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Der Geschäftsbericht 2007

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KONZERNANHANG<br />

Am 31. Dezember <strong>2007</strong> hatte der LBBW-Konzern folgende Arten<br />

von <strong>Der</strong>ivaten im bilanziellen Bestand:<br />

Forwards und Futures sind vertragliche Vereinbarungen über<br />

den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Finanzinstruments<br />

zu einem bestimmten Preis und Zeitpunkt in der Zukunft.<br />

Forwards stellen nicht standardisierte Verträge dar, die auf<br />

dem Over-the-counter (OTC) Markt gehandelt werden.<br />

Futures sind Verträge über standardisierte Mengen und<br />

werden an Börsen gehandelt.<br />

Swaps sind vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei<br />

Parteien, um Veränderungen von Zinsen und/oder Währungskursen<br />

auszutauschen und Zahlungen auf Basis von Nominalwerten<br />

bei bestimmten Ereignissen zu leisten.<br />

Optionen sind vertragliche Vereinbarungen, die dem Käufer<br />

das Recht auf Kauf bzw. Verkauf von einem Finanzinstrument<br />

in einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Preis und<br />

einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gewähren.<br />

Unter den positiven beziehungsweise negativen Marktwerten<br />

aus derivativen Sicherungsinstrumenten werden die Sicherungsgeschäfte<br />

im Sinne von IAS 39 (Hedge Accounting)<br />

mit positiven Marktwerten auf der Aktivseite beziehungsweise<br />

negativen Marktwerten auf der Passivseite der Bilanz<br />

aus gewiesen.<br />

Hedge Accounting.<br />

Zum Zeitpunkt der Designation der Hedge-Beziehung wird der<br />

erforderliche Sicherungszusammenhang dokumentiert. Die<br />

Dokumentation umfasst die eindeutige Benennung und Zuordnung<br />

von Grund- und Sicherungsgeschäft, die Definition des<br />

abgesicherten Risikos, die Verdeutlichung der Sicherungsstrategie<br />

und der Risikomanagementzielsetzung und die Bestimmung<br />

der Methode zur Effektivitätsmessung. Gemäß den Regelungen<br />

des IAS 39 muss zu Beginn sowie während der gesamten<br />

Lauf zeit erwartet werden, dass der Hedge hoch effektiv ist.<br />

Zusätzlich hat regelmäßig eine retrospektive Überprüfung der<br />

Effektivität zu erfolgen. Eine Hedge-Beziehung gilt dann als<br />

effektiv, wenn die Wertänderungen aus Sicherungsgeschäft und<br />

dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts in einem Verhältnis<br />

stehen, das zwischen 80 % und 125 % liegt (IAS 39.AG105(b)). Ein<br />

ineffektiver Hedge muss aufgelöst werden und kann für die restliche<br />

Laufzeit des Hedges wieder neu designiert werden, wenn<br />

die Effektivitätsvermutung für die restliche Laufzeit gegeben ist<br />

(prospektiver Test).<br />

Sind die Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IAS<br />

39.71 ff. erfüllt, wird bei der bilanziellen Behandlung unterschieden,<br />

ob es sich beim Sicherungsgeschäft um die Absicherung<br />

des Fair Values oder um die Absicherung des Cashflows handelt.<br />

Fair-Value-Hedges dienen der Absicherung von Marktpreisrisiken<br />

und den damit verbundenen Marktwertänderungen. Sie existieren<br />

in der Form von Mikro-Fair-Value-Hedges und Portfolio-Fair-<br />

Value-Hedges.<br />

Beim Mikro-Fair-Value-Hedge ist nach IAS 39.89 (b) der Buchwert<br />

des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam, um die<br />

Marktwertänderung zu berichtigen, die auf das gesicherte Risiko<br />

zurückzuführen ist. Das gilt sowohl für die zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente (Forderungen<br />

und Finanzanlagen der Kategorie Loans and Receivables<br />

sowie Verbindlichkeiten der Kategorie Other Liabilities) als<br />

auch für die zum Fair Value bewerteten Grundgeschäfte, deren<br />

Wertänderungen in der Neubewertungsrücklage erfasst werden<br />

(Finanz instrumente AfS). Die Änderungen des Fair Values des<br />

Grundgeschäfts, die nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen<br />

sind, werden entsprechend den Regeln der zugehörigen<br />

Bewertungskategorie behandelt.<br />

Die LBBW wendet den Portfolio-Fair-Value-Hedge auf Zinsrisiken<br />

im Sinne des IAS 39 seit der Eröffnungsbilanz 2006 an. Die Vorschriften<br />

des Fair-Value-Hedges von Zinsänderungsrisiken auf<br />

Portfoliobasis ermöglichen es, das bankinterne Risikomanagement<br />

von Zinsänderungsrisiken nachzubilden. Die Portfolios<br />

enthalten sowohl Forderungen wie auch Verbindlichkeiten, die in<br />

einem dynamischen Hedge Accounting Zyklus in regelmäßigen<br />

Abständen prospektiven und retrospektiven Effektivitätsmessungen<br />

unterzogen werden. Die Einstellung des Rückzahlungsbetrags<br />

in das zugehörige Laufzeitband erfolgt für jedes Finanzinstrument<br />

entsprechend der erwarteten Endfälligkeit.<br />

Beim Portfolio-Fair-Value-Hedge wird ein eigener Bilanzposten<br />

(Aktivisches beziehungsweise Passivisches Portfolio-Hedge-<br />

Adjustment) gebildet, um die Veränderung des Grundgeschäfts<br />

bezogen auf das abgesicherte Risiko zu erfassen.<br />

Die aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts resultierenden<br />

Bewertungsgewinne und -verluste kompensieren den Bewertungseffekt<br />

aus den abgesicherten Grundgeschäften, die dem<br />

abgesicherten Risiko zuzurechnen sind. Sie werden erfolgswirksam<br />

im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen erfasst.<br />

<strong>Der</strong> von der LRI Landesbank Rheinland-Pfalz International S.A.<br />

in geringem Volumen eingesetzte Cashflow Hedge sichert das<br />

Risiko zukünftiger Zahlungsströme ab. Das Sicherungsgeschäft<br />

ist mit dem Fair Value in der Bilanz angesetzt. Die sich hieraus<br />

ergebenden Fair-Value-Änderungen werden ergebnisneutral im<br />

Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen.<br />

Eine Hedge-Beziehung endet, wenn das Grund- oder Sicherungsgeschäft<br />

ausläuft, veräußert, vorzeitig beendet oder anderen<br />

Zwecken zugeführt wurde beziehungsweise die Anforderungen<br />

an das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind.<br />

Wird ein Finanzinstrument zur Absicherung von Fair-Value-<br />

Änderungen eines Grundgeschäfts vorzeitig beendet oder<br />

anderen Zwecken zugeführt, wird die im Buchwert des Grundgeschäfts<br />

enthaltene zinsbezogene Fair-Value-Anpassung<br />

über dessen Restlaufzeit amortisiert und mit den Zinserträgen<br />

oder -aufwendungen verrechnet.<br />

Bei Veräußerung oder vorzeitiger Rückführung der gesicher ten<br />

Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden die Fair-Value-<br />

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