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2 Entwicklungsgeschichte des Dorfes - Verbandsgemeinde Nassau

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4.6 Seit wann gibt es Schulland ?<br />

Auf Antrag <strong>des</strong> Ortsvorstan<strong>des</strong> der Gemeinde Dornholzhausen<br />

- auf Verbesserung der hiesigen Schulstelle -<br />

wurde lt. Schreiben der Herzoglichen Lan<strong>des</strong>regierung<br />

vom 10.April 1843 an den Herrn Amtmann von Sachs zu<br />

<strong>Nassau</strong> genehmigt, dass dem zeitlichen Lehrer folgende<br />

Grundstücke zur unentgeltlicher Benutzung überlassen<br />

werden:<br />

Eine Wiese von 92 Ruthen die s.g. Hirtenwiese<br />

Eine Wiese von 20 Ruthen im Distrikt Langewiese<br />

Ein Acker von 40 Ruthen am <strong>Nassau</strong>erweg<br />

Ein Acker von 86 Ruthen im Distrikt Brand<br />

Ein Acker von 16 Ruthen in der Trift ( Baumschule)<br />

254 Ruthen<br />

Dieses zur Eigennutzung überlassene Land wurde nach<br />

der Jahrhundertwende (1900) wieder an Landwirte verpachtet,<br />

aber bei der Gemeindekasse unter dem Titel<br />

Schullandpacht geführt, mit Ausnahme <strong>des</strong> unter Punkt<br />

5 aufgeführten Ackers, der Baumschule. Auch diese ging<br />

beim Flurbereinigungsverfahren 1960 als Gemeindeland<br />

mit in die große Masse.<br />

C HRONIK DER GEMEINDE DORNHOLZHAUSEN<br />

4.7 Besoldungserhöhung im Jahre<br />

1865<br />

Der Herzogliche Schulinspektor Cuntz zu Dausenau<br />

an<br />

Herzogliches <strong>Nassau</strong>isches Amt zu <strong>Nassau</strong><br />

Betr. Die Besoldungserhöhung der Industrielehrerin zu<br />

Dornholzhausen<br />

Nach Gen. Reg. Resc. vom 20. Juni 1819 u. vom 2. Okt.<br />

1821 haben die Herzoglichen Ämter in Gemeinschaft mit<br />

den Schulinspektoren als Acorde über die Besoldung der<br />

Industrielehrerinnen, wenn solche 30 Gulden jährlich<br />

nicht übersteigen, zu genehmigen. Nach Beschluss <strong>des</strong><br />

Schulvorstan<strong>des</strong> von Dornholzhausen von 24. März lf.<br />

Jahres wurden der Industrielehrerin daselbst, deren Gehalt<br />

nur sehr gering ist, in Berücksichtigung ihres Fleißes,<br />

sowie ihrer Armut und ihres kränkelden Zustan<strong>des</strong><br />

2 Gulden Zulage für das verflossene Jahr nachträglich<br />

und ebensoviel für die Zukunft jährlich bewilligt.<br />

Von hier aus steht der Genehmigung dieses Antrags nichts<br />

im Wege und ich ersuche daher Herzogliches Amt um<br />

baldige fällige Willensäusserung darüber, ob dasselbe<br />

ebenfalls damit einverstanden sei, dass dem Antrag <strong>des</strong><br />

Schulvorstan<strong>des</strong> Folge gegeben werde.<br />

Dausenau 8. Juni 1865<br />

gez. Cuntz<br />

Mit der bewilligten Zulage einverstanden,<br />

<strong>Nassau</strong> 10. Juni 1865 Herzoglich Nass. Amt<br />

gez. Wolff<br />

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