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Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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- 19 -<br />

Das Ergebnis kompetenzwidriger Gewährung von <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber<br />

vorbehaltenen Befugnissen <strong>de</strong>r Strafverfolgung wird auch in <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen<br />

Analyse <strong>de</strong>s ADAC und <strong>de</strong>ssen Autor Roßnagel bestätigt, mit <strong>de</strong>r die Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s Urteils <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts vom 11.03.2008 in <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sgesetzgebung und hierbei auch <strong>de</strong>r hier angegriffenen Bestimmung untersucht<br />

wor<strong>de</strong>n ist 51 :<br />

„Das Regelungskonzept <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sieht jedoch solche Kontrollen nicht vor und<br />

räumt auch nicht <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn einen Spielraum ein, die Bun<strong>de</strong>sregelung zu<br />

ergänzen. Daher verstößt § 22a Abs. 2 PolG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg gegen die<br />

Sperrwirkung <strong>de</strong>s Art. 72 Abs. 1 GG. Diese Regelung ist daher verfassungswidrig<br />

und daher nichtig.“<br />

2.2.1.3.1.3 Kompetenzwidrige Fahndung nach Ausschreibungen für Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Strafverfolgung (§ 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 3 PolG)<br />

Bereits zu <strong>de</strong>n Ausschreibungen nach <strong>de</strong>n §§ 163e, 463a StPO ist dargelegt wor<strong>de</strong>n,<br />

warum die Län<strong>de</strong>r die Fahndung für Zwecke <strong>de</strong>r Strafverfolgung nicht regeln dürfen.<br />

Aus <strong>de</strong>nselben Grün<strong>de</strong>n verstößt auch § 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 3 PolG gegen Art. 74 Nr. 1<br />

GG.<br />

2.2.1.3.1.4 Kompetenzwidrige Fahndung nach Ausschreibungen für Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Strafvollstreckung (§ 22a Abs. 2 S. 3 Nr. 4 PolG)<br />

Offensichtlich ist <strong>de</strong>r Verstoß gegen Art. 74 Nr. 1 GG auch, wo ein Abgleich mit<br />

Ausschreibungen für Zwecke <strong>de</strong>r Strafvollstreckung zugelassen wird (§ 22a Abs. 2 S. 3<br />

Nr. 4 PolG). 52 Dass § 483 Abs. 3 StPO die entsprechen<strong>de</strong> Bun<strong>de</strong>skompetenz unberührt<br />

lässt, ist bereits ausgeführt wor<strong>de</strong>n. Dass keine Zweckän<strong>de</strong>rung vorliegt, ist ebenfalls<br />

bereits ausgeführt wor<strong>de</strong>n. Die Verarbeitung von Kennzeichendaten zum Zweck <strong>de</strong>r<br />

Strafvollstreckung <strong>–</strong> wie überhaupt die Befugnisse zur Verfolgung von Straftätern 53 <strong>–</strong><br />

regelt das Bun<strong>de</strong>srecht erkennbar abschließend, so dass die Län<strong>de</strong>r gemäß Art. 72<br />

Abs. 1 GG von <strong>de</strong>r Gesetzgebung ausgeschlossen sind. 54 Sachfahndungsdateien sind<br />

51 Roßnagel, Kennzeichenscanning <strong>–</strong> Umsetzung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts. Rechtsgutachten für <strong>de</strong>n Allgemeinen Deutschen<br />

Automobil-Club e.V., März 2009, S. 43 (44)<br />

52 Ebenso für <strong>de</strong>n vergleichbaren sächsischen Gesetzentwurf Kugelmann, APr. <strong>de</strong>s<br />

sächsischen Landtags 4/60540, 16; Braun, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 8.<br />

53 Weichert, Stellungnahme zu <strong>de</strong>n Gesetzentwürfen zur Novellierung <strong>de</strong>s Bayerischen<br />

Polizeiaufgabengesetzes, 17.03.2005,<br />

http://www.datenschutzzentrum.<strong>de</strong>/material/themen/polizei/bay-pag.htm, Punkt III.<br />

54 Hornmann, NVwZ 2007, 669 (669).

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