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Anno 1597: Winsens Bürgerwehr - Schützenkorps Winsen von 1848 ...

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<strong>Anno</strong> 1750: "Mancherley Ausschweifungen"<br />

Am 04.Juli 1710 wurde das öffentliche Scheibenschießen zu <strong>Winsen</strong> verboten, "weil es viele<br />

desordres verursachet und zum Gesöff und anderen liederlichen Händeln Anlaß gegeben".<br />

Ausgesprochen wurde das Verbot nicht mehr <strong>von</strong> der Celler Regierung, sondern <strong>von</strong> den<br />

"Churfürstlich Braunschweigisch-Lüneburgischen Geheimbten Räthen" zu Hannover. Das<br />

Fürstentum Lüneburg war inzwischen im Kurfürstentum Hannover aufgegangen.<br />

So klar das Verbot <strong>von</strong> 1710 formuliert war, es wurde nicht befolgt, do daß Hannover abermals tätig<br />

werden mußte. Am 29.Mai 1737 wurde der Oberamtmann Tolle auf dem Schloß zu <strong>Winsen</strong> ermahnt,<br />

daß er energisch durchgreifen sollte. Sowohl das große Pfingstschießen als auch die kleinen<br />

Sonntagsschießen waren verboten. Wer dem zuwider handelte, hatte mit einer Gefängnisstrafe zu<br />

rechnen.<br />

Der hannoversche Kurs war unsicher. Im Jahre 1741 wurde das Verbot der Schützenfeste im Lande<br />

wieder aufgehoben. Daraufhin holten auch die <strong>Winsen</strong>er Schützen <strong>Anno</strong> 1742 ihre Gewehre wieder<br />

hervor. Allein sie feierten so ausgelassen, daß sich das "Königlich und Churfürstliche Amt allhier" in<br />

<strong>Winsen</strong> veranlaßt sah, in den Jahren nach 1742 mehrfach gegen das "Schmausen und Gesöffe" auf<br />

den Schützenfesten zu wettern. Die Bedeutung des Welfenhauses hatte weiter zugenommen.<br />

Nunmehr waren die Welfen Kurfürsten <strong>von</strong> Hannover und Könige <strong>von</strong> Großbritannien.<br />

1743 setze der Oberamtmann durch, daß der "Raths-Schmaus und die überflüssige Ausgabe <strong>von</strong><br />

Wein, Coffee und dergleichen" unterblieben. Die Korporalschaften der <strong>Winsen</strong>er Schützen bekamen<br />

statt neun nur noch fünf Tonnen Bier.<br />

1750 erneuerte König und Kurfürst Georg II. das gegen die Schützenfeste gerichtete Verbot. Die<br />

Begründung lautete so: Weil "an den mehresten Orten sich ergeben, daß durch das Scheibenschießen<br />

mancherley Ausschweifungen, Zeit und Geld-Verspilderungen, Unmäßigkeit im Trinken, Schlägerei<br />

und allerhand Unfug veranlasset".<br />

Diesmal erfolgte keine nachträgliche Aufhebung, nicht einmal eine Lockerung. Die Schützenfeste<br />

waren passé. Fast ein Jahrhundert lang ruhte überall im Hannoverlande und damit auch in <strong>Winsen</strong> das<br />

Schützenwesen. Der Silberschatz der <strong>Winsen</strong>er Schützengilde, ihre Fahnen und Trommeln wurden<br />

unbenutzt im Rathaus aufbewahrt.

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