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Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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I<strong>de</strong>ntifizierung und Überführung eines Straftäters), so ist auch die<br />

Fahndungsmaßnahme selbst bun<strong>de</strong>srechtlich zu regeln.<br />

Ausschreibungen nach Art. 99 SDÜ dienen fast ausschließlich <strong>de</strong>r Strafverfolgung.<br />

Zwar kann <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>de</strong>r SIS-Sachfahndungsdatei nicht automatisiert bestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n, weil sie sich technisch nicht näher aufschlüsseln lässt. 47 Sie dürfte aber eine<br />

vergleichbare Zusammensetzung aufweisen wie <strong>de</strong>r nationale Sachfahndungsbestand.<br />

Hier ergibt sich das Überwiegen repressiver Zwecke daraus, dass die INPOL-<br />

Sachfahndungsdatei zu 87% aus abhan<strong>de</strong>n gekommenen <strong>–</strong> also gestohlenen <strong>–</strong><br />

Fahrzeugen und Kennzeichen besteht. 48 Allein <strong>de</strong>r Schlüssel 11 <strong>de</strong>s <strong>Daten</strong>fel<strong>de</strong>s „N24“<br />

(„Anlass <strong>de</strong>r Ausschreibung-Sachfahndung“) erfasst Fälle <strong>de</strong>r „Gefahrenabwehr“.<br />

Ausweislich <strong>de</strong>r Aufschlüsselung <strong>de</strong>s Fahndungsbestan<strong>de</strong>s durch die Hessische<br />

Staatskanzlei fin<strong>de</strong>t sich jedoch keine einzige Ausschreibung unter diesem Schlüssel. 49<br />

Die Strafverfolgung steht <strong>de</strong>mentsprechend auch in <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung <strong>de</strong>r<br />

Fahndungsdateien (§ 9 Abs. 1 S. 1 BKAG) sowie in Ziff. 2.2.1 <strong>de</strong>r Polizeidienstvorschrift<br />

384.1 (Sachfahndung) an erster Stelle. § 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 3 PolG verstößt<br />

danach gegen Art. 74 GG, weil <strong>de</strong>r dort vorgesehene Abgleich ausschließlich o<strong>de</strong>r<br />

überwiegend <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>srechtlich abschließend geregelten Strafverfolgung dient.<br />

Eine Gesetzgebungszuständigkeit <strong>de</strong>s beklagten Lan<strong>de</strong>s für die Maßnahme <strong>de</strong>s Kfz-<br />

Massenabgleichs wäre nur gegeben, wenn <strong>de</strong>r Abgleich gesetzlich auf <strong>Daten</strong><br />

beschränkt wor<strong>de</strong>n wäre, die <strong>de</strong>r Abwehr von Gefahren dienen. Präventiv sind etwa<br />

vorfallsbezogene Fahndungsdaten, etwa bei <strong>de</strong>r Suche nach einem psychisch kranken<br />

Autofahrer o<strong>de</strong>r wenn die unmittelbar bevor stehen<strong>de</strong> Begehung einer schweren Straftat<br />

verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll. Es kann sich <strong>de</strong>s weiteren um allgemeine polizeiliche<br />

Störerdateien han<strong>de</strong>ln, wenn diese einem präventiven Zweck dienen. Als<br />

verfassungskonforme Vorlage kann die vom Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht angeführte 50<br />

bran<strong>de</strong>nburgische Regelung heran gezogen wer<strong>de</strong>n, die einen Abgleich ausschließlich<br />

„mit zur Abwehr <strong>de</strong>r Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Dateien“ zulässt<br />

(§ 36a bbgPolG). Von <strong>de</strong>r Gesetzgebungskompetenz <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r nicht ge<strong>de</strong>ckt ist<br />

hingegen § 22a PolG, weil er einen Abgleich mit sämtlichen Ausschreibungen nach Art.<br />

99 SDÜ <strong>–</strong> also auch mit Ausschreibungen zu Strafverfolgungszwecken <strong>–</strong> zulässt.<br />

47 Schriftsatz <strong>de</strong>r Hessischen Staatskanzlei vom 23.10.2007,<br />

www.datenspeicherung.<strong>de</strong>/<strong>data</strong>/Hessen_Antworten_2007-10-23.pdf, 10.<br />

48 Schriftsatz <strong>de</strong>r Hessischen Staatskanzlei vom 23.10.2007,<br />

www.datenspeicherung.<strong>de</strong>/<strong>data</strong>/Hessen_Antworten_2007-10-23.pdf, 10 f.<br />

49 Schriftsatz <strong>de</strong>r Hessischen Staatskanzlei vom 23.10.2007,<br />

www.datenspeicherung.<strong>de</strong>/<strong>data</strong>/Hessen_Antworten_2007-10-23.pdf, S. 10 f.<br />

50 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 183.

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