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DER BIEBRICHER, Ausgabe 261, August 2013

Stadtteilmagazin für Wiesbaden-Biebrich, Erscheinungsweise monatlich

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Brandschutz in den eigenen vier Wänden:<br />

Rauchwarnmelder nachrüsten!<br />

Vor einigen Wochen wurde die<br />

Feuerwehr zu einem Brandverdacht<br />

aufgrund eines ausgelösten<br />

privaten Rauchmelders<br />

in einer Mietwohnung in<br />

die Biebricher Salizéstraße<br />

gerufen. Eine<br />

aufmerksame Mitbewohnerin<br />

des Wohnhauses<br />

bemerkte den<br />

Alarm des Rauchmelders,<br />

rief sofort die Feuerwehr<br />

um Hilfe und wies<br />

darauf hin, dass der Mieter noch<br />

in der Wohnung sei. Nachdem<br />

die Feuerwehr die Wohnungstür<br />

gewaltsam geöffnet hatte,<br />

fanden die Einsatzkräfte eine<br />

verrauchte Wohnung vor. Der<br />

79-jährige Mieter lag auf dem<br />

Boden im Bad. Auf dem Herd<br />

stand eine Pfanne mit eingebranntem<br />

Kochgut, das schnell<br />

abgelöscht werden konnte. Die<br />

Wohnung konnte schnell vom<br />

Rauch befreit werden.<br />

Parallel zur Feuerwehrarbeit<br />

versorgte der Rettungsdienst<br />

den Mieter. Dieser hatte keine<br />

Rauchgasvergiftung und konnte<br />

nach der Versorgung des Rettungsdienstes<br />

in seiner Wohnung<br />

bleiben. Der alleinstehende<br />

Mieter war beim Kochen in<br />

der Küche seiner Zweizimmer-<br />

Wohnung auf den Boden gefallen<br />

und konnte sich alleine<br />

nicht mehr aufrichten. Erschwerend<br />

kam hinzu, dass der ältere<br />

Herr halbseitig gelähmt ist. Er<br />

schleppte sich von der Küche<br />

in das Bad und versuchte sich<br />

dort mit Hilfe des Waschbeckens<br />

aufzurichten, doch alle<br />

Versuche schlugen fehl. Mittlerweile<br />

waren die Bratkartoffeln<br />

verkohlt und teilweise in Brand<br />

geraten. Der Brandrauch löste<br />

zwei Rauchmelder in der Wohnung<br />

aus. Durch den Alarm der<br />

Melder wurde eine Mitbewohnerin<br />

des Wohnhauses auf die<br />

Situation aufmerksam und verständigte<br />

die Feuerwehr. „Dieser<br />

Einsatz zeigte wieder, dass<br />

Rauchmelder Leben retten können“,<br />

erklärte der Feuerwehr-<br />

Einsatzleiter Axel Müller.<br />

Vorsorge<br />

rettet<br />

Leben<br />

In Deutschland sterben jährlich<br />

immer noch fast 500 Menschen<br />

bei Gebäudebränden, ganz<br />

überwiegend in Privathaushalten.<br />

Tödlich ist meist<br />

der Rauch, nicht das<br />

Feuer. Zwei Drittel<br />

der Brandopfer<br />

wurden nachts im<br />

Schlaf überrascht,<br />

der Geruchssinn<br />

funktioniert im Schlaf<br />

nicht. Bereits drei Atemzüge<br />

hochgiftigen Brandrauchs<br />

können tödlich sein. Sie lähmen<br />

das Atemzentrum und man erstickt.<br />

Brandrauch entwickelt<br />

sich unvorstellbar schnell und<br />

verhindert schon nach zwei bis<br />

Neue Wohnungen müssen in<br />

Hessen bereits seit 2005 mit<br />

Rauchwarnmeldern ausgestattet<br />

sein, alle bestehenden<br />

Wohnungen müssen bis zum<br />

31. Dezember 2014 damit<br />

ausgerüstet werden.<br />

Archiv frank hennig<br />

drei Minuten eine sichere Flucht<br />

aus dem Gebäude.<br />

Der laute Alarm eines Rauchwarnmelders<br />

lässt einen hingegen<br />

so frühzeitig reagieren,<br />

dass noch Zeit bleibt, die Familie<br />

und sich selbst in Sicherheit<br />

zu bringen. Daher wurde auch<br />

in Hessen mittlerweile eine Ausrüstungspflicht<br />

für Rauchwarnmelder<br />

eingeführt. Neu gebaute<br />

oder geänderte Wohnungen<br />

müssen bereits seit Mitte 2005<br />

mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet<br />

sein. Laut Hessischer Bauordnung<br />

müssen in Wohnungen<br />

jeweils Schlafräume und<br />

Kinderzimmer sowie Flure, über<br />

die Rettungswege von Aufenthaltsräumen<br />

führen, jeweils<br />

mindestens einen Rauchwarnmelder<br />

haben. Die Rauchwarnmelder<br />

müssen so eingebaut<br />

oder angebracht und betrieben<br />

werden, dass Brandrauch frühzeitig<br />

erkannt und gemeldet<br />

wird. Eigentümer vorhandener<br />

Wohnungen sind verpflichtet,<br />

jede Wohnung bis zum 31.<br />

Dezember 2014 entsprechend<br />

auszustatten. Die Sicherstellung<br />

der Betriebsbereitschaft obliegt<br />

den unmittelbaren Bewohnern,<br />

es sei denn, die Eigentümer haben<br />

diese Verpflichtung übernommen.<br />

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14 <strong>DER</strong> <strong>BIEBRICHER</strong> / AUGUST <strong>2013</strong>

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