Anno 1597: Winsens Bürgerwehr - Schützenkorps Winsen von 1848 ...
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<strong>Anno</strong> 1750: "Mancherley Ausschweifungen"<br />
Am 04.Juli 1710 wurde das öffentliche Scheibenschießen zu <strong>Winsen</strong> verboten, "weil es viele<br />
desordres verursachet und zum Gesöff und anderen liederlichen Händeln Anlaß gegeben".<br />
Ausgesprochen wurde das Verbot nicht mehr <strong>von</strong> der Celler Regierung, sondern <strong>von</strong> den<br />
"Churfürstlich Braunschweigisch-Lüneburgischen Geheimbten Räthen" zu Hannover. Das<br />
Fürstentum Lüneburg war inzwischen im Kurfürstentum Hannover aufgegangen.<br />
So klar das Verbot <strong>von</strong> 1710 formuliert war, es wurde nicht befolgt, do daß Hannover abermals tätig<br />
werden mußte. Am 29.Mai 1737 wurde der Oberamtmann Tolle auf dem Schloß zu <strong>Winsen</strong> ermahnt,<br />
daß er energisch durchgreifen sollte. Sowohl das große Pfingstschießen als auch die kleinen<br />
Sonntagsschießen waren verboten. Wer dem zuwider handelte, hatte mit einer Gefängnisstrafe zu<br />
rechnen.<br />
Der hannoversche Kurs war unsicher. Im Jahre 1741 wurde das Verbot der Schützenfeste im Lande<br />
wieder aufgehoben. Daraufhin holten auch die <strong>Winsen</strong>er Schützen <strong>Anno</strong> 1742 ihre Gewehre wieder<br />
hervor. Allein sie feierten so ausgelassen, daß sich das "Königlich und Churfürstliche Amt allhier" in<br />
<strong>Winsen</strong> veranlaßt sah, in den Jahren nach 1742 mehrfach gegen das "Schmausen und Gesöffe" auf<br />
den Schützenfesten zu wettern. Die Bedeutung des Welfenhauses hatte weiter zugenommen.<br />
Nunmehr waren die Welfen Kurfürsten <strong>von</strong> Hannover und Könige <strong>von</strong> Großbritannien.<br />
1743 setze der Oberamtmann durch, daß der "Raths-Schmaus und die überflüssige Ausgabe <strong>von</strong><br />
Wein, Coffee und dergleichen" unterblieben. Die Korporalschaften der <strong>Winsen</strong>er Schützen bekamen<br />
statt neun nur noch fünf Tonnen Bier.<br />
1750 erneuerte König und Kurfürst Georg II. das gegen die Schützenfeste gerichtete Verbot. Die<br />
Begründung lautete so: Weil "an den mehresten Orten sich ergeben, daß durch das Scheibenschießen<br />
mancherley Ausschweifungen, Zeit und Geld-Verspilderungen, Unmäßigkeit im Trinken, Schlägerei<br />
und allerhand Unfug veranlasset".<br />
Diesmal erfolgte keine nachträgliche Aufhebung, nicht einmal eine Lockerung. Die Schützenfeste<br />
waren passé. Fast ein Jahrhundert lang ruhte überall im Hannoverlande und damit auch in <strong>Winsen</strong> das<br />
Schützenwesen. Der Silberschatz der <strong>Winsen</strong>er Schützengilde, ihre Fahnen und Trommeln wurden<br />
unbenutzt im Rathaus aufbewahrt.