009 Begr ndung - Brockplan.de
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Bebauungsplan Rostock Nr. 01. SO. 88 Son<strong>de</strong>rgebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemün<strong>de</strong> Parkstraße Seite 19<br />
5. Einzelbeschreibungen von Festsetzungen<br />
Das Bebauungsplangebiet dient in erster Linie <strong>de</strong>r Entwicklung eines konzentrierten Sportund<br />
Freizeitbereiches mit öffentlich geför<strong>de</strong>rten und mit kommerziellen Sportangeboten.<br />
5.1 Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete (§ 11 BauNVO)<br />
Die für das Sport-und Freizeitzentrum und die Tennisanlage vorgesehenen Flächen sind als<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete nach § 11 BauNVO festgesetzt.<br />
5.1.1 Das sonstige Son<strong>de</strong>rgebiet "SO Tennis" ist ausschließlich für Tenniszwecke vorgesehen.<br />
Zulässig sind eingeschossige Gebäu<strong>de</strong> (Clubhaus und Tennishalle) innerhalb <strong>de</strong>r Baugrenzen.<br />
Aus Lärmschutzgrün<strong>de</strong>n sind diese Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Grenze gegenüber <strong>de</strong>r Kleingartenanlage<br />
zugeordnet und sollten dort als geschlossene Bebauung ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Der<br />
Center Court ist auch außerhalb <strong>de</strong>r Baugrenzen zulässig. Es sind aber Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />
von 70 m zur östlichen und von 40 m zur südlichen Grundstücksgrenze einzuhalten (s. § 4<br />
Textliche Festsetzungen).<br />
Die Halle darf eine Firsthöhe von 9,5 m ü.HN (ca. 8,5 m ü. Terr.) und eine Traufhöhe von<br />
4,5 m ü.HN (ca. 3,5 m ü. Terr.) nicht überschreiten.<br />
Die GRZ wird mit 0,2 festgegesetzt. Gemäß § 19(4) BauNVO kann die festgesetzte GRZ<br />
für die Herstellung <strong>de</strong>r Parkplätze ein Überschreitung <strong>de</strong>r GRZ um 50 % überschritten zulässig.<br />
Für die Herstellung <strong>de</strong>r Tennisplätze ist eine weitere Überschreitung <strong>de</strong>r GRZ zulässig.<br />
Der Anteil aller versiegelten Flächen einschließlich Parkplätze, Sportplätze und<br />
Wege an <strong>de</strong>r Gesamtfläche darf aber 70 % absolut nicht überschreiten.<br />
Als Windschutz sind Zäune mit einer maximalen Höhe von 2,5 m unmittelbar an <strong>de</strong>n Plätzen<br />
zulässig. Der Zaun an <strong>de</strong>r Südseite <strong>de</strong>r Anlage ist zwingend vorgeschrieben. Ihre Farbe<br />
ist <strong>de</strong>r Umgebung anzupassen. Damit sind grüne und braune Farbtöne zulässig. Rot, gelb<br />
blaue, schwarz und weiß sind ausgeschlosssen. (s.a. § 3 Gestalterische Festsetzungen)<br />
Die gesamte Tennisanlage soll an ihren Grenzen intensiv begrünt wer<strong>de</strong>n. Deshalb wer<strong>de</strong>n<br />
breite Flächen mit Bi<strong>ndung</strong>en für Anpflanzungen und die Erhaltung von Bäumen und<br />
Sträuchern (§ 9(1) 25 BauGB) festgesetzt. Der vorhan<strong>de</strong>ne Grünstreifen an <strong>de</strong>r Nordseite<br />
mit <strong>de</strong>m Graben ist in diesen Flächen integriert. Darin enthalten sind auch Festsetzungen<br />
für die Erhaltung von Bäumen (§ 9(1) 25 b BauGB)<br />
5.1.2 Die sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiete "SO Sport- und Freizeit" glie<strong>de</strong>rn sich in 4 Teilbereiche<br />
mit unterschiedlichen Festsetzungen.<br />
5.1.2.1 Das "SO Sport- und Freizeit" mit <strong>de</strong>r ehemaligen Wetterstation bietet <strong>de</strong>n größten<br />
Spielraum für die Unterbringung zusätzlicher Nutzungen (s.a. § 1 Textliche Festsetzungen).<br />
Damit soll eine sinnvolle Nachnutzung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong> nicht allein von<br />
<strong>de</strong>n Möglichkeiten <strong>de</strong>s Sport- und Freizeitbereiches abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n. Die Festsetzungen<br />
über Bauhöhen (III und X) bei offener Bauweise und einer Baudichte von<br />
(GRZ 0,6 und GFZ 1,2) sichern Bestand und Nutzung auch für <strong>de</strong>n 10-geschossigen Turm.<br />
5.1.2.2 Für die drei Baugebiete "SO Sport- und Freizeit" an <strong>de</strong>r Parkstraße sind die Nutzungen<br />
im einzelnen hinsichtlich ihrer genauen Lage nicht zwingend festgelegt.<br />
Die Traufhöhen mit TH max 13,5 m ü.HN bei max. dreigeschossiger Bauweise und mit<br />
TH max 9,5 m ü.HN bei max. zweigeschossiger Bauweise orientieren sich an <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Raumhöhen für Sporthallen und Studios und erlauben einerseits die Unterbringung<br />
einer großen Sporthalle mit Tribünen sowie an<strong>de</strong>rerseits die Unterbringung von Bowlingbahn<br />
(im Tiefgeschoß) sowie Studios, Squash- o<strong>de</strong>r Badmintonhallen übereinan<strong>de</strong>r im<br />
Erdgeschoß und im 1. Obergeschoß.