Der Geschäftsbericht 2007
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KONZERNANHANG<br />
Am 31. Dezember <strong>2007</strong> hatte der LBBW-Konzern folgende Arten<br />
von <strong>Der</strong>ivaten im bilanziellen Bestand:<br />
Forwards und Futures sind vertragliche Vereinbarungen über<br />
den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Finanzinstruments<br />
zu einem bestimmten Preis und Zeitpunkt in der Zukunft.<br />
Forwards stellen nicht standardisierte Verträge dar, die auf<br />
dem Over-the-counter (OTC) Markt gehandelt werden.<br />
Futures sind Verträge über standardisierte Mengen und<br />
werden an Börsen gehandelt.<br />
Swaps sind vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei<br />
Parteien, um Veränderungen von Zinsen und/oder Währungskursen<br />
auszutauschen und Zahlungen auf Basis von Nominalwerten<br />
bei bestimmten Ereignissen zu leisten.<br />
Optionen sind vertragliche Vereinbarungen, die dem Käufer<br />
das Recht auf Kauf bzw. Verkauf von einem Finanzinstrument<br />
in einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Preis und<br />
einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gewähren.<br />
Unter den positiven beziehungsweise negativen Marktwerten<br />
aus derivativen Sicherungsinstrumenten werden die Sicherungsgeschäfte<br />
im Sinne von IAS 39 (Hedge Accounting)<br />
mit positiven Marktwerten auf der Aktivseite beziehungsweise<br />
negativen Marktwerten auf der Passivseite der Bilanz<br />
aus gewiesen.<br />
Hedge Accounting.<br />
Zum Zeitpunkt der Designation der Hedge-Beziehung wird der<br />
erforderliche Sicherungszusammenhang dokumentiert. Die<br />
Dokumentation umfasst die eindeutige Benennung und Zuordnung<br />
von Grund- und Sicherungsgeschäft, die Definition des<br />
abgesicherten Risikos, die Verdeutlichung der Sicherungsstrategie<br />
und der Risikomanagementzielsetzung und die Bestimmung<br />
der Methode zur Effektivitätsmessung. Gemäß den Regelungen<br />
des IAS 39 muss zu Beginn sowie während der gesamten<br />
Lauf zeit erwartet werden, dass der Hedge hoch effektiv ist.<br />
Zusätzlich hat regelmäßig eine retrospektive Überprüfung der<br />
Effektivität zu erfolgen. Eine Hedge-Beziehung gilt dann als<br />
effektiv, wenn die Wertänderungen aus Sicherungsgeschäft und<br />
dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts in einem Verhältnis<br />
stehen, das zwischen 80 % und 125 % liegt (IAS 39.AG105(b)). Ein<br />
ineffektiver Hedge muss aufgelöst werden und kann für die restliche<br />
Laufzeit des Hedges wieder neu designiert werden, wenn<br />
die Effektivitätsvermutung für die restliche Laufzeit gegeben ist<br />
(prospektiver Test).<br />
Sind die Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IAS<br />
39.71 ff. erfüllt, wird bei der bilanziellen Behandlung unterschieden,<br />
ob es sich beim Sicherungsgeschäft um die Absicherung<br />
des Fair Values oder um die Absicherung des Cashflows handelt.<br />
Fair-Value-Hedges dienen der Absicherung von Marktpreisrisiken<br />
und den damit verbundenen Marktwertänderungen. Sie existieren<br />
in der Form von Mikro-Fair-Value-Hedges und Portfolio-Fair-<br />
Value-Hedges.<br />
Beim Mikro-Fair-Value-Hedge ist nach IAS 39.89 (b) der Buchwert<br />
des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam, um die<br />
Marktwertänderung zu berichtigen, die auf das gesicherte Risiko<br />
zurückzuführen ist. Das gilt sowohl für die zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente (Forderungen<br />
und Finanzanlagen der Kategorie Loans and Receivables<br />
sowie Verbindlichkeiten der Kategorie Other Liabilities) als<br />
auch für die zum Fair Value bewerteten Grundgeschäfte, deren<br />
Wertänderungen in der Neubewertungsrücklage erfasst werden<br />
(Finanz instrumente AfS). Die Änderungen des Fair Values des<br />
Grundgeschäfts, die nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen<br />
sind, werden entsprechend den Regeln der zugehörigen<br />
Bewertungskategorie behandelt.<br />
Die LBBW wendet den Portfolio-Fair-Value-Hedge auf Zinsrisiken<br />
im Sinne des IAS 39 seit der Eröffnungsbilanz 2006 an. Die Vorschriften<br />
des Fair-Value-Hedges von Zinsänderungsrisiken auf<br />
Portfoliobasis ermöglichen es, das bankinterne Risikomanagement<br />
von Zinsänderungsrisiken nachzubilden. Die Portfolios<br />
enthalten sowohl Forderungen wie auch Verbindlichkeiten, die in<br />
einem dynamischen Hedge Accounting Zyklus in regelmäßigen<br />
Abständen prospektiven und retrospektiven Effektivitätsmessungen<br />
unterzogen werden. Die Einstellung des Rückzahlungsbetrags<br />
in das zugehörige Laufzeitband erfolgt für jedes Finanzinstrument<br />
entsprechend der erwarteten Endfälligkeit.<br />
Beim Portfolio-Fair-Value-Hedge wird ein eigener Bilanzposten<br />
(Aktivisches beziehungsweise Passivisches Portfolio-Hedge-<br />
Adjustment) gebildet, um die Veränderung des Grundgeschäfts<br />
bezogen auf das abgesicherte Risiko zu erfassen.<br />
Die aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts resultierenden<br />
Bewertungsgewinne und -verluste kompensieren den Bewertungseffekt<br />
aus den abgesicherten Grundgeschäften, die dem<br />
abgesicherten Risiko zuzurechnen sind. Sie werden erfolgswirksam<br />
im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen erfasst.<br />
<strong>Der</strong> von der LRI Landesbank Rheinland-Pfalz International S.A.<br />
in geringem Volumen eingesetzte Cashflow Hedge sichert das<br />
Risiko zukünftiger Zahlungsströme ab. Das Sicherungsgeschäft<br />
ist mit dem Fair Value in der Bilanz angesetzt. Die sich hieraus<br />
ergebenden Fair-Value-Änderungen werden ergebnisneutral im<br />
Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen.<br />
Eine Hedge-Beziehung endet, wenn das Grund- oder Sicherungsgeschäft<br />
ausläuft, veräußert, vorzeitig beendet oder anderen<br />
Zwecken zugeführt wurde beziehungsweise die Anforderungen<br />
an das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind.<br />
Wird ein Finanzinstrument zur Absicherung von Fair-Value-<br />
Änderungen eines Grundgeschäfts vorzeitig beendet oder<br />
anderen Zwecken zugeführt, wird die im Buchwert des Grundgeschäfts<br />
enthaltene zinsbezogene Fair-Value-Anpassung<br />
über dessen Restlaufzeit amortisiert und mit den Zinserträgen<br />
oder -aufwendungen verrechnet.<br />
Bei Veräußerung oder vorzeitiger Rückführung der gesicher ten<br />
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden die Fair-Value-<br />
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