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Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012

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gesammelten Erfahrungswerte dienen als Basis für die Schätzung der Rückgabequote und für<br />

die Bildung einer entsprechenden Rückstellung im Verkaufszeitpunkt.<br />

Die Rückstellungen für Warenrücknahmen werden aufgrund der faktischen Verpflichtung, Waren<br />

vom Kunden zurückzunehmen, gebildet und basieren ebenfalls auf Erfahrungswerten.<br />

Die Rückstellungen für Gewährleistung und Warenrücknahmen werden aufgrund der Verpflichtung<br />

zur Garantiearbeit sowie der faktischen Verpflichtung, Waren vom Kunden zurückzunehmen,<br />

gebildet.<br />

Bei der <strong>Gruppe</strong> bestehen lediglich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle<br />

Verbindlichkeiten.<br />

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (other liabilities)<br />

Diese Kategorie beinhaltet nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten wie z.B. Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige<br />

finanzielle Verbindlichkeiten.<br />

Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten<br />

angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet. Jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird<br />

über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gesamtergebnisrechnung<br />

erfasst.<br />

Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden dann ausgebucht, wenn<br />

die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Mithin<br />

erfolgt eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten, sofern sich deren Vertragsbedingungen<br />

wesentlich verändern bzw. die neu vereinbarten Vertragsbedingungen grundverschieden<br />

von denen ursprünglichen Vereinbarungen sind. Dabei gelten Vertragsbedingungen als<br />

grundverschieden, wenn der abgezinste Barwert der Zahlungsströme unter den neuen Vertragsbedingungen<br />

unter Berücksichtigung etwaiger gezahlter und erhaltener Gebühren diskontiert<br />

mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz mindestens 10 Prozent von dem abgezinsten Barwert<br />

der restlichen Zahlungsströme der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht<br />

(vgl. IAS 39.40).<br />

Sie werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, sofern der Konzern nicht das unbedingte<br />

Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate<br />

nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.<br />

Sämtliche Verpflichtungen aus Bonusvereinbarungen, die zum Stichtag noch nicht abgerechnet<br />

sind, werden unter den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Vorjahr wurden<br />

Kundenboni bis zur Gutschrifterstellung an den Kunden in den sonstigen Rückstellungen erfasst.<br />

Dies stellt eine Abweichung zum bisherigen Ausweis dar, die aufgrund einer verbesserten<br />

Auswertungsmöglichkeit der Bonusverträge innerhalb des neuen ERP-Systems möglich wurde.

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