2 Entwicklungsgeschichte des Dorfes - Verbandsgemeinde Nassau
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4.6 Seit wann gibt es Schulland ?<br />
Auf Antrag <strong>des</strong> Ortsvorstan<strong>des</strong> der Gemeinde Dornholzhausen<br />
- auf Verbesserung der hiesigen Schulstelle -<br />
wurde lt. Schreiben der Herzoglichen Lan<strong>des</strong>regierung<br />
vom 10.April 1843 an den Herrn Amtmann von Sachs zu<br />
<strong>Nassau</strong> genehmigt, dass dem zeitlichen Lehrer folgende<br />
Grundstücke zur unentgeltlicher Benutzung überlassen<br />
werden:<br />
Eine Wiese von 92 Ruthen die s.g. Hirtenwiese<br />
Eine Wiese von 20 Ruthen im Distrikt Langewiese<br />
Ein Acker von 40 Ruthen am <strong>Nassau</strong>erweg<br />
Ein Acker von 86 Ruthen im Distrikt Brand<br />
Ein Acker von 16 Ruthen in der Trift ( Baumschule)<br />
254 Ruthen<br />
Dieses zur Eigennutzung überlassene Land wurde nach<br />
der Jahrhundertwende (1900) wieder an Landwirte verpachtet,<br />
aber bei der Gemeindekasse unter dem Titel<br />
Schullandpacht geführt, mit Ausnahme <strong>des</strong> unter Punkt<br />
5 aufgeführten Ackers, der Baumschule. Auch diese ging<br />
beim Flurbereinigungsverfahren 1960 als Gemeindeland<br />
mit in die große Masse.<br />
C HRONIK DER GEMEINDE DORNHOLZHAUSEN<br />
4.7 Besoldungserhöhung im Jahre<br />
1865<br />
Der Herzogliche Schulinspektor Cuntz zu Dausenau<br />
an<br />
Herzogliches <strong>Nassau</strong>isches Amt zu <strong>Nassau</strong><br />
Betr. Die Besoldungserhöhung der Industrielehrerin zu<br />
Dornholzhausen<br />
Nach Gen. Reg. Resc. vom 20. Juni 1819 u. vom 2. Okt.<br />
1821 haben die Herzoglichen Ämter in Gemeinschaft mit<br />
den Schulinspektoren als Acorde über die Besoldung der<br />
Industrielehrerinnen, wenn solche 30 Gulden jährlich<br />
nicht übersteigen, zu genehmigen. Nach Beschluss <strong>des</strong><br />
Schulvorstan<strong>des</strong> von Dornholzhausen von 24. März lf.<br />
Jahres wurden der Industrielehrerin daselbst, deren Gehalt<br />
nur sehr gering ist, in Berücksichtigung ihres Fleißes,<br />
sowie ihrer Armut und ihres kränkelden Zustan<strong>des</strong><br />
2 Gulden Zulage für das verflossene Jahr nachträglich<br />
und ebensoviel für die Zukunft jährlich bewilligt.<br />
Von hier aus steht der Genehmigung dieses Antrags nichts<br />
im Wege und ich ersuche daher Herzogliches Amt um<br />
baldige fällige Willensäusserung darüber, ob dasselbe<br />
ebenfalls damit einverstanden sei, dass dem Antrag <strong>des</strong><br />
Schulvorstan<strong>des</strong> Folge gegeben werde.<br />
Dausenau 8. Juni 1865<br />
gez. Cuntz<br />
Mit der bewilligten Zulage einverstanden,<br />
<strong>Nassau</strong> 10. Juni 1865 Herzoglich Nass. Amt<br />
gez. Wolff<br />
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