Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012
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Anwendung von neuen und geänderten Standards und Interpretationen<br />
Vom International Accounting Standards Board (IASB) und dem IFRS Interpretations Committee<br />
(IFRIC) wurden folgende Standards bzw. Interpretationen veröffentlicht, die nach ihrer<br />
Übernahme durch die EU im laufenden Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden waren:<br />
Änderungen von Standards: Inkrafttreten Datum des EU-<br />
Endorsement<br />
Änderungen an IFRS 7, Finanzinstrumente:<br />
„Angaben: Übertragungen finanzieller<br />
Vermögenswerte“<br />
01.07.2011 22.11.2011<br />
Der Konzern wendet im aktuellen Geschäftsjahr die „Angaben: Übertragungen finanzieller Vermögenswerte“<br />
genannte Änderung von IFRS 7 an. Die Änderungen erweitern die Angabeerfordernisse<br />
für Transaktionen, die im Zusammenhang mit der Übertragung finanzieller Vermögenswerte<br />
stehen, um für eine verbesserte Transparenz hinsichtlich der Darstellung der Risikolage<br />
zu sorgen.<br />
Während des Geschäftsjahres wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />
Barmittel im Rahmen des unechten und echten Factorings an Dritte (Factoringunternehmen)<br />
verkauft.<br />
Beim echten Factoring werden die Forderungen regresslos an einen Dritten verkauft, d.h. der<br />
Käufer der Forderungen (Factor) trägt das Ausfallrisiko (Delkredererisiko). Im Fall des echten<br />
Factorings werden die betroffenen Forderungen ausgebucht und bis zum Zeitpunkt der Zahlung<br />
als sonstige Forderung gegenüber dem Factor ausgewiesen.<br />
Beim unechten Factoring werden die Forderungen ebenso an einen Dritten verkauft, allerdings<br />
erfolgt im Zeitpunkt des Verkaufes an den Factor keine Ausbuchung der Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen, da der Konzern die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang<br />
mit diesen Forderungen nicht übertragen hat. Erst im Zeitpunkt der Kundenzahlung<br />
werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die vom Factor erhaltenen -unter<br />
den kurzfristigen Finanzschulden- ausgewiesen Barmittel ausgebucht.<br />
Die entsprechenden Anhangangaben bezüglich der Übertragung der Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen wurden im Hinblick auf die Anwendung des geänderten IFRS 7 vorgenommen.<br />
Im Einklang mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 7 gibt der Konzern keine Vergleichsinformationen<br />
zu den Anhangangaben an. Weitere Angaben zum Factoring siehe Tz. 42