Der Geschäftsbericht 2007
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VORWORT UND BERICHTE<br />
KONZERNSTRATEGIE<br />
GESCHÄFTSFELDER<br />
KONZERNLAGEBERICHT<br />
KONZERNABSCHLUSS<br />
17. Leasinggeschäft.<br />
Grundlage für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß<br />
IAS 17 ist deren Klassifizierung als Finanzierungs- oder Operating-<br />
Leasingverhältnis. Die Klassifizierung richtet sich nach der<br />
wirtschaftlichen Gesamtbeurteilung der Chancen/Risiken des<br />
Leasing nehmers beziehungsweise Leasinggebers.<br />
Ein Finanzierungs-Leasingverhältnis liegt vor, wenn im Wesentlichen<br />
alle mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand<br />
verbundenen Chancen und Risiken vom Leasinggeber auf den<br />
Leasingnehmer übertragen werden. Entsprechend der wirtschaftlichen<br />
Betrachtungsweise ist unabhängig vom zivilrechtlichen<br />
Eigentum allein das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich. In<br />
allen anderen Konstellationen handelt es sich um ein Operating-<br />
Leasingverhältnis.<br />
Die Klassifizierung eines Leasingverhältnisses haben der<br />
Leasinggeber und der Leasingnehmer getrennt und unabhängig<br />
voneinander vorzunehmen. Dies kann zu einer nicht spiegelbildlichen<br />
Abbildung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber<br />
und Leasingnehmer führen.<br />
LBBW-Konzern als Leasinggeber.<br />
Soweit die im LBBW-Konzern tätigen Gesellschaften Operating-<br />
Leasinggeschäfte betreiben, verbleibt das wirtschaftliche<br />
Eigentum an dem Gegenstand des Leasingvertrags bei der<br />
Konzerngesellschaft. Die Leasinggegenstände werden in<br />
der Konzernbilanz unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die<br />
Bilanzierung der Leasingobjekte erfolgt zu Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten, vermindert um die über die wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer planmäßig erfolgenden Abschreibungen und/<br />
oder aufgrund von dauerhaften Wertminderungen erforderlichen<br />
außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Leasingerlöse werden,<br />
sofern in Einzelfällen nicht eine andere Verteilung geboten ist,<br />
linear über die Vertragslaufzeit vereinnahmt. <strong>Der</strong> Ausweis der<br />
Abschreibungen sowie die Abbildung der vereinnahmten Erträge<br />
erfolgt vollständig im sonstigen betrieblichen Ergebnis.<br />
Im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen wird eine<br />
Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses gegen den Leasingnehmer ausgewiesen.<br />
Vereinnahmte Leasingraten werden in einen ertragswirksamen<br />
Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Zinserträge<br />
werden auf der Basis einer periodengerechten Abgrenzung<br />
verteilt vereinnahmt.<br />
LBBW-Konzern als Leasingnehmer.<br />
Die Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse sind<br />
über die Laufzeit des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer<br />
als Aufwand zu erfassen. Die Verteilung der Leasingzahlungen<br />
soll dem zeitlichen Nutzenverlauf aus Sicht des Leasingnehmers<br />
entsprechen. Weicht der zeitliche Nutzenverlauf der tatsächlichen<br />
Zahlungen von dem zu erfassenden Aufwand ab, wird der<br />
Differenzbetrag je nach Sachlage aktivisch oder passivisch als<br />
Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.<br />
<strong>Der</strong> aktivierte Vermögenswert im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen<br />
wird gem. IAS 16 »Sachanlagen« und<br />
IAS 38 »Immaterielle Vermögenswerte« abgeschrieben. Ist nicht<br />
sichergestellt, dass am Laufzeitende das Objekt vom Leasingnehmer<br />
erworben wird, so ist die (kürzere) Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
(und nicht die wirtschaftliche Nutzungsdauer des<br />
Leasingobjektes) als Abschreibungszeitraum angesetzt. Bei<br />
einer Beteiligung am Restwert des Leasinggegenstandes wird auf<br />
diesen Betrag abgeschrieben. Weiterhin wird der Vermögenswert<br />
auf Wertminderungen gemäß IAS 36 überprüft. Finanzierungsleasingraten<br />
werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil<br />
auf geteilt. <strong>Der</strong> Tilgungsanteil wird erfolgsneutral gegen die<br />
Ver bindlichkeit gebucht, der Zinsanteil wird hingegen erfolgswirksam<br />
als Zinsaufwand erfasst.<br />
18. Ertragsteuern.<br />
Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß<br />
IAS 12. Laufende Ertragsteuerverpflichtungen beziehungs weise<br />
-ansprüche werden mit den aktuellen Steuersätzen berechnet<br />
und mit dem erwarteten Zahlungs- beziehungsweise Erstattungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden<br />
auf temporäre Differenzen gebildet. Die Ermittlung der zu versteuernden<br />
und abzugsfähigen temporären Differenzen erfolgt<br />
durch den Vergleich der IFRS-Buchwerte und der Steuerwerte<br />
der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente<br />
Differenzen). <strong>Der</strong> Steuerwert ergibt sich nach den steuerlichen<br />
Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des<br />
Sachverhalts erfolgen wird. Latente Ertragsteueransprüche und<br />
-verpflichtungen werden auf Grundlage des Steuersatzes berechnet,<br />
der für den Zeitpunkt ihrer Auflösung zu erwarten ist. Die<br />
Wirkung von Steuersatz änderungen auf latente Steuern wird in<br />
der Periode als Ergebnis gebucht, in welcher die Änderung vom<br />
Gesetzgeber beschlossen wurde. Für temporäre Differenzen, die<br />
bei ihrer Auflösung zu Steuerbelastungen führen, werden passive<br />
latente Steuern ange setzt. Sind bei Auflösung von temporären<br />
Differenzen Steuer entlastungen zu erwarten und ist deren<br />
Nutzung wahrscheinlich, erfolgt der Ansatz aktiver latenter<br />
Steuern. Latente Steuern auf erfolgsneutral entstandenen<br />
temporären Differenzen werden ebenfalls erfolgsneutral in der<br />
Neubewertungsrücklage erfasst. Für steuerliche Verlustvorträge<br />
werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn deren zukünftige<br />
Nutzbarkeit wahrscheinlich ist. Verlustvorträge sind in Deutschland<br />
unbeschränkt vortragsfähig. Ausländische Verlustvorträge,<br />
die nicht unbeschränkt vortragsfähig sind, werden entsprechend<br />
ihrer Fristigkeit ausgewiesen. Die Werthaltigkeit aktiver latenter<br />
Steuern aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen wird<br />
zu jedem Bilanzstichtag überprüft.<br />
Eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern wird<br />
gemäß IAS 12.74 vorgenommen.<br />
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