Der Geschäftsbericht 2007
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KONZERNANHANG<br />
Außerbilanzielle Geschäfte und<br />
Verpflichtungen.<br />
86. Eventualverbindlichkeiten und andere<br />
Verpflichtungen.<br />
Eventualverbindlichkeiten beinhalten eine vertraglich eingegangene,<br />
aber in der Realisierung noch nicht wahrscheinliche<br />
Verpflichtung (Eintrittswahrscheinlichkeit kleiner als 50 %).<br />
Die Verpflichtung kann sowohl aus den gestellten Bürgschaften<br />
als auch aus den Kunden eingeräumten, jedoch noch nicht in<br />
Anspruch genommenen und terminlich begrenzten Kreditlinien<br />
erwachsen. <strong>Der</strong> angesetzte Betrag entspricht den möglichen<br />
Verpflichtungen bei vollständiger Ausnutzung eingeräumter<br />
Kreditlinien beziehungsweise Inanspruchnahme der Avale. Die<br />
Wahrscheinlichkeit eines Vermögensabflusses wird regelmäßig<br />
überprüft. Sofern sich Anhaltspunkte für eine wahrscheinliche<br />
Inanspruchnahme ergeben, wird eine Rückstellung gebildet.<br />
31.12.<strong>2007</strong> 31.12.2006<br />
Mio. EUR<br />
Mio. EUR<br />
Eventualverpflichtungen<br />
aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 6180 4 916<br />
aus assoziierten Unternehmen 4 0<br />
davon gemeinschaftlich eingegangene Verpflichtungen 4 0<br />
aus weitergegebenen, abgerechneten Wechseln 2 4<br />
aus anderen Eventualverbindlichkeiten 0 1<br />
6186 4921<br />
Andere Verpflichtungen<br />
Unwiderrufliche Kreditzusagen 27390 24860<br />
Einzahlungsverpflichtungen und Mithaftungen 476 541<br />
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 108 308<br />
Sonstige Verpflichtungen 0 69<br />
Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0 10<br />
Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben 0 2<br />
27974 25790<br />
34160 30711<br />
Weiterhin besteht eine Nachschusspflicht für die Liquiditätsund<br />
Konsortialbank GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von<br />
23 Mio. EUR.<br />
Die Beiträge für die Sicherungsreserve der Landesbanken und<br />
Girozentralen wurden nach risikoorientierten Grundsätzen neu<br />
bemessen. Daraus resultieren Nachschusspflichten in Höhe<br />
von 428 Mio. EUR. Sofern ein Stützungsfall eintritt, können die<br />
Nachschüsse sofort eingefordert werden.<br />
Nach § 5 Abs. 10 der Statuten des Einlagensicherungsfonds<br />
hat die LBBW sich verpflichtet, den Bundesverband deutscher<br />
Banken e. V., Berlin, von Verlusten freizustellen, die diesem<br />
durch eine Hilfeleistung zu Gunsten von im Mehrheitsbesitz<br />
der Landesbank Baden-Württemberg stehenden Kreditinstituten<br />
entstehen.<br />
Die LBBW haftet für die bis zum 18. Juli 2005 (Wegfall der<br />
Gewähr trägerhaftung) entstandenen Verbindlichkeiten der<br />
DekaBank Deutsche Girozentrale, Berlin und Frankfurt<br />
am Main, der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz, sowie<br />
der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg, Stuttgart<br />
und Karlsruhe, in bestimmten Fällen abhängig vom Entstehungszeitpunkt<br />
und der Laufzeit der Verbindlichkeit als Gewähr -<br />
träger fort; für nach diesem Zeitpunkt entstandene Verbindlichkeiten<br />
haftet die LBBW in keinem Fall als Gewährträger.<br />
Entsprechendes gilt im Außenverhältnis für die im Zeitraum ihrer<br />
Beteiligung entstandenen Verbindlichkeiten folgender Kreditinstitute:<br />
ehemalige Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale,<br />
Kiel (LB Kiel), Westdeutsche ImmobilienBank, Mainz, und ehemalige<br />
Sachsen LB Landesbank Sachsen Girozentrale, Leipzig.<br />
Die LBBW stellt, sobald alle aufschiebenden Bedingungen für<br />
das Wirksamwerden der Vereinbarung zur Anpassung und<br />
Ergänzung der Grundlagenvereinbarung vom 26./27. August<br />
<strong>2007</strong> gemäß Abschnitt IX. eingetreten sind, die Treugeber und<br />
die ehemaligen Träger der Sachsen LB im Innenverhältnis von<br />
allen Verbindlichkeiten aus der von ihnen übernommenen<br />
Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bei der Sachsen LB frei,<br />
die nach Ablauf des 31. Dezember <strong>2007</strong> gegen die Treugeber<br />
und die ehemaligen Träger der Sachsen LB erstmals geltend<br />
gemacht werden, sofern und soweit die Gewährträgerhaftung<br />
besteht, aufgrund von Ansprüchen der LBBW oder mit der<br />
LBBW im Sinne von §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen<br />
im Zusammenhang mit der Ormond Quay Struktur einschließlich<br />
einer oder mehrerer Castle View-Vehikel, sofern sich dort<br />
Vermögensgegen stände befinden, die ursprünglich im Ormond<br />
Quay Portfolio enthalten waren. (Issuer Valuation Agreement<br />
vom 06. Mai 2004 in der Fassung vom 07. Juli 2005 zwischen<br />
der Sachsen LB Europe plc. und Ormond Quay Funding plc.,<br />
Eden Quay Asset Limited, Ellis Quay Asset Management Limited<br />
sowie Merchants Quay Asset Management Limited.)<br />
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