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Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012

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5. Konsolidierungsgrundsätze<br />

Grundlagen der Konsolidierung<br />

Die Vermögenswerte und Schulden der in den <strong>Konzernabschluss</strong> einbezogenen inländischen<br />

und ausländischen Unternehmen werden nach den für den <strong>Vivanco</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>AG</strong>-Konzern<br />

einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Alle einbezogenen<br />

Jahresabschlüsse sind zum selben Stichtag, dem 31. Dezember <strong>2012</strong>, aufgestellt und bei den<br />

wesentlichen Gesellschaften von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft oder prüferisch<br />

durchgesehen worden. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse<br />

werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.<br />

Gemäß IFRS 3 werden alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode<br />

berücksichtigt. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu 100% ihrer<br />

beizulegenden Zeitwerte erfasst, ungeachtet ihrer Anteilsrechte. Diese gelten als die Buchwerte<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung erlangt wird. Ein<br />

verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird im Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Nach der<br />

Neubewertung wird ein verbleibender passiver Unterschiedsbetrag unverzüglich erfolgswirksam<br />

erfasst. In der Zeit nach dem Unternehmenszusammenschluss werden die offen gelegten stillen<br />

Reserven oder Lasten fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst, je nach Verwendung der<br />

entsprechenden Vermögenswerte.<br />

Anteile anderer Gesellschafter werden angesetzt als Ausgleichsposten für Anteile<br />

konzernfremder Gesellschafter am Eigenkapital von Konzerngesellschaften. Die im Rahmen<br />

von Erwerben aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die zugehörigen Gewinne bzw.<br />

Verluste werden anteilig innerhalb der Anteile anderer Gesellschafter erfasst. Das Gesamtergebnis<br />

der Tochterunternehmen wird den Eigentümern und den nicht beherrschenden<br />

Gesellschaftern zugeordnet, und zwar selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht<br />

beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.<br />

Geschäfts- oder Firmenwert<br />

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird<br />

zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist<br />

gesondert in der Bilanz ausgewiesen.<br />

Im <strong>Vivanco</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>AG</strong>-Konzern werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf jede der<br />

Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) (oder <strong>Gruppe</strong>n davon) des Konzerns<br />

zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien ziehen.<br />

Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeteilt wurden,<br />

werden regelmäßig im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit<br />

überprüft und darüber hinaus unterjährig, sofern Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen.<br />

Dabei wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag wird<br />

grundsätzlich durch den Nutzungswert ermittelt; liegt dieser unter dem Buchwert, so wird<br />

geprüft, ob der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht zu einem höheren

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