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Der Geschäftsbericht 2007

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VORWORT UND BERICHTE<br />

KONZERNSTRATEGIE<br />

GESCHÄFTSFELDER<br />

KONZERNLAGEBERICHT<br />

KONZERNABSCHLUSS<br />

17. Leasinggeschäft.<br />

Grundlage für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß<br />

IAS 17 ist deren Klassifizierung als Finanzierungs- oder Operating-<br />

Leasingverhältnis. Die Klassifizierung richtet sich nach der<br />

wirtschaftlichen Gesamtbeurteilung der Chancen/Risiken des<br />

Leasing nehmers beziehungsweise Leasinggebers.<br />

Ein Finanzierungs-Leasingverhältnis liegt vor, wenn im Wesentlichen<br />

alle mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand<br />

verbundenen Chancen und Risiken vom Leasinggeber auf den<br />

Leasingnehmer übertragen werden. Entsprechend der wirtschaftlichen<br />

Betrachtungsweise ist unabhängig vom zivilrechtlichen<br />

Eigentum allein das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich. In<br />

allen anderen Konstellationen handelt es sich um ein Operating-<br />

Leasingverhältnis.<br />

Die Klassifizierung eines Leasingverhältnisses haben der<br />

Leasinggeber und der Leasingnehmer getrennt und unabhängig<br />

voneinander vorzunehmen. Dies kann zu einer nicht spiegelbildlichen<br />

Abbildung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber<br />

und Leasingnehmer führen.<br />

LBBW-Konzern als Leasinggeber.<br />

Soweit die im LBBW-Konzern tätigen Gesellschaften Operating-<br />

Leasinggeschäfte betreiben, verbleibt das wirtschaftliche<br />

Eigentum an dem Gegenstand des Leasingvertrags bei der<br />

Konzerngesellschaft. Die Leasinggegenstände werden in<br />

der Konzernbilanz unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die<br />

Bilanzierung der Leasingobjekte erfolgt zu Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten, vermindert um die über die wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauer planmäßig erfolgenden Abschreibungen und/<br />

oder aufgrund von dauerhaften Wertminderungen erforderlichen<br />

außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Leasingerlöse werden,<br />

sofern in Einzelfällen nicht eine andere Verteilung geboten ist,<br />

linear über die Vertragslaufzeit vereinnahmt. <strong>Der</strong> Ausweis der<br />

Abschreibungen sowie die Abbildung der vereinnahmten Erträge<br />

erfolgt vollständig im sonstigen betrieblichen Ergebnis.<br />

Im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen wird eine<br />

Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsabschlusses gegen den Leasingnehmer ausgewiesen.<br />

Vereinnahmte Leasingraten werden in einen ertragswirksamen<br />

Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Zinserträge<br />

werden auf der Basis einer periodengerechten Abgrenzung<br />

verteilt vereinnahmt.<br />

LBBW-Konzern als Leasingnehmer.<br />

Die Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse sind<br />

über die Laufzeit des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer<br />

als Aufwand zu erfassen. Die Verteilung der Leasingzahlungen<br />

soll dem zeitlichen Nutzenverlauf aus Sicht des Leasingnehmers<br />

entsprechen. Weicht der zeitliche Nutzenverlauf der tatsächlichen<br />

Zahlungen von dem zu erfassenden Aufwand ab, wird der<br />

Differenzbetrag je nach Sachlage aktivisch oder passivisch als<br />

Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.<br />

<strong>Der</strong> aktivierte Vermögenswert im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen<br />

wird gem. IAS 16 »Sachanlagen« und<br />

IAS 38 »Immaterielle Vermögenswerte« abgeschrieben. Ist nicht<br />

sichergestellt, dass am Laufzeitende das Objekt vom Leasingnehmer<br />

erworben wird, so ist die (kürzere) Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

(und nicht die wirtschaftliche Nutzungsdauer des<br />

Leasingobjektes) als Abschreibungszeitraum angesetzt. Bei<br />

einer Beteiligung am Restwert des Leasinggegenstandes wird auf<br />

diesen Betrag abgeschrieben. Weiterhin wird der Vermögenswert<br />

auf Wertminderungen gemäß IAS 36 überprüft. Finanzierungsleasingraten<br />

werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil<br />

auf geteilt. <strong>Der</strong> Tilgungsanteil wird erfolgsneutral gegen die<br />

Ver bindlichkeit gebucht, der Zinsanteil wird hingegen erfolgswirksam<br />

als Zinsaufwand erfasst.<br />

18. Ertragsteuern.<br />

Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß<br />

IAS 12. Laufende Ertragsteuerverpflichtungen beziehungs weise<br />

-ansprüche werden mit den aktuellen Steuersätzen berechnet<br />

und mit dem erwarteten Zahlungs- beziehungsweise Erstattungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden<br />

auf temporäre Differenzen gebildet. Die Ermittlung der zu versteuernden<br />

und abzugsfähigen temporären Differenzen erfolgt<br />

durch den Vergleich der IFRS-Buchwerte und der Steuerwerte<br />

der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente<br />

Differenzen). <strong>Der</strong> Steuerwert ergibt sich nach den steuerlichen<br />

Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des<br />

Sachverhalts erfolgen wird. Latente Ertragsteueransprüche und<br />

-verpflichtungen werden auf Grundlage des Steuersatzes berechnet,<br />

der für den Zeitpunkt ihrer Auflösung zu erwarten ist. Die<br />

Wirkung von Steuersatz änderungen auf latente Steuern wird in<br />

der Periode als Ergebnis gebucht, in welcher die Änderung vom<br />

Gesetzgeber beschlossen wurde. Für temporäre Differenzen, die<br />

bei ihrer Auflösung zu Steuerbelastungen führen, werden passive<br />

latente Steuern ange setzt. Sind bei Auflösung von temporären<br />

Differenzen Steuer entlastungen zu erwarten und ist deren<br />

Nutzung wahrscheinlich, erfolgt der Ansatz aktiver latenter<br />

Steuern. Latente Steuern auf erfolgsneutral entstandenen<br />

temporären Differenzen werden ebenfalls erfolgsneutral in der<br />

Neubewertungsrücklage erfasst. Für steuerliche Verlustvorträge<br />

werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn deren zukünftige<br />

Nutzbarkeit wahrscheinlich ist. Verlustvorträge sind in Deutschland<br />

unbeschränkt vortragsfähig. Ausländische Verlustvorträge,<br />

die nicht unbeschränkt vortragsfähig sind, werden entsprechend<br />

ihrer Fristigkeit ausgewiesen. Die Werthaltigkeit aktiver latenter<br />

Steuern aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen wird<br />

zu jedem Bilanzstichtag überprüft.<br />

Eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern wird<br />

gemäß IAS 12.74 vorgenommen.<br />

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