Der Geschäftsbericht 2007
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KONZERNANHANG<br />
Risikovorsorge<br />
Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft wird nach IFRS offen<br />
auf der Aktivseite ausgewiesen. Nach IFRS ist die Bildung von<br />
Pauschalwertberichtigungen, wie unter HGB geboten, nicht möglich.<br />
Die für die handelsrechtliche Rechnungslegung erfassten<br />
Pauschalwertberichtigungen wurden daher für die IFRS-Bilanzierung<br />
bei Erstansatz erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklagen<br />
(Beträge aus den Vorjahren) beziehungsweise erfolgswirksam<br />
(Änderungen im Bilanzierungszeitraum) aufgelöst.<br />
39. Sonstige Rückstellungen.<br />
Nach IFRS wird je nach Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen<br />
Rückstellungen, abgegrenzten Schulden und Eventualschulden<br />
unterschieden. Eine Unterscheidung zwischen Rückstellungen<br />
und abgegrenzten Schulden findet nach HGB nicht statt.<br />
Die nach § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehende Bilanzierungsverpflichtung<br />
für bestimmte Aufwandsrückstellungen ist nach<br />
IAS 37 nicht zulässig. Die Bilanzierungswahlrechte nach §§ 249<br />
Abs. 1 Satz 3 und 249 Abs. 2 HGB entfallen nach IFRS ebenso.<br />
Nach IFRS werden Rückstellungen abgezinst, wenn der Diskontierungseffekt<br />
wesentlich ist, wohingegen eine Abzinsung unter<br />
HGB nur dann vorgesehen ist, wenn die jeweilige Verpflichtung<br />
einen Zinsanteil enthält.<br />
40. Wertpapierleihegeschäfte.<br />
Nach IFRS bilanziert der Verleiher weiterhin die Wertpapiere nach<br />
den für die jeweilige IAS 39-Kategorie geltenden Vorschriften.<br />
Für 2006 buchte die LBBW als Verleiher nach HGB die Wertpapiere<br />
hingegen zum Buchwert aus und bilanzierte stattdessen eine<br />
(Sachdarlehen-) Forderung (Aktivtausch). Die LBBW als Entleiher<br />
aktivierte die Wertpapiere und passivierte eine entsprechende<br />
Rückgabeverpflichtung. Ab <strong>2007</strong> werden die Wertpapierleihegeschäfte<br />
nach HGB und IFRS in der LBBW einheitlich behandelt.<br />
41. Treuhandgeschäfte.<br />
Treuhandgeschäfte sind nach IFRS nicht ansatzfähig, sondern<br />
sind bei einem bedeutenden Umfang in den Notes offenzu legen.<br />
Entsprechende Angaben können der Note 88 entnommen werden.<br />
42. Steuerrechtliche Wertansätze.<br />
Auf dem deutschen Steuerrecht basierende Wertansätze sind im<br />
IFRS-Abschluss nicht zulässig.<br />
Unternehmenszusammenschlüsse.<br />
43. Vollzogene Unternehmenszusammenschlüsse.<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2007</strong> erwarb die LBBW weitere Anteile an<br />
der LI-FI (Leveraged Investment in Financial Institutions). Die<br />
Erlangung der Beherrschung erfolgte am 17. September <strong>2007</strong><br />
im Rahmen einer Zeichnung einer Kapitalerhöhung. <strong>Der</strong> Anteil<br />
der LBBW an der LI-FI betrug damit zum Bilanzstichtag 58,52 %.<br />
Die LI-FI stellt einen Sub-Trust dar, der konzipiert wurde, um<br />
mit einem Portfolio aus Bankschuldtiteln Renditen zu erzielen.<br />
Dieses Portfolio wurde der AfS-Kategorie zugeordnet und mit<br />
dem Fair Value bewertet. Darüber hinausgehende stille Reserven<br />
und Lasten liegen nicht vor.<br />
Die Anschaffungskosten des Erwerbs betrugen insgesamt<br />
79 Mio. EUR. Dem Erwerb direkt zurechenbare Kosten entstanden<br />
nicht. Aus der Transaktion entstand ein Goodwill in Höhe<br />
von 17 Mio. EUR. <strong>Der</strong> Ergebnisbeitrag der LI-FI vom Erwerbszeitpunkt<br />
bis zum 31. Dezember <strong>2007</strong> betrug 3 Mio. EUR.<br />
Die Zuordnung des Goodwill wird im Rahmen der Neuordnung<br />
der zahlungs mittelgenerierenden Einheiten im Zuge der<br />
Integration der Sachsen LB erfolgen. In Folge wird von IAS 36.84<br />
Gebrauch gemacht.<br />
44. In 2008 erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse.<br />
Mit Grundlagenvereinbarung vom 26./27. August <strong>2007</strong> wurde<br />
die Übernahme der Landesbank Sachsen AG durch die LBBW<br />
beschlossen. Die LBBW hat auf Basis der Grundlagenvereinbarung<br />
einen vorweggenommenen Barausgleich in Höhe von<br />
250 Mio. EUR an die Anteilseigner der Landesbank Sachsen AG<br />
geleistet. Mit Treuhandvereinbarung vom 23. Oktober <strong>2007</strong><br />
hat die LBBW die Anteile an der Landesbank Sachsen AG treuhänderisch<br />
übernommen. In einem Eckpunktepapier vom<br />
13. Dezember <strong>2007</strong> wurden die aufschiebenden Rahmenbedingungen<br />
für den Erwerb der Landesbank Sachsen AG und der<br />
Kaufpreis auf 328 Mio. EUR festgelegt. Mit Eintritt der aufschiebenden<br />
Bedingungen am 6. März 2008 hat die LBBW die Anteile<br />
an der Landesbank Sachsen AG von dem Freistaat Sachsen<br />
und der Sachsen-Finanzgruppe erworben. Damit ist die LBBW<br />
alleinige Anteilseignerin der Landesbank Sachsen AG und hat<br />
Beherrschung im Sinne des IAS 27.4 erlangt.<br />
Die Landesbank Sachsen AG soll voraussichtlich zum 1. April<br />
2008 im Rahmen eines sogenannten Anwachsungsmodells in<br />
der LBBW aufgehen und damit als rechtlich selbständige Einheit<br />
untergehen. Die Landesbank Sachsen AG soll unter der Marke<br />
Sachsen Bank betrieben werden. Die Aufgaben als Zentralbank<br />
für die sächsischen Sparkassen wird die LBBW übernehmen.<br />
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