndungsbestand.<br />
Hier ergibt sich das Überwiegen repressiver Zwecke daraus, dass die INPOL-<br />
Sachfahndungsdatei zu 87% aus abhan<strong>de</strong>n gekommenen <strong>–</strong> also gestohlenen <strong>–</strong><br />
Fahrzeugen und Kennzeichen besteht. 48 Allein <strong>de</strong>r Schlüssel 11 <strong>de</strong>s <strong>Daten</strong>fel<strong>de</strong>s „N24“<br />
(„Anlass <strong>de</strong>r Ausschreibung-Sachfahndung“) erfasst Fälle <strong>de</strong>r „Gefahrenabwehr“.<br />
Ausweislich <strong>de</strong>r Aufschlüsselung <strong>de</strong>s Fahndungsbestan<strong>de</strong>s durch die Hessische<br />
Staatskanzlei fin<strong>de</strong>t sich jedoch keine einzige Ausschreibung unter diesem Schlüssel. 49<br />
Die Strafverfolgung steht <strong>de</strong>mentsprechend auch in <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung <strong>de</strong>r<br />
Fahndungsdateien (§ 9 Abs. 1 S. 1 BKAG) sowie in Ziff. 2.2.1 <strong>de</strong>r Polizeidienstvorschrift<br />
384.1 (Sachfahndung) an erster Stelle. § 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 3 PolG verstößt<br />
danach gegen Art. 74 GG, weil <strong>de</strong>r dort vorgesehene Abgleich ausschließlich o<strong>de</strong>r<br />
überwiegend <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>srechtlich abschließend geregelten Strafverfolgung dient.<br />
Eine Gesetzgebungszuständigkeit <strong>de</strong>s beklagten Lan<strong>de</strong>s für die Maßnahme <strong>de</strong>s Kfz-<br />
Massenabgleichs wäre nur gegeben, wenn <strong>de</strong>r Abgleich gesetzlich auf <strong>Daten</strong><br />
beschränkt wor<strong>de</strong>n wäre, die <strong>de</strong>r Abwehr von Gefahren dienen. Präventiv sind etwa<br />
vorfallsbezogene Fahndungsdaten, etwa bei <strong>de</strong>r Suche nach einem psychisch kranken<br />
Autofahrer o<strong>de</strong>r wenn die unmittelbar bevor stehen<strong>de</strong> Begehung einer schweren Straftat<br />
verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll. Es kann sich <strong>de</strong>s weiteren um allgemeine polizeiliche<br />
Störerdateien han<strong>de</strong>ln, wenn diese einem präventiven Zweck dienen. Als<br />
verfassungskonforme Vorlage kann die vom Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht angeführte 50<br />
bran<strong>de</strong>nburgische Regelung heran gezogen wer<strong>de</strong>n, die einen Abgleich ausschließlich<br />
„mit zur Abwehr <strong>de</strong>r Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Dateien“ zulässt<br />
(§ 36a bbgPolG). Von <strong>de</strong>r Gesetzgebungskompetenz <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r nicht ge<strong>de</strong>ckt ist<br />
hingegen § 22a PolG, weil er einen Abgleich mit sämtlichen Ausschreibungen nach Art.<br />
99 SDÜ <strong>–</strong> also auch mit Ausschreibungen zu Strafverfolgungszwecken <strong>–</strong> zulässt.<br />
47 Schriftsatz <strong>de</strong>r Hessischen Staatskanzlei vom 23.10.2007,<br />
www.datenspeicherung.<strong>de</strong>/<strong>data</strong>/Hessen_Antworten_2007-10-23.pdf, 10.<br />
48 Schriftsatz <strong>de</strong>r Hessischen Staatskanzlei vom 23.10.2007,<br />
www.datenspeicherung.<strong>de</strong>/<strong>data</strong>/Hessen_Antworten_2007-10-23.pdf, 10 f.<br />
49 Schriftsatz <strong>de</strong>r Hessischen Staatskanzlei vom 23.10.2007,<br />
www.datenspeicherung.<strong>de</strong>/<strong>data</strong>/Hessen_Antworten_2007-10-23.pdf, S. 10 f.<br />
50 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 183.