Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012
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Wertminderungsaufwand ist der Betrag, um den der Buchwert eines Vermögenswertes den<br />
erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem<br />
Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zur<br />
Prüfung der Werthaltigkeit werden Vermögenswerte den kleinsten identifizierbaren <strong>Gruppe</strong>n<br />
zugeordnet, für die einzeln feststellbare Mittelzuflüsse erkennbar sind (zahlungsmittelgenerierende<br />
Einheiten).<br />
Bei Fortfall der Gründe für Wertminderungen werden entsprechende Zuschreibungen<br />
vorgenommen, wobei diese maximal bis zu den fortgeführten Buchwerten erfolgen, die sich<br />
ohne Wertminderungen ergeben hätten. Ausgenommen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte,<br />
für die ein Wertaufholungsverbot besteht.<br />
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten siehe TZ 5,<br />
Konsolidierungsgrundsätze.<br />
9. Schätzungen<br />
Bei der Aufstellung des <strong>Konzernabschluss</strong>es sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen<br />
und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte<br />
und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten<br />
der Berichtsperioden auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde,<br />
die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Die hierbei entstehenden Einschätzungen<br />
werden naturgemäß nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Somit<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung<br />
der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich sein wird.<br />
a. Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von<br />
insgesamt T€ 3.046 erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer Ermittlung des erzielbaren Betrages<br />
auf Basis des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. (Details hierzu<br />
siehe TZ 5). Zur Berechnung müssen Schätzungen und Annahmen bezüglich der Entwicklung<br />
der Cashflows und Steuersätze getroffen werden.<br />
Zur Darstellung des Einflusses der Annahmen und Schätzungen auf die Entwicklung des Nutzungswertes<br />
haben wir eine Sensitivitätsbetrachtung in Bezug auf die wesentlichen Parameter<br />
des Wertminderungstests durchgeführt. Hierbei erfolgte eine Verschiebung des WACC um +/-<br />
0,5 Prozentpunkte und eine Erhöhung/Verringerung des Free Cashflow um 5 %.