009 Begr ndung - Brockplan.de
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Bebauungsplan Rostock Nr. 01. SO. 88 Son<strong>de</strong>rgebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemün<strong>de</strong> Parkstraße Seite 7<br />
2. Lage und Umfang <strong>de</strong>s B-Plangebietes<br />
Das Planungsgebiet liegt am westlichen Ortsrand Warnemün<strong>de</strong>s, ca. 1.500 m vom Zentrum<br />
<strong>de</strong>s Ortes entfernt.<br />
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: Parkstraße bis Wohnbebauung Parkstraße 43 -<br />
Grundstücksgrenzen <strong>de</strong>r Wohnbebauung Parkstraße 35-43 / Stadion - Wei<strong>de</strong>nweg -<br />
Nordgrenze Sammelgaragenkomplex - Graben entlang <strong>de</strong>r Südgrenzen von Sportplätzen,<br />
Kleingartenanlage "Am Meer <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns", Strandparkplatz - GLB "Warnemün<strong>de</strong>r<br />
Wiesensoll" . Die Fläche <strong>de</strong>s B-Plangebietes beträgt ca. 15,5 ha. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes umfaßt folgen<strong>de</strong> Flurstücke vollständig o<strong>de</strong>r teilweise:<br />
- Gemarkung Warnemün<strong>de</strong>, Flur 1: 3/2; 3/4; 3/7; 3/8; 4/1; 4/2; 5/1; 17; 18; 63/1.<br />
- Gemarkung Diedrichshagen, Flur 4: 1/3; 2/1; 2/2; 4/3; 4/4.<br />
3. Bestand und Zustand <strong>de</strong>s B-Plangebietes<br />
3.1 Nutzung und Bebauung<br />
Im Westen <strong>de</strong>s Planungsgebietes befin<strong>de</strong>t sich ein Strandparkplatz mit ca. 1.200 Stellplätzen.<br />
Seine Oberfläche besteht aus Grand. Der Bewuchs besteht im wesentlichen aus Hochstau<strong>de</strong>nstreifen<br />
(teilweise mit Gehölzstrukturen), sowie aus wenigen größeren zu erhalten<strong>de</strong>n<br />
Bäumen (vor allem am nördlichen Rand <strong>de</strong>s Parkplatzes) und zahlreichen, aufgrund<br />
<strong>de</strong>r schlechten Bo<strong>de</strong>nqualität unterentwickelten, kleinen Bäumen im inneren <strong>de</strong>r Fläche.<br />
Im Anschluß an <strong>de</strong>n Parkplatz liegt die ehemalige Wetterstation mit ihrem 10-geschossigen<br />
Turm und 3-geschossigen Gebäu<strong>de</strong>flügeln in Plattenbauweise. Die Nutzung als Wetterstation<br />
entfällt zukünftig. Lediglich im Dachgeschoß <strong>de</strong>s Turmes verbleiben noch Meßinstrumente<br />
für die nächsten 30 Jahre in Betrieb. Die verhältnismäßig gute Bausubstanz<br />
begünstigt eine Nachnutzung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>.<br />
Südlich <strong>de</strong>r Wetterstation wird eine 2.500 m 2 große umzäunte Fläche als Lagerplatz genutzt.<br />
Nördlich <strong>de</strong>r Wetterstation befin<strong>de</strong>t sich eine Bus-Wen<strong>de</strong>schleife, die an dieser<br />
Standort erhalten wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Östlich <strong>de</strong>r Bus-Wen<strong>de</strong>schleife stehen die viergeschossigen Plattenbauten <strong>de</strong>s ehemaligen<br />
Wohnheimes <strong>de</strong>r Warnowwerft. Als Zwischennutzung befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n zur<br />
Zeit <strong>de</strong>r Planung u.a. Werfthotel, Polizeiwache, Büros und das Staatliche Amt für Umwelt<br />
und Natur (StAUN). Die baulich geringwertigen Gebäu<strong>de</strong> lassen sich für eine Nachnutzung<br />
nicht wirtschaftlich sinnvoll mo<strong>de</strong>rnisieren und sind als erheblich störend für das<br />
Ortsbild einzustufen.<br />
Südlich <strong>de</strong>s Wohnheimes befin<strong>de</strong>t sich die Kleingartenanlage "Am Meer <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns" mit<br />
ca. 50 Parzellen. Ihre Erschliessung erfolgt über das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wohnheims.<br />
Östlich vom ehemaligen Wohnheim und <strong>de</strong>r Kleingartenanlage erstreckt sich eine Sportanlage<br />
mit mehreren Fußballplätzen für Trainingszwecke und Punktspiele, ausschließlich für<br />
<strong>de</strong>n Warnemün<strong>de</strong>r Bedarf.<br />
Die Südostecke <strong>de</strong>s Planungsgebietes wird durch wenige Gärten gebil<strong>de</strong>t, die im Sü<strong>de</strong>n an<br />
<strong>de</strong>n Sammelgaragenkomplex grenzen. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei nicht um Kleingärten im Sinne<br />
von § 1 Bun<strong>de</strong>skleingartengesetz (BKleinG).