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009 Begr ndung - Brockplan.de

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Bebauungsplan Rostock Nr. 01 SO 88 Son<strong>de</strong>rgebiet Sport- und Freizeit Warnemün<strong>de</strong> Parkstraße Seite 23<br />

5.5 Verkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer Zweckbestimmung<br />

5.5.1 Ruhen<strong>de</strong>r Verkehr<br />

5.5.1.1 Auf Grundlage § 48(5) <strong>de</strong>r LBauO M-V ist die Planstraße B so konzipiert, daß sie <strong>de</strong>n<br />

größten Teil <strong>de</strong>r nachzuweisen<strong>de</strong>n notwendigen Stellplätze für die Sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiete<br />

"SO Sport- und Freizeitzentrum" sowie für die Sportplätze aufnehmen kann. Diese Stellplätze<br />

sind als Verkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer Zweckbestimmung mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

"Stellplätze" festgesetzt.<br />

5.5.1.2 In <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r Buswen<strong>de</strong>schleife wird für <strong>de</strong>n zusätzlichen Bedarf <strong>de</strong>s kommerziellen<br />

Sport- und Freizeitzentrums an Stellplätzen ein Parkplatz als private Verkehrsfläche beson<strong>de</strong>rer<br />

Zweckbestimmung mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "Stellplätze" festgesetzt.<br />

5.5.1.3 Die nachzuweisen<strong>de</strong>n Stellplätze <strong>de</strong>r Kleingartenanlage "Am Meer <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns" sind<br />

auf <strong>de</strong>m Kleingartengelän<strong>de</strong> anzuordnen. Der Bestand kann als ausreichend angesehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5.5.1.4 Die vorhan<strong>de</strong>nen Stellplätze auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ehemaligen Wetterstation sind Bestandteil<br />

<strong>de</strong>r Stellplatzbedarfsermittlung und sind auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> zu erhalten.Nicht absehbare<br />

zukünftige Stellplatzbedarfe, die über die genannten Angebote hinausgehen, sind<br />

auf <strong>de</strong>n privaten Grundstücken zu nachzuweisen.<br />

5.5.1.5 Auf <strong>de</strong>m Strandparkplatz können nach Abzug <strong>de</strong>r Flächen für die Tennisanlage und <strong>de</strong>n<br />

zahlreichen neuen Baumpflanzungen ca. 700 Stellplätze realisiert wer<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>m Parkplatz<br />

sind insgesamt ca. 175 Baumpflanzungen vorzunehmen (1 Baum je 4 Stellplätze;<br />

gem. § 12 Textliche Festsetzungen).<br />

Ca. 400 Stellplätze sind durch die geplante Tennisanlage verlorengegangen. Im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r späteren Neugestaltung <strong>de</strong>s verkleinerten Strandparkplatzes wer<strong>de</strong>n die Zu- und Abfahrten<br />

geringfügig verän<strong>de</strong>rt. Es sollen zwei Ausfahrten jeweil links und rechts neben<br />

<strong>de</strong>m Überweg vom Parkplatz zum Strand hergestellt wer<strong>de</strong>n. Die westliche Einfahrt bleibt<br />

unverän<strong>de</strong>rt. Die östliche Zufahrt soll von <strong>de</strong>r Planstraße A erfolgen. Dies erlaubt eine<br />

größere Staulänge vor <strong>de</strong>r Einfahrt in <strong>de</strong>r Planstraße A, ohne daß die Parkstraße blockiert<br />

wird.<br />

5.5.2 Geh- und Radwege<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>n Geh- und Radwegen innerhalb von Verkehrsflächen wer<strong>de</strong>n weitere geson<strong>de</strong>rt<br />

geführte Geh- und Radwege (bzw. Wan<strong>de</strong>rwege) als Verkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer<br />

Zweckbestimmung mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "Bereich für Fußgänger und Radfahrer"<br />

festgesetzt.<br />

5.5.2.1 An <strong>de</strong>r westlichen B-Plan-Grenze ist ein Geh- und Radweg vorgesehen.<br />

Die umfangreichen Angebote <strong>de</strong>s geplanten Sport- und Freizeitzentrums wer<strong>de</strong>n für die<br />

Kin<strong>de</strong>r und Jugendlichen in <strong>de</strong>n südlich gelegenen großen Wohngebieten von großer Attraktivität<br />

sein. Insbeson<strong>de</strong>re für diesen Bevölkerungsteil, <strong>de</strong>r abhängig ist von <strong>de</strong>r Benutzung<br />

<strong>de</strong>s Fahrra<strong>de</strong>s und öffentlicher Verkehrsmittel, muß die Erreichbarkeit dieser Sportund<br />

Freizeiteinrichtung verbessert wer<strong>de</strong>n. Das heißt eine direkte Geh- und Radwegeverbi<strong>ndung</strong><br />

unter Vermeidung von Straßen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r starkbefahrenen Parkstraße.<br />

Deshalb sollte auch min<strong>de</strong>stens die Verbi<strong>ndung</strong> zwischen Groß Kleiner Weg und Planungsgebiet<br />

(südlich an <strong>de</strong>n Friedhof angrenzend) hergestellt wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m gewährleistet<br />

dieser Weg die fußläufige Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Moores.

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