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009 Begr ndung - Brockplan.de

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Bebauungsplan Rostock Nr. 01. SO. 88 Son<strong>de</strong>rgebiet Sport- und Freizeitzentrum Warnemün<strong>de</strong> Parkstraße Seite 24<br />

5.5.2.2 Zwischen Tennisanlage und Strandparkplatz wird ein Geh- und Radweg als Bestandteil<br />

eines geschlossenen Wegesystems festgesetzt, das neben seiner Erschließungsfunktion<br />

auch als Laufstrecke dienen soll.<br />

5.5.2.3 Zwischen Parkstraße und Planstraße B entsteht eine Gehweg-Verbi<strong>ndung</strong> mit einer<br />

platzartigen Erweiterung an <strong>de</strong>r Parkstraße. Der Weg dient <strong>de</strong>r Verbi<strong>ndung</strong> zwischen<br />

Stellplätzen und <strong>de</strong>m Eingangsbereich <strong>de</strong>s Sport- und Freizeitzentrums, sowie <strong>de</strong>r Verbi<strong>ndung</strong><br />

zwischen Kleingartenanlage und Strand. Die platzartige Erweiterung dient als Vorplatz<br />

für die Eingangsbereiche <strong>de</strong>s östlichen Teils und <strong>de</strong>s westlichen Teils <strong>de</strong>s Sport- und<br />

Freizeitzentrums.<br />

5.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Die öffentliche Grünfläche "Parkanlage" an <strong>de</strong>r Planstraße B wird von Geh- Fahrund<br />

Leitungsrechten zugunsten <strong>de</strong>r Sportvereine und <strong>de</strong>r Kleingartenanlage durchquert.<br />

6. Vorsorge für langfristige Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

Im Kapitel 3.5 wur<strong>de</strong> die Hochwasserbedrohung von Warnemün<strong>de</strong> bereits beschrieben. Im<br />

Ergebnis besteht die Notwendigkeit im Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-Planes eine Vorsorge für<br />

langfristige Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen. Entlang <strong>de</strong>r Parkstraße müssen <strong>de</strong>shalb<br />

Flächen ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, die im Bedarfsfalle für <strong>de</strong>n Bau von Hochwasserschutzanlagen<br />

verfügbar sind.<br />

Grundsätzlich kommen hier zwei technisch unterschiedliche Lösungen in Frage:<br />

a) Deich mit einer Kronenhöhe von ca. 4,5 m ü.HN (+ 3,0 m ü. Terrain)<br />

Trassenbreite 35 m;<br />

b) Mauer mit einer Höhe von ca. + 5,0 m ü HN (+ 3,5 m ü. Terrain)<br />

Trassenbreite 8 m.<br />

Ein üblicher Deichbau wür<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s großen Flächenbedarfes diesen Standort für ein<br />

Sport- und Freizeitzentrum o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re sinnvolle Nutzung grundsätzlich in Frage stellen.<br />

Alternativ wäre die Errichtung einer Mauer technisch durchaus möglich. Deren Herstellung<br />

wäre gegenüber einem Deich zwar teurer, wür<strong>de</strong> aber einen wertvollen Flächengewinn<br />

bewirken.<br />

In Abstimmung mit <strong>de</strong>m StAUN wur<strong>de</strong> als Kompromiß eine Kombination von Deich und<br />

Mauer gewählt und eine Fläche unterschiedlicher Breite für Vorsorgemaßnahmen für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz festgesetzt. Die Breite <strong>de</strong>r Fläche ergibt sich aus <strong>de</strong>m jeweiligen Flächenbedarf<br />

für eine Schutzmauer vor <strong>de</strong>n bebaubaren Grundstücken bzw. für einem Deich<br />

vor <strong>de</strong>m Strandparkplatz.<br />

6.1 Übernahme <strong>de</strong>r Mehrkosten<br />

Die zu erwarten<strong>de</strong>n Kosten für die Anlage einer Schutzmauer sind höher anzusetzen als<br />

die Kosten für die Anlage eines Deiches. Nutznießer <strong>de</strong>r flächensparen<strong>de</strong>n Mauerlösung<br />

sind die Hansestadt Rostock bzw. die späteren Investoren. Deshalb sind die Mehrkosten<br />

für die teurere Hochwasserschutzmauer im Bedarfsfalle auch von <strong>de</strong>r Stadt o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n<br />

Investoren zu tragen. Unter Punkt IV Hinweise Bebauungsplan ist die Klärung <strong>de</strong>r Kostenübernahme<br />

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