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Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012

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2. Grundsätze der Rechnungslegung<br />

Der <strong>Konzernabschluss</strong> ist auf der Grundlage des § 315a Absatz 1 HGB in Übereinstimmung mit<br />

den von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.<br />

Die <strong>Vivanco</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>AG</strong> stellt ihren <strong>Konzernabschluss</strong> unter einheitlichen Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden auf. Der <strong>Konzernabschluss</strong> und Konzernlagebericht werden beim<br />

elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.<br />

Der <strong>Konzernabschluss</strong> wurde in Euro aufgestellt. Zur besseren Übersicht sind in der Bilanz und<br />

in der Gesamtergebnisrechnung verschiedene Positionen zusammengefasst. Sie werden im<br />

Anhang ausführlich dargestellt. Weiterhin wurde auf volle Mio. € bzw. T€ auf- oder abgerundet,<br />

wodurch es zu rundungsbedingten Differenzen kommen kann. Die Bilanz wurde entsprechend<br />

IAS 1 in langfristige und kurzfristige Posten gegliedert. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach<br />

dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Die Anforderungen sämtlicher angewandter Standards sind erfüllt und führen zur Vermittlung<br />

eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des <strong>Vivanco</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>AG</strong>-Konzerns. Die Vorjahreszahlen sind nach denselben<br />

Grundsätzen ermittelt worden.<br />

Im <strong>Konzernabschluss</strong> wurde das Prinzip der historischen Anschaffungskosten- und Herstellungskosten<br />

angewendet. Hiervon ausgenommen ist der Ansatz der sonstigen Finanzinstrumente<br />

(einschließlich derivativer Finanzinstrumente) zum beizulegenden Zeitwert.<br />

Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert<br />

Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren<br />

Beurteilungsspielräumen und höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und<br />

Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den <strong>Konzernabschluss</strong> sind, sind unter TZ 9<br />

aufgeführt.

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