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Der Geschäftsbericht 2007

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KONZERNANHANG<br />

Risikovorsorge<br />

Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft wird nach IFRS offen<br />

auf der Aktivseite ausgewiesen. Nach IFRS ist die Bildung von<br />

Pauschalwertberichtigungen, wie unter HGB geboten, nicht möglich.<br />

Die für die handelsrechtliche Rechnungslegung erfassten<br />

Pauschalwertberichtigungen wurden daher für die IFRS-Bilanzierung<br />

bei Erstansatz erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklagen<br />

(Beträge aus den Vorjahren) beziehungsweise erfolgswirksam<br />

(Änderungen im Bilanzierungszeitraum) aufgelöst.<br />

39. Sonstige Rückstellungen.<br />

Nach IFRS wird je nach Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen<br />

Rückstellungen, abgegrenzten Schulden und Eventualschulden<br />

unterschieden. Eine Unterscheidung zwischen Rückstellungen<br />

und abgegrenzten Schulden findet nach HGB nicht statt.<br />

Die nach § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehende Bilanzierungsverpflichtung<br />

für bestimmte Aufwandsrückstellungen ist nach<br />

IAS 37 nicht zulässig. Die Bilanzierungswahlrechte nach §§ 249<br />

Abs. 1 Satz 3 und 249 Abs. 2 HGB entfallen nach IFRS ebenso.<br />

Nach IFRS werden Rückstellungen abgezinst, wenn der Diskontierungseffekt<br />

wesentlich ist, wohingegen eine Abzinsung unter<br />

HGB nur dann vorgesehen ist, wenn die jeweilige Verpflichtung<br />

einen Zinsanteil enthält.<br />

40. Wertpapierleihegeschäfte.<br />

Nach IFRS bilanziert der Verleiher weiterhin die Wertpapiere nach<br />

den für die jeweilige IAS 39-Kategorie geltenden Vorschriften.<br />

Für 2006 buchte die LBBW als Verleiher nach HGB die Wertpapiere<br />

hingegen zum Buchwert aus und bilanzierte stattdessen eine<br />

(Sachdarlehen-) Forderung (Aktivtausch). Die LBBW als Entleiher<br />

aktivierte die Wertpapiere und passivierte eine entsprechende<br />

Rückgabeverpflichtung. Ab <strong>2007</strong> werden die Wertpapierleihegeschäfte<br />

nach HGB und IFRS in der LBBW einheitlich behandelt.<br />

41. Treuhandgeschäfte.<br />

Treuhandgeschäfte sind nach IFRS nicht ansatzfähig, sondern<br />

sind bei einem bedeutenden Umfang in den Notes offenzu legen.<br />

Entsprechende Angaben können der Note 88 entnommen werden.<br />

42. Steuerrechtliche Wertansätze.<br />

Auf dem deutschen Steuerrecht basierende Wertansätze sind im<br />

IFRS-Abschluss nicht zulässig.<br />

Unternehmenszusammenschlüsse.<br />

43. Vollzogene Unternehmenszusammenschlüsse.<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2007</strong> erwarb die LBBW weitere Anteile an<br />

der LI-FI (Leveraged Investment in Financial Institutions). Die<br />

Erlangung der Beherrschung erfolgte am 17. September <strong>2007</strong><br />

im Rahmen einer Zeichnung einer Kapitalerhöhung. <strong>Der</strong> Anteil<br />

der LBBW an der LI-FI betrug damit zum Bilanzstichtag 58,52 %.<br />

Die LI-FI stellt einen Sub-Trust dar, der konzipiert wurde, um<br />

mit einem Portfolio aus Bankschuldtiteln Renditen zu erzielen.<br />

Dieses Portfolio wurde der AfS-Kategorie zugeordnet und mit<br />

dem Fair Value bewertet. Darüber hinausgehende stille Reserven<br />

und Lasten liegen nicht vor.<br />

Die Anschaffungskosten des Erwerbs betrugen insgesamt<br />

79 Mio. EUR. Dem Erwerb direkt zurechenbare Kosten entstanden<br />

nicht. Aus der Transaktion entstand ein Goodwill in Höhe<br />

von 17 Mio. EUR. <strong>Der</strong> Ergebnisbeitrag der LI-FI vom Erwerbszeitpunkt<br />

bis zum 31. Dezember <strong>2007</strong> betrug 3 Mio. EUR.<br />

Die Zuordnung des Goodwill wird im Rahmen der Neuordnung<br />

der zahlungs mittelgenerierenden Einheiten im Zuge der<br />

Integration der Sachsen LB erfolgen. In Folge wird von IAS 36.84<br />

Gebrauch gemacht.<br />

44. In 2008 erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse.<br />

Mit Grundlagenvereinbarung vom 26./27. August <strong>2007</strong> wurde<br />

die Übernahme der Landesbank Sachsen AG durch die LBBW<br />

beschlossen. Die LBBW hat auf Basis der Grundlagenvereinbarung<br />

einen vorweggenommenen Barausgleich in Höhe von<br />

250 Mio. EUR an die Anteilseigner der Landesbank Sachsen AG<br />

geleistet. Mit Treuhandvereinbarung vom 23. Oktober <strong>2007</strong><br />

hat die LBBW die Anteile an der Landesbank Sachsen AG treuhänderisch<br />

übernommen. In einem Eckpunktepapier vom<br />

13. Dezember <strong>2007</strong> wurden die aufschiebenden Rahmenbedingungen<br />

für den Erwerb der Landesbank Sachsen AG und der<br />

Kaufpreis auf 328 Mio. EUR festgelegt. Mit Eintritt der aufschiebenden<br />

Bedingungen am 6. März 2008 hat die LBBW die Anteile<br />

an der Landesbank Sachsen AG von dem Freistaat Sachsen<br />

und der Sachsen-Finanzgruppe erworben. Damit ist die LBBW<br />

alleinige Anteilseignerin der Landesbank Sachsen AG und hat<br />

Beherrschung im Sinne des IAS 27.4 erlangt.<br />

Die Landesbank Sachsen AG soll voraussichtlich zum 1. April<br />

2008 im Rahmen eines sogenannten Anwachsungsmodells in<br />

der LBBW aufgehen und damit als rechtlich selbständige Einheit<br />

untergehen. Die Landesbank Sachsen AG soll unter der Marke<br />

Sachsen Bank betrieben werden. Die Aufgaben als Zentralbank<br />

für die sächsischen Sparkassen wird die LBBW übernehmen.<br />

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