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Der Geschäftsbericht 2007

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VORWORT UND BERICHTE<br />

KONZERNSTRATEGIE<br />

GESCHÄFTSFELDER<br />

KONZERNLAGEBERICHT<br />

KONZERNABSCHLUSS<br />

<strong>Der</strong> Zinsertrag aus wertberichtigten Forderungen beinhaltet<br />

nicht die vertraglich vereinbarten Zinserträge und die Abgrenzung<br />

etwaiger Disagien, sondern ergibt sich aus der Barwertänderung<br />

der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme (sog.<br />

Unwinding) zum nächsten Bilanzstichtag. Die Berechnung des<br />

Zinsertrags erfolgt unter Verwendung des ursprünglichen<br />

Effektivzinssatzes der Forderung. Die Zinslosstellung wertberichtigter<br />

Forderungen beginnt mit dem Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Erfassung der Wertberichtigung. Erwartete Zahlungseingänge<br />

vermindern den Forderungsbuchwert; unerwartete Zahlungseingänge<br />

reduzieren darüber hinaus erfolgswirksam die Risikovorsorge.<br />

Im Berichtsjahr wurde keine Korrektur der Sollstellung der<br />

Zinsen vorgenommen, da sich das Unwinding und die sollgestellten<br />

Zinsen weitestgehend entsprechen. Die Forderungen<br />

und die Risikovorsorge sind in Folge jeweils brutto vor Korrektur<br />

der sollgestellten Zinsen bzw. des Unwindings ausgewiesen. Für<br />

das Geschäftjahr 2008 ist die Korrektur der Sollstellung und die<br />

korrekte Buchung des Unwindings vorgesehen.<br />

Pauschalierte Einzelwertberichtigungen und Portfoliowertberichtigungen<br />

werden differenziert nach Teilportfolios als Produkt<br />

aus Inanspruchnahme, der Ausfallwahrscheinlichkeit mit der ein<br />

Engagement innerhalb eines Jahres ausfällt und der Verlustquote<br />

zum Zeitpunkt des Ausfalls sowie gegebenenfalls der Zeitspanne<br />

zwischen dem Eintritt eines Ereignisses und dessen Identifikation<br />

berechnet.<br />

Nicht wertberichtigte uneinbringliche Forderungen führen zu<br />

einer direkten Abschreibung (IAS 39.63). Eingänge auf abgeschriebene<br />

Forderungen werden erfolgswirksam erfasst.<br />

<strong>Der</strong> Gesamtbetrag der Risikovorsorge wird, sofern er sich auf<br />

bilanzielle Forderungen bezieht, offen von den Forderungen an<br />

Kreditinstitute und Kunden abgesetzt. Die Risikovorsorge für außerbilanzielle<br />

Geschäfte (Avale, Indossamentsverbindlichkeiten,<br />

Kreditzusagen) wird hingegen als Rückstellung für Risiken aus<br />

dem Kreditgeschäft gezeigt.<br />

Die Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft wird angesetzt,<br />

wenn gegenwärtige Verpflichtungen aus der Vergangenheit<br />

entstehen und deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem<br />

Abfluss von Ressourcen verbunden ist. Die Bewertung dieser<br />

Verpflichtungen erfolgt in Höhe des Betrags, den die LBBW bei<br />

vernünftiger Betrachtung nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag<br />

zur Erfüllung der Verpflichtung oder zu deren Übertragung<br />

an einen Dritten zahlen müsste.<br />

12. At Equity bilanzierte Unternehmen.<br />

Die at Equity bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

beziehungsweise an Joint Ventures werden im Zeitpunkt der<br />

Erlangung eines maßgeblichen Einflusses beziehungsweise<br />

bei Gründung zu Anschaffungskosten in der Konzernbilanz<br />

angesetzt. In den Folgejahren wird der bilanzierte at Equity-Wert<br />

um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens<br />

fortgeschrieben. Das anteilige Jahresergebnis<br />

des Beteiligungsunternehmens fließt als Ergebnis aus at Equity<br />

bilanzierten Unternehmen in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung<br />

ein. Veränderungen der Neubewertungsrücklage des<br />

Beteiligungsunternehmens werden direkt im Konzerneigenkapital<br />

erfasst.<br />

13. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />

oder Veräußerungsgruppen.<br />

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder<br />

Veräußerungsgruppen werden nach IFRS 5 am Bilanzstichtag<br />

mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem<br />

Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) angesetzt und getrennt<br />

von anderen Vermögenswerten in der Bilanz ausgewiesen. Die<br />

Schulden einer als zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe<br />

werden getrennt von anderen Schulden in der Bilanz<br />

ausgewiesen.<br />

14. Immaterielle Vermögenswerte.<br />

Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Geschäftsoder<br />

Firmenwerte sowie selbst erstellte und erworbene Software<br />

ausgewiesen.<br />

<strong>Der</strong> Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss des<br />

Kaufpreises über das zum Fair Value bewertete (anteilige) Reinvermögen<br />

des gekauften Unternehmens unter Berücksichtigung<br />

latenter Steuern. Mindestens einmal jährlich, sofern Anzeichen<br />

für eine mögliche Wertminderung bestehen auch unterjährig,<br />

wird ein Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) durchgeführt. Für<br />

den Werthaltigkeitstest wird der Geschäfts- oder Firmenwert<br />

zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Jede dieser<br />

zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird einem Segment des<br />

primären Berichtsformats zugeordnet. Die Gewinne und Verluste<br />

aus dem Verkauf eines Unternehmens enthalten den dazugehörigen<br />

Anteil des Geschäfts- oder Firmenwertes. <strong>Der</strong> Geschäfts- oder<br />

Firmenwert aus dem Kauf eines assoziierten Unternehmens wird<br />

unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen.<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit<br />

ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Eigenentwickelte<br />

Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, sofern die<br />

Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Kosten<br />

enthalten im Wesentlichen Personalaufwendungen und Aufwendungen<br />

für externe Leistungen, die bei der Entwicklung angefallen<br />

sind. Die selbst erstellte oder erworbene Software wird<br />

über drei bis acht Jahre planmäßig linear abgeschrieben. Soweit<br />

Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, ist der erzielbare<br />

Betrag zu ermitteln und mit dem Buchwert zu vergleichen.<br />

Wertminderungen sind erfolgswirksam als außerplanmäßige<br />

Abschreibung zu berücksichtigen. Planmäßige und außerplanmäßige<br />

Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte<br />

werden unter den Verwaltungsaufwendungen in der Gewinnund<br />

Verlustrechnung erfasst.<br />

Ein immaterieller Vermögenswert wird bei Abgang, oder wenn<br />

kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Verwendung<br />

oder seinem Abgang zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne und<br />

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