Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 22 -<br />
Was die Voraussetzungen eines Kfz-Massenabgleichs anbelangt, macht die Regelung<br />
schon nicht einen bestimmten Anlass zur Voraussetzung <strong>de</strong>r Maßnahme, wie es<br />
grundrechtlich geboten ist. 65 Der Hinweis <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts, <strong>de</strong>r Anlass<br />
müsste gera<strong>de</strong> „automatisierte Informationserhebungen und -verwertungen<br />
rechtfertigen“, 66 macht <strong>de</strong>utlich, dass die Eingriffsvoraussetzungen nicht-automatisierter<br />
Maßnahmen wie <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung nach § 26 PolG gera<strong>de</strong> nicht übernommen<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen. An<strong>de</strong>rs als jene Maßnahme greift <strong>de</strong>r Kfz-Massenabgleich lückenlos in<br />
die Grundrechte einer großen Vielzahl von Personen ein. Mit <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung<br />
nimmt § 26 PolG gleichwohl auf die weiteste <strong>de</strong>nkbare polizeiliche Befugnisnorm<br />
überhaupt Bezug. 67 Dies ist unverhältnismäßig. 68<br />
Die Anknüpfung an die Ermächtigung zur I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung ist schon <strong>de</strong>swegen<br />
verfehlt, weil <strong>de</strong>r Kfz-Massenabgleich nicht <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung dient. 69 Nur hierauf<br />
sind aber die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme zugeschnitten. 70 Die<br />
individuelle Kontrolle einer Person kann nicht mit einer Massenkontrolle <strong>de</strong>s gesamten<br />
Straßenverkehrs gleichgesetzt wer<strong>de</strong>n. 71 Die I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung ist schon durch die<br />
personellen Kapazitäten auf Stichprobenkontrollen begrenzt. Überträgt man die<br />
Voraussetzungen einer I<strong>de</strong>ntitätsfeststellung auf eine automatisierte Maßnahme wie<br />
<strong>de</strong>n Kfz-Massenabgleich, so entfällt diese Begrenzung. Die unscharfen und weiten<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 26 PolG erlauben ein Kfz-Massenscanning letztendlich nahezu<br />
überall. 72<br />
Während in kriminologenen Zonen eine Razzia mit I<strong>de</strong>ntitätsfeststellungen noch eine<br />
präventive Wirkung entfalten mag (§ 26 PolG), lässt sich <strong>de</strong>r Kfz-Kennzeichenabgleich<br />
für solche Razzien offenkundig nicht einsetzen. 73 Er kann auch sonst schon <strong>de</strong>swegen<br />
nicht abschreckend wirken, weil er ver<strong>de</strong>ckt eingesetzt wird (§ 22a Abs. 1 S. 1 PolG).<br />
65 Vgl. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 172.<br />
66 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 99.<br />
67 Ebenso für <strong>de</strong>n vergleichbaren sächsischen Gesetzentwurf Kugelmann, APr. <strong>de</strong>s<br />
sächsischen Landtags 4/60540, 16.<br />
68 Ebenso für <strong>de</strong>n vergleichbaren sächsischen Gesetzentwurf Kugelmann, APr. <strong>de</strong>s<br />
sächsischen Landtags 4/60540, 16; Bergemann, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags<br />
4/60540, 3; für die Bezugnahme auf Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 bayPAG auch Roßnagel, NJW<br />
2008, 2548 (2550).<br />
69<br />
Garstka, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 9 f.; Ludovisy, APr. <strong>de</strong>s<br />
sächsischen Landtags 4/60540, 19; Roggan, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540,<br />
23.<br />
70 Garstka, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 9 f.<br />
71 Kauß, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 12.<br />
72 Kauß, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 12.<br />
73 Garstka, APr. <strong>de</strong>s sächsischen Landtags 4/60540, 10 und 43.