Vivanco Gruppe AG Konzernabschluss 2012
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5. Konsolidierungsgrundsätze<br />
Grundlagen der Konsolidierung<br />
Die Vermögenswerte und Schulden der in den <strong>Konzernabschluss</strong> einbezogenen inländischen<br />
und ausländischen Unternehmen werden nach den für den <strong>Vivanco</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>AG</strong>-Konzern<br />
einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Alle einbezogenen<br />
Jahresabschlüsse sind zum selben Stichtag, dem 31. Dezember <strong>2012</strong>, aufgestellt und bei den<br />
wesentlichen Gesellschaften von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft oder prüferisch<br />
durchgesehen worden. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse<br />
werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.<br />
Gemäß IFRS 3 werden alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode<br />
berücksichtigt. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu 100% ihrer<br />
beizulegenden Zeitwerte erfasst, ungeachtet ihrer Anteilsrechte. Diese gelten als die Buchwerte<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung erlangt wird. Ein<br />
verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird im Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Nach der<br />
Neubewertung wird ein verbleibender passiver Unterschiedsbetrag unverzüglich erfolgswirksam<br />
erfasst. In der Zeit nach dem Unternehmenszusammenschluss werden die offen gelegten stillen<br />
Reserven oder Lasten fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst, je nach Verwendung der<br />
entsprechenden Vermögenswerte.<br />
Anteile anderer Gesellschafter werden angesetzt als Ausgleichsposten für Anteile<br />
konzernfremder Gesellschafter am Eigenkapital von Konzerngesellschaften. Die im Rahmen<br />
von Erwerben aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die zugehörigen Gewinne bzw.<br />
Verluste werden anteilig innerhalb der Anteile anderer Gesellschafter erfasst. Das Gesamtergebnis<br />
der Tochterunternehmen wird den Eigentümern und den nicht beherrschenden<br />
Gesellschaftern zugeordnet, und zwar selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht<br />
beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.<br />
Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird<br />
zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist<br />
gesondert in der Bilanz ausgewiesen.<br />
Im <strong>Vivanco</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>AG</strong>-Konzern werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf jede der<br />
Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) (oder <strong>Gruppe</strong>n davon) des Konzerns<br />
zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien ziehen.<br />
Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeteilt wurden,<br />
werden regelmäßig im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit<br />
überprüft und darüber hinaus unterjährig, sofern Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen.<br />
Dabei wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag wird<br />
grundsätzlich durch den Nutzungswert ermittelt; liegt dieser unter dem Buchwert, so wird<br />
geprüft, ob der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht zu einem höheren