009 Begr ndung - Brockplan.de
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Bebauungsplan Rostock Nr. 01. SO. 88 Son<strong>de</strong>rgebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemün<strong>de</strong> Parkstraße Seite 31<br />
Die dreigeschossige Bebauung <strong>de</strong>s ehemaligen Wetteramtes wird durch <strong>de</strong>n Gehölzstreifen<br />
nur zum Teil ver<strong>de</strong>ckt. Der Turm ist sogar von <strong>de</strong>r Stadtautobahn aus <strong>de</strong>utlich erkennbar.<br />
Durch seine charakteristische Form wirkt er auch auf diese Entfernung als städtebauliches<br />
Merkzeichen. Seine Gestalt (Mauerwerk; weißer Kopf, schlanke Form) mil<strong>de</strong>rt die verträgliche<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s.<br />
Das ehemalige Wohnheim ist von Sü<strong>de</strong>n kaum wahrnehmbar. Die viergeschossigen Gebäu<strong>de</strong><br />
wer<strong>de</strong>n von einem Großgrünstreifen im Planungsgebiet völlig ver<strong>de</strong>ckt.<br />
Erwähnt wer<strong>de</strong>n muß die erhebliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s durch die<br />
ehemalige Müll<strong>de</strong>ponie südöstlich vom Planungsgebiet. Aufgrund <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>aufschüttung<br />
und <strong>de</strong>s Sammelgaragenkomplexes darauf wirkt sie beson<strong>de</strong>rs störend.<br />
7.5.3 Mögliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
Hinsichtlich eines möglichen Eingriffs in das Landschaftsbild wur<strong>de</strong> die geplante Bebauung<br />
in <strong>de</strong>n Bauflächen SO Sport- und Freizeitzentrum an <strong>de</strong>r Parkstraße sowie SO Tennis<br />
vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r beschriebenen Bestandssituation wie folgt bewertet:<br />
7.5.3.1 SO III / SO III o "Sport- und Freizeitzentrum"<br />
Die Schließung <strong>de</strong>r Lücke zwischen <strong>de</strong>m Wohnheim und <strong>de</strong>n Wohnhäusern stellt eine Arrondierung<br />
<strong>de</strong>r städtebaulichen Struktur dar und ist somit weniger als Eingriff, <strong>de</strong>nn als<br />
Verbesserung <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s zu betrachten. Die Reduzierung <strong>de</strong>r Bebauung auf drei Geschosse<br />
vermittelt zwischen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung im Osten und <strong>de</strong>m ehemaligen<br />
Wetteramt im Westen. Die Verlängerung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Großgrüns südlich <strong>de</strong>r Bebauung<br />
wird in Zukunft die Gebäu<strong>de</strong> vom Moorgebiet aus gesehen zu<strong>de</strong>m völlig abschirmen.<br />
Die an die Höhe <strong>de</strong>s Wohnheimes angelehnte zulässige Traufhöhe von 13,5 m ü. HN (ca.<br />
12,0 m ü.Terr.) ist für Sporthallen erfor<strong>de</strong>rlich. Die restlichen Gebäu<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n einer normalen<br />
Dreigeschossigkeit entsprechen (s.a. die festgesetzte GRZ 0,6 und GFZ 0,8).<br />
7.5.3.2 SO Tennis<br />
Als möglicher Eingriff in das Landsschaftsbild ist eigentlich nur <strong>de</strong>r Neubau <strong>de</strong>r Tennishalle<br />
wegen ihrer Nähe zum südlichen Graben und damit zum Moorgebiet und <strong>de</strong>m LSG<br />
"Kühlung" zu betrachten.<br />
Die Traufkante <strong>de</strong>r Halle wür<strong>de</strong> wegen ihrer geringen festgesetzten Höhe von 4,5 m ü.HN<br />
(ca. 4,0 m ü. Terr.) bereits vollständig von <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzstreifen am Nordufer<br />
<strong>de</strong>s Grabens ver<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Die Firstlinie mit einer festgesetzten Höhe von 9,5 m ü.HN<br />
(ca. 9,0 m ü. Terr.) bleibt aus einer größeren Distanz wahrscheinlich vorerst sichtbar. Der<br />
auf 10 m verbreiterte Gehölzstreifen wird aber in wenigen Jahren auch die Firstlinie ver<strong>de</strong>cken.<br />
Dann bleibt nur noch <strong>de</strong>r dahinter stehen<strong>de</strong> Turn <strong>de</strong>r Wetterstation sichtbar.<br />
Im übrigen wird die Tennisanlage durch die festgesetzten Gehölzstreifen vollständig umschlossen.<br />
Damit wird in einigen Jahren nach allen Seiten ein vollständiger Sichtschutz gewährleistet.