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Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012

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Wertminderungsaufwand ist der Betrag, um den der Buchwert eines Vermögenswertes den<br />

erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem<br />

Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zur<br />

Prüfung der Werthaltigkeit werden Vermögenswerte den kleinsten identifizierbaren <strong>Gruppe</strong>n<br />

zugeordnet, für die einzeln feststellbare Mittelzuflüsse erkennbar sind (zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheiten).<br />

Bei Fortfall der Gründe für Wertminderungen werden entsprechende Zuschreibungen<br />

vorgenommen, wobei diese maximal bis zu den fortgeführten Buchwerten erfolgen, die sich<br />

ohne Wertminderungen ergeben hätten. Ausgenommen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte,<br />

für die ein Wertaufholungsverbot besteht.<br />

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten siehe TZ 5,<br />

Konsolidierungsgrundsätze.<br />

9. Schätzungen<br />

Bei der Aufstellung des <strong>Konzernabschluss</strong>es sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen<br />

und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte<br />

und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten<br />

der Berichtsperioden auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde,<br />

die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Die hierbei entstehenden Einschätzungen<br />

werden naturgemäß nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Somit<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung<br />

der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich sein wird.<br />

a. Geschäfts- oder Firmenwert<br />

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von<br />

insgesamt T€ 3.046 erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer Ermittlung des erzielbaren Betrages<br />

auf Basis des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. (Details hierzu<br />

siehe TZ 5). Zur Berechnung müssen Schätzungen und Annahmen bezüglich der Entwicklung<br />

der Cashflows und Steuersätze getroffen werden.<br />

Zur Darstellung des Einflusses der Annahmen und Schätzungen auf die Entwicklung des Nutzungswertes<br />

haben wir eine Sensitivitätsbetrachtung in Bezug auf die wesentlichen Parameter<br />

des Wertminderungstests durchgeführt. Hierbei erfolgte eine Verschiebung des WACC um +/-<br />

0,5 Prozentpunkte und eine Erhöhung/Verringerung des Free Cashflow um 5 %.

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