Der Geschäftsbericht 2007
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VORWORT UND BERICHTE<br />
KONZERNSTRATEGIE<br />
GESCHÄFTSFELDER<br />
KONZERNLAGEBERICHT<br />
KONZERNABSCHLUSS<br />
<strong>Der</strong> Zinsertrag aus wertberichtigten Forderungen beinhaltet<br />
nicht die vertraglich vereinbarten Zinserträge und die Abgrenzung<br />
etwaiger Disagien, sondern ergibt sich aus der Barwertänderung<br />
der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme (sog.<br />
Unwinding) zum nächsten Bilanzstichtag. Die Berechnung des<br />
Zinsertrags erfolgt unter Verwendung des ursprünglichen<br />
Effektivzinssatzes der Forderung. Die Zinslosstellung wertberichtigter<br />
Forderungen beginnt mit dem Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Erfassung der Wertberichtigung. Erwartete Zahlungseingänge<br />
vermindern den Forderungsbuchwert; unerwartete Zahlungseingänge<br />
reduzieren darüber hinaus erfolgswirksam die Risikovorsorge.<br />
Im Berichtsjahr wurde keine Korrektur der Sollstellung der<br />
Zinsen vorgenommen, da sich das Unwinding und die sollgestellten<br />
Zinsen weitestgehend entsprechen. Die Forderungen<br />
und die Risikovorsorge sind in Folge jeweils brutto vor Korrektur<br />
der sollgestellten Zinsen bzw. des Unwindings ausgewiesen. Für<br />
das Geschäftjahr 2008 ist die Korrektur der Sollstellung und die<br />
korrekte Buchung des Unwindings vorgesehen.<br />
Pauschalierte Einzelwertberichtigungen und Portfoliowertberichtigungen<br />
werden differenziert nach Teilportfolios als Produkt<br />
aus Inanspruchnahme, der Ausfallwahrscheinlichkeit mit der ein<br />
Engagement innerhalb eines Jahres ausfällt und der Verlustquote<br />
zum Zeitpunkt des Ausfalls sowie gegebenenfalls der Zeitspanne<br />
zwischen dem Eintritt eines Ereignisses und dessen Identifikation<br />
berechnet.<br />
Nicht wertberichtigte uneinbringliche Forderungen führen zu<br />
einer direkten Abschreibung (IAS 39.63). Eingänge auf abgeschriebene<br />
Forderungen werden erfolgswirksam erfasst.<br />
<strong>Der</strong> Gesamtbetrag der Risikovorsorge wird, sofern er sich auf<br />
bilanzielle Forderungen bezieht, offen von den Forderungen an<br />
Kreditinstitute und Kunden abgesetzt. Die Risikovorsorge für außerbilanzielle<br />
Geschäfte (Avale, Indossamentsverbindlichkeiten,<br />
Kreditzusagen) wird hingegen als Rückstellung für Risiken aus<br />
dem Kreditgeschäft gezeigt.<br />
Die Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft wird angesetzt,<br />
wenn gegenwärtige Verpflichtungen aus der Vergangenheit<br />
entstehen und deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem<br />
Abfluss von Ressourcen verbunden ist. Die Bewertung dieser<br />
Verpflichtungen erfolgt in Höhe des Betrags, den die LBBW bei<br />
vernünftiger Betrachtung nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag<br />
zur Erfüllung der Verpflichtung oder zu deren Übertragung<br />
an einen Dritten zahlen müsste.<br />
12. At Equity bilanzierte Unternehmen.<br />
Die at Equity bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
beziehungsweise an Joint Ventures werden im Zeitpunkt der<br />
Erlangung eines maßgeblichen Einflusses beziehungsweise<br />
bei Gründung zu Anschaffungskosten in der Konzernbilanz<br />
angesetzt. In den Folgejahren wird der bilanzierte at Equity-Wert<br />
um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens<br />
fortgeschrieben. Das anteilige Jahresergebnis<br />
des Beteiligungsunternehmens fließt als Ergebnis aus at Equity<br />
bilanzierten Unternehmen in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung<br />
ein. Veränderungen der Neubewertungsrücklage des<br />
Beteiligungsunternehmens werden direkt im Konzerneigenkapital<br />
erfasst.<br />
13. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />
oder Veräußerungsgruppen.<br />
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder<br />
Veräußerungsgruppen werden nach IFRS 5 am Bilanzstichtag<br />
mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem<br />
Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) angesetzt und getrennt<br />
von anderen Vermögenswerten in der Bilanz ausgewiesen. Die<br />
Schulden einer als zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe<br />
werden getrennt von anderen Schulden in der Bilanz<br />
ausgewiesen.<br />
14. Immaterielle Vermögenswerte.<br />
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Geschäftsoder<br />
Firmenwerte sowie selbst erstellte und erworbene Software<br />
ausgewiesen.<br />
<strong>Der</strong> Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss des<br />
Kaufpreises über das zum Fair Value bewertete (anteilige) Reinvermögen<br />
des gekauften Unternehmens unter Berücksichtigung<br />
latenter Steuern. Mindestens einmal jährlich, sofern Anzeichen<br />
für eine mögliche Wertminderung bestehen auch unterjährig,<br />
wird ein Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) durchgeführt. Für<br />
den Werthaltigkeitstest wird der Geschäfts- oder Firmenwert<br />
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Jede dieser<br />
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird einem Segment des<br />
primären Berichtsformats zugeordnet. Die Gewinne und Verluste<br />
aus dem Verkauf eines Unternehmens enthalten den dazugehörigen<br />
Anteil des Geschäfts- oder Firmenwertes. <strong>Der</strong> Geschäfts- oder<br />
Firmenwert aus dem Kauf eines assoziierten Unternehmens wird<br />
unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen.<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit<br />
ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Eigenentwickelte<br />
Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, sofern die<br />
Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Kosten<br />
enthalten im Wesentlichen Personalaufwendungen und Aufwendungen<br />
für externe Leistungen, die bei der Entwicklung angefallen<br />
sind. Die selbst erstellte oder erworbene Software wird<br />
über drei bis acht Jahre planmäßig linear abgeschrieben. Soweit<br />
Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, ist der erzielbare<br />
Betrag zu ermitteln und mit dem Buchwert zu vergleichen.<br />
Wertminderungen sind erfolgswirksam als außerplanmäßige<br />
Abschreibung zu berücksichtigen. Planmäßige und außerplanmäßige<br />
Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte<br />
werden unter den Verwaltungsaufwendungen in der Gewinnund<br />
Verlustrechnung erfasst.<br />
Ein immaterieller Vermögenswert wird bei Abgang, oder wenn<br />
kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Verwendung<br />
oder seinem Abgang zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne und<br />
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