Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...
Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...
Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
NATIONAL<br />
Verstärkte Nutzerfinanzierung<br />
Die eingangs bereits beschriebene Mangelverwaltung im Infrastrukturbereich<br />
veranlasst das Bundesverkehrsministerium,<br />
über eine stärkere Nutzerfinanzierung auch im Bereich<br />
<strong>der</strong> Wasserstraßen nachzudenken. Deshalb soll mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
stattfindenden Novellierung des Bundesgebührenrechts<br />
eine deutliche Stärkung des Vollkostenprinzips einhergehen.<br />
Die Gebührenerhebung des Bundes soll zukünftig nach einheitlichen<br />
Kriterien aufgrund eines Bundesgebührengesetzes<br />
erfolgen, das sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Ressortabstimmung befindet.<br />
Als entscheidende Voraussetzung für den Einstieg in eine<br />
stärkere Nutzerfinanzierung wird die Einrichtung eines Finanzierungskreislaufs<br />
angesehen. Derzeit zahlt die Schifffahrt<br />
rund 70 Mio. Euro jährlich an Befahrensabgaben. Um<br />
Mehrmittel zu generieren, plant das BMVBS zunächst eine<br />
deutliche Erhöhung <strong>der</strong> Schifffahrtsabgaben auf den bereits<br />
heute gebührenpflichtigen Wasserstraßen. Das Ministerium<br />
wird eine Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen<br />
entsprechen<strong>der</strong> Gebührenanhebungen in Auftrag geben.<br />
Auch bisher gebührenfreie Binnenwasserstraßen sollen<br />
in das bestehende Gebührensystem einbezogen werden.<br />
„Zur Verbesserung <strong>der</strong> Einnahmen aus den Befahrensabgaben<br />
sollte überlegt werden, internationale Vereinbarungen<br />
über die entgeltfreie Nutzung bestimmter Bundeswasserstraßen<br />
entsprechend anzupassen“, heißt es im 3. WSV-Bericht.<br />
Der jüngste Sachstandsbericht enthält ergänzend die<br />
Aussage, dass bereits erste Gespräche mit einzelnen Vertragsstaaten<br />
<strong>der</strong> „Mannheimer Akte“ geführt worden sind,<br />
verschweigt aber, dass seitens <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande in diesem<br />
Gespräch bereits eine klare Absage erteilt wurde.<br />
Der BDB lehnt eine Aufhebung <strong>der</strong> Abgabenfreiheit auf<br />
Rhein, Elbe und Donau kategorisch ab, wird sich im Übrigen<br />
aber <strong>der</strong> Diskussion um eine stärkere Nutzerfinanzierung<br />
nicht verschließen. In diesem Zusammenhang muss jedoch<br />
über einen ganzheitlichen Ansatz diskutiert werden, d.h. über<br />
eine Ausweitung des Kreises <strong>der</strong> Abgabenpflichtigen auf<br />
sämtliche Nutzer <strong>der</strong> Binnen- und Seewasserstraßen, sei es<br />
die Seeschifffahrt, die Sportboot- und Freizeitschifffahrt, o<strong>der</strong><br />
die wasserentnehmende Industrie, die Energieerzeuger und<br />
die Brunnenbetreiber. Denn Flüsse und Kanäle dienen nur<br />
zum Teil dem Transport von Gütern und Personen. Die Beund<br />
Entwässerung, die Trinkwasser- und Energiegewinnung<br />
sowie <strong>der</strong> Hochwasserschutz stellen weitere wichtige Funktionen<br />
neben <strong>der</strong> Naherholung und <strong>der</strong> ökologischen Bedeutung<br />
dar. Allerdings zahlen weite Teile dieser Nutzergruppen<br />
<strong>der</strong>zeit gar keine Abgaben, z.B. auf den seewärtigen Zufahrten<br />
Elbe und Weser, o<strong>der</strong> nur pauschale Abgaben in eher<br />
symbolischer Höhe für die Nutzung <strong>der</strong> Wasserstraßen. Eine<br />
ganzheitliche Betrachtung unter Berücksichtigung des regelrechten<br />
Nutzungsbündels könnte zu dem interessanten<br />
Punkt führen, dass eine Einbeziehung sämtlicher Nutzer in<br />
Summe zu signifikanten Mehreinnahmen des Staates führen<br />
könnte, ohne dass eine finanzielle Überfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />
erfolgen würde.<br />
Flüsse und Kanäle dienen vor allem auch naturschutzfachlichen<br />
Zwecken, die einen enormen Kostenaufwand<br />
auslösen: So werden allein für die Umsetzung <strong>der</strong> europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie 337 Stauanlagen und Wehre<br />
für eine Fischdurchgängigkeit umzubauen sein. Dies erfor<strong>der</strong>t<br />
einen zusätzlichen Investitionsaufwand von mindestens<br />
750 Mio. Euro bis zum Jahr 2025, zuzüglich anfallen<strong>der</strong><br />
Personalkosten, <strong>der</strong> wohl aus dem Wasserstraßenetat bestritten<br />
werden muss. Derzeit ist nicht erkennbar, dass das<br />
Bundesumweltministerium sich an <strong>der</strong> Kostentragung mit<br />
seinem Etat beteiligt, obwohl es sich doch um die Umsetzung<br />
eines naturschutzfachlichen Auftrags handelt.<br />
Geschäftsbericht des BDB 2011/2012<br />
17