Der Geschäftsbericht 2007
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KONZERNANHANG<br />
Rechnungslegungs Standards (DRS) dahingehend geändert, dass<br />
diese grundsätzlich nicht anzuwenden sind, wenn der Konzernabschluss<br />
nach internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
im Sinne des § 315a HGB aufgestellt wird. Ausgenommen von<br />
dieser Regelung sind DRS 15 Lagebericht und die ergänzenden<br />
DRS 5 beziehungsweise 5 –10 Risikobericht. <strong>Der</strong> Konzernlagebericht<br />
einschließlich des separaten Berichts über die Chancen<br />
und Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht) gemäß<br />
§ 315 HGB ist innerhalb des Geschäftsberichts abgedruckt. <strong>Der</strong><br />
Risikobericht enthält die durch IFRS 7.31 ff. geforderten Angaben<br />
zu Risiken aus Finanzinstrumenten.<br />
Eine Übersicht zu den angewandten Standards und Interpretationen<br />
ist in Note 2 »Angewandte Vorschriften« aufgeführt.<br />
Standards und Interpretationen, die erst ab dem 1. Januar 2008<br />
oder später anzuwenden sind (IFRS 8 »Operative Segmente«,<br />
Änderungen in IAS 23 »Fremdkapitalkosten«; Änderungen in<br />
IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«; Änderungen in IAS 27<br />
»Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS«; Änderungen<br />
in IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse«), wurden<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 folgt im Gegensatz<br />
zu der Segmentberichterstattung nach IAS 14 dem »Management<br />
Approach«. Dies bedeutet, dass intern verwendete und<br />
extern veröffentlichte Segmentinformationen konsistent sein<br />
müssen. Nach IFRS 8 werden zukünftig interne Berichte, die dem<br />
Management beziehungsweise dem Chief Operating Decision<br />
Maker zur Entscheidungsfindung und Leistungsbeurteilung von<br />
Unternehmensteilen dienen, als Basis zur Bestimmung der operativen<br />
Segmente verwendet. In Ausnahmefällen werden für die<br />
interne Managementberichterstattung Bilanzierungsmethoden<br />
angewandt, die nicht IFRS-konform sind.<br />
Die Auswirkungen der Neufassung des IAS 23 »Fremdkapitalkosten«<br />
werden nach Einschätzung des LBBW-Konzerns für die<br />
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage voraussichtlich<br />
von untergeordneter Bedeutung sein, da bisher nur<br />
in geringem Umfang qualifizierte Vermögenswerte vorhanden<br />
waren.<br />
Die Änderungen des IAS 1 werden insbesondere Auswirkungen<br />
auf die Darstellung und den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie der Aufstellung der erfassten Erträge und Auf -<br />
wendungen haben. Sofern eine Bilanzierungsmethode retrospektiv<br />
angewendet wurde, die Korrektur eines Bilanzpostens<br />
retrospektiv vorzunehmen war oder zum Bilanzstichtag ein<br />
Bilanzposten reklassifiziert wurde, wird für die Bilanz eine<br />
weitere Vergleichsperiode anzugeben sein. Weiterhin hat die<br />
Neuerung Auswirkung auf die Darstellungstiefe des Eigenkapitalspiegels.<br />
<strong>Der</strong> geänderte Standard IAS 27 wurde im Januar 2008 veröffent -<br />
licht. Die vorgenommenen Änderungen sind erstmals für<br />
Geschäfts jahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009<br />
beginnen. Die Änderungen betreffen primär die Bilanzierung von<br />
Minderheitsanteilen, die künftig in voller Höhe an den Verlusten<br />
des Konzerns beteiligt werden, und von Transaktionen, die zum<br />
Beherrschungsverlust bei einem Tochterunternehmen führen<br />
und deren Auswirkungen erfolgswirksam zu behandeln sind.<br />
Auswirkungen von Anteilsveräußerung, die nicht zum Verlust<br />
der Beherrschung führen, sind demgegenüber erfolgsneutral<br />
im Eigenkapital zu erfassen. Die Übergangsbestimmungen, die<br />
grundsätzlich eine retrospektive Anwendung vorgenommener<br />
Änderungen fordern, sehen für die oben aufgelisteten Sachverhalte<br />
eine prospektive Anwendung vor. Für Vermögenswerte<br />
und Schulden, die aus solchen Transaktionen vor dem Zeitpunkt<br />
der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren,<br />
ergeben sich daher keine Änderungen.<br />
<strong>Der</strong> geänderte Standard IFRS 3 wurde im Januar 2008 veröffentlicht<br />
und ist erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die wesentlichen<br />
Änderungen betreffen insbesondere die Einführung eines<br />
Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen zwischen<br />
der Erfassung mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen<br />
und der sog. Full-Goodwill-Methode, wonach der<br />
gesamte, auch auf die Minderheitsgesellschafter entfallende<br />
Teil des Geschäfts oder Firmenwertes des erworbenen Unterneh<br />
mens zu erfassen ist. Weiterhin sind die erfolgswirksame<br />
Neu bewertung bereits bestehender Beteiligungsanteile bei<br />
erstmaliger Erlangung der Beherrschung, die zwingende Berücksichtigung<br />
einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger<br />
Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame<br />
Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben.<br />
Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive<br />
Anwendung der Neuregelung vor. Für Vermögenswerte und<br />
Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor der<br />
erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren,<br />
ergeben sich keine Änderungen.<br />
Die Berichtswährung ist der Euro (EUR). Die Beträge der Bilanz<br />
sind in der Regel auf Mio. EUR, die der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
auf Tsd. EUR, die Prozentzahlen mit einer Nachkomma<br />
stelle kaufmännisch gerundet. Das Berichtsjahr ist das<br />
Kalenderjahr.<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden.<br />
1. Grundsätze.<br />
<strong>Der</strong> Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.<br />
<strong>Der</strong> Konzernabschluss wird auf Basis der historischen Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten sowie des beizulegenden<br />
Zeit wertes (Fair Value) erstellt. <strong>Der</strong> Fair Value wird für die als<br />
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die Finanzanlagen<br />
der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
(Available for Sale – AfS), die derivativen Finanzinstrumente<br />
und die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,<br />
welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt<br />
sind, verwendet. Die Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen<br />
erfolgt zeitanteilig. Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />
werden mit der Effektivzinsmethode oder, falls zweckmäßig,<br />
mit einer Methode abgegrenzt, die eine angemessene Annähe-<br />
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