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Der Geschäftsbericht 2007

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KONZERNANHANG<br />

Rechnungslegungs Standards (DRS) dahingehend geändert, dass<br />

diese grundsätzlich nicht anzuwenden sind, wenn der Konzernabschluss<br />

nach internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

im Sinne des § 315a HGB aufgestellt wird. Ausgenommen von<br />

dieser Regelung sind DRS 15 Lagebericht und die ergänzenden<br />

DRS 5 beziehungsweise 5 –10 Risikobericht. <strong>Der</strong> Konzernlagebericht<br />

einschließlich des separaten Berichts über die Chancen<br />

und Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht) gemäß<br />

§ 315 HGB ist innerhalb des Geschäftsberichts abgedruckt. <strong>Der</strong><br />

Risikobericht enthält die durch IFRS 7.31 ff. geforderten Angaben<br />

zu Risiken aus Finanzinstrumenten.<br />

Eine Übersicht zu den angewandten Standards und Interpretationen<br />

ist in Note 2 »Angewandte Vorschriften« aufgeführt.<br />

Standards und Interpretationen, die erst ab dem 1. Januar 2008<br />

oder später anzuwenden sind (IFRS 8 »Operative Segmente«,<br />

Änderungen in IAS 23 »Fremdkapitalkosten«; Änderungen in<br />

IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«; Änderungen in IAS 27<br />

»Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS«; Änderungen<br />

in IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse«), wurden<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 folgt im Gegensatz<br />

zu der Segmentberichterstattung nach IAS 14 dem »Management<br />

Approach«. Dies bedeutet, dass intern verwendete und<br />

extern veröffentlichte Segmentinformationen konsistent sein<br />

müssen. Nach IFRS 8 werden zukünftig interne Berichte, die dem<br />

Management beziehungsweise dem Chief Operating Decision<br />

Maker zur Entscheidungsfindung und Leistungsbeurteilung von<br />

Unternehmensteilen dienen, als Basis zur Bestimmung der operativen<br />

Segmente verwendet. In Ausnahmefällen werden für die<br />

interne Managementberichterstattung Bilanzierungsmethoden<br />

angewandt, die nicht IFRS-konform sind.<br />

Die Auswirkungen der Neufassung des IAS 23 »Fremdkapitalkosten«<br />

werden nach Einschätzung des LBBW-Konzerns für die<br />

Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage voraussichtlich<br />

von untergeordneter Bedeutung sein, da bisher nur<br />

in geringem Umfang qualifizierte Vermögenswerte vorhanden<br />

waren.<br />

Die Änderungen des IAS 1 werden insbesondere Auswirkungen<br />

auf die Darstellung und den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie der Aufstellung der erfassten Erträge und Auf -<br />

wendungen haben. Sofern eine Bilanzierungsmethode retrospektiv<br />

angewendet wurde, die Korrektur eines Bilanzpostens<br />

retrospektiv vorzunehmen war oder zum Bilanzstichtag ein<br />

Bilanzposten reklassifiziert wurde, wird für die Bilanz eine<br />

weitere Vergleichsperiode anzugeben sein. Weiterhin hat die<br />

Neuerung Auswirkung auf die Darstellungstiefe des Eigenkapitalspiegels.<br />

<strong>Der</strong> geänderte Standard IAS 27 wurde im Januar 2008 veröffent -<br />

licht. Die vorgenommenen Änderungen sind erstmals für<br />

Geschäfts jahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009<br />

beginnen. Die Änderungen betreffen primär die Bilanzierung von<br />

Minderheitsanteilen, die künftig in voller Höhe an den Verlusten<br />

des Konzerns beteiligt werden, und von Transaktionen, die zum<br />

Beherrschungsverlust bei einem Tochterunternehmen führen<br />

und deren Auswirkungen erfolgswirksam zu behandeln sind.<br />

Auswirkungen von Anteilsveräußerung, die nicht zum Verlust<br />

der Beherrschung führen, sind demgegenüber erfolgsneutral<br />

im Eigenkapital zu erfassen. Die Übergangsbestimmungen, die<br />

grundsätzlich eine retrospektive Anwendung vorgenommener<br />

Änderungen fordern, sehen für die oben aufgelisteten Sachverhalte<br />

eine prospektive Anwendung vor. Für Vermögenswerte<br />

und Schulden, die aus solchen Transaktionen vor dem Zeitpunkt<br />

der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren,<br />

ergeben sich daher keine Änderungen.<br />

<strong>Der</strong> geänderte Standard IFRS 3 wurde im Januar 2008 veröffentlicht<br />

und ist erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die wesentlichen<br />

Änderungen betreffen insbesondere die Einführung eines<br />

Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen zwischen<br />

der Erfassung mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen<br />

und der sog. Full-Goodwill-Methode, wonach der<br />

gesamte, auch auf die Minderheitsgesellschafter entfallende<br />

Teil des Geschäfts oder Firmenwertes des erworbenen Unterneh<br />

mens zu erfassen ist. Weiterhin sind die erfolgswirksame<br />

Neu bewertung bereits bestehender Beteiligungsanteile bei<br />

erstmaliger Erlangung der Beherrschung, die zwingende Berücksichtigung<br />

einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger<br />

Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame<br />

Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben.<br />

Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive<br />

Anwendung der Neuregelung vor. Für Vermögenswerte und<br />

Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor der<br />

erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren,<br />

ergeben sich keine Änderungen.<br />

Die Berichtswährung ist der Euro (EUR). Die Beträge der Bilanz<br />

sind in der Regel auf Mio. EUR, die der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

auf Tsd. EUR, die Prozentzahlen mit einer Nachkomma<br />

stelle kaufmännisch gerundet. Das Berichtsjahr ist das<br />

Kalenderjahr.<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden.<br />

1. Grundsätze.<br />

<strong>Der</strong> Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.<br />

<strong>Der</strong> Konzernabschluss wird auf Basis der historischen Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten sowie des beizulegenden<br />

Zeit wertes (Fair Value) erstellt. <strong>Der</strong> Fair Value wird für die als<br />

Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die Finanzanlagen<br />

der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

(Available for Sale – AfS), die derivativen Finanzinstrumente<br />

und die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,<br />

welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt<br />

sind, verwendet. Die Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen<br />

erfolgt zeitanteilig. Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />

werden mit der Effektivzinsmethode oder, falls zweckmäßig,<br />

mit einer Methode abgegrenzt, die eine angemessene Annähe-<br />

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