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Der Geschäftsbericht 2007

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KONZERNANHANG<br />

Außerbilanzielle Geschäfte und<br />

Verpflichtungen.<br />

86. Eventualverbindlichkeiten und andere<br />

Verpflichtungen.<br />

Eventualverbindlichkeiten beinhalten eine vertraglich eingegangene,<br />

aber in der Realisierung noch nicht wahrscheinliche<br />

Verpflichtung (Eintrittswahrscheinlichkeit kleiner als 50 %).<br />

Die Verpflichtung kann sowohl aus den gestellten Bürgschaften<br />

als auch aus den Kunden eingeräumten, jedoch noch nicht in<br />

Anspruch genommenen und terminlich begrenzten Kreditlinien<br />

erwachsen. <strong>Der</strong> angesetzte Betrag entspricht den möglichen<br />

Verpflichtungen bei vollständiger Ausnutzung eingeräumter<br />

Kreditlinien beziehungsweise Inanspruchnahme der Avale. Die<br />

Wahrscheinlichkeit eines Vermögensabflusses wird regelmäßig<br />

überprüft. Sofern sich Anhaltspunkte für eine wahrscheinliche<br />

Inanspruchnahme ergeben, wird eine Rückstellung gebildet.<br />

31.12.<strong>2007</strong> 31.12.2006<br />

Mio. EUR<br />

Mio. EUR<br />

Eventualverpflichtungen<br />

aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 6180 4 916<br />

aus assoziierten Unternehmen 4 0<br />

davon gemeinschaftlich eingegangene Verpflichtungen 4 0<br />

aus weitergegebenen, abgerechneten Wechseln 2 4<br />

aus anderen Eventualverbindlichkeiten 0 1<br />

6186 4921<br />

Andere Verpflichtungen<br />

Unwiderrufliche Kreditzusagen 27390 24860<br />

Einzahlungsverpflichtungen und Mithaftungen 476 541<br />

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 108 308<br />

Sonstige Verpflichtungen 0 69<br />

Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0 10<br />

Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben 0 2<br />

27974 25790<br />

34160 30711<br />

Weiterhin besteht eine Nachschusspflicht für die Liquiditätsund<br />

Konsortialbank GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von<br />

23 Mio. EUR.<br />

Die Beiträge für die Sicherungsreserve der Landesbanken und<br />

Girozentralen wurden nach risikoorientierten Grundsätzen neu<br />

bemessen. Daraus resultieren Nachschusspflichten in Höhe<br />

von 428 Mio. EUR. Sofern ein Stützungsfall eintritt, können die<br />

Nachschüsse sofort eingefordert werden.<br />

Nach § 5 Abs. 10 der Statuten des Einlagensicherungsfonds<br />

hat die LBBW sich verpflichtet, den Bundesverband deutscher<br />

Banken e. V., Berlin, von Verlusten freizustellen, die diesem<br />

durch eine Hilfeleistung zu Gunsten von im Mehrheitsbesitz<br />

der Landesbank Baden-Württemberg stehenden Kreditinstituten<br />

entstehen.<br />

Die LBBW haftet für die bis zum 18. Juli 2005 (Wegfall der<br />

Gewähr trägerhaftung) entstandenen Verbindlichkeiten der<br />

DekaBank Deutsche Girozentrale, Berlin und Frankfurt<br />

am Main, der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz, sowie<br />

der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

und Karlsruhe, in bestimmten Fällen abhängig vom Entstehungszeitpunkt<br />

und der Laufzeit der Verbindlichkeit als Gewähr -<br />

träger fort; für nach diesem Zeitpunkt entstandene Verbindlichkeiten<br />

haftet die LBBW in keinem Fall als Gewährträger.<br />

Entsprechendes gilt im Außenverhältnis für die im Zeitraum ihrer<br />

Beteiligung entstandenen Verbindlichkeiten folgender Kreditinstitute:<br />

ehemalige Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale,<br />

Kiel (LB Kiel), Westdeutsche ImmobilienBank, Mainz, und ehemalige<br />

Sachsen LB Landesbank Sachsen Girozentrale, Leipzig.<br />

Die LBBW stellt, sobald alle aufschiebenden Bedingungen für<br />

das Wirksamwerden der Vereinbarung zur Anpassung und<br />

Ergänzung der Grundlagenvereinbarung vom 26./27. August<br />

<strong>2007</strong> gemäß Abschnitt IX. eingetreten sind, die Treugeber und<br />

die ehemaligen Träger der Sachsen LB im Innenverhältnis von<br />

allen Verbindlichkeiten aus der von ihnen übernommenen<br />

Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bei der Sachsen LB frei,<br />

die nach Ablauf des 31. Dezember <strong>2007</strong> gegen die Treugeber<br />

und die ehemaligen Träger der Sachsen LB erstmals geltend<br />

gemacht werden, sofern und soweit die Gewährträgerhaftung<br />

besteht, aufgrund von Ansprüchen der LBBW oder mit der<br />

LBBW im Sinne von §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen<br />

im Zusammenhang mit der Ormond Quay Struktur einschließlich<br />

einer oder mehrerer Castle View-Vehikel, sofern sich dort<br />

Vermögensgegen stände befinden, die ursprünglich im Ormond<br />

Quay Portfolio enthalten waren. (Issuer Valuation Agreement<br />

vom 06. Mai 2004 in der Fassung vom 07. Juli 2005 zwischen<br />

der Sachsen LB Europe plc. und Ormond Quay Funding plc.,<br />

Eden Quay Asset Limited, Ellis Quay Asset Management Limited<br />

sowie Merchants Quay Asset Management Limited.)<br />

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