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Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

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NATIONAL<br />

Verstärkte Nutzerfinanzierung<br />

Die eingangs bereits beschriebene Mangelverwaltung im Infrastrukturbereich<br />

veranlasst das Bundesverkehrsministerium,<br />

über eine stärkere Nutzerfinanzierung auch im Bereich<br />

<strong>der</strong> Wasserstraßen nachzudenken. Deshalb soll mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

stattfindenden Novellierung des Bundesgebührenrechts<br />

eine deutliche Stärkung des Vollkostenprinzips einhergehen.<br />

Die Gebührenerhebung des Bundes soll zukünftig nach einheitlichen<br />

Kriterien aufgrund eines Bundesgebührengesetzes<br />

erfolgen, das sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Ressortabstimmung befindet.<br />

Als entscheidende Voraussetzung für den Einstieg in eine<br />

stärkere Nutzerfinanzierung wird die Einrichtung eines Finanzierungskreislaufs<br />

angesehen. Derzeit zahlt die Schifffahrt<br />

rund 70 Mio. Euro jährlich an Befahrensabgaben. Um<br />

Mehrmittel zu generieren, plant das BMVBS zunächst eine<br />

deutliche Erhöhung <strong>der</strong> Schifffahrtsabgaben auf den bereits<br />

heute gebührenpflichtigen Wasserstraßen. Das Ministerium<br />

wird eine Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen<br />

entsprechen<strong>der</strong> Gebührenanhebungen in Auftrag geben.<br />

Auch bisher gebührenfreie Binnenwasserstraßen sollen<br />

in das bestehende Gebührensystem einbezogen werden.<br />

„Zur Verbesserung <strong>der</strong> Einnahmen aus den Befahrensabgaben<br />

sollte überlegt werden, internationale Vereinbarungen<br />

über die entgeltfreie Nutzung bestimmter Bundeswasserstraßen<br />

entsprechend anzupassen“, heißt es im 3. WSV-Bericht.<br />

Der jüngste Sachstandsbericht enthält ergänzend die<br />

Aussage, dass bereits erste Gespräche mit einzelnen Vertragsstaaten<br />

<strong>der</strong> „Mannheimer Akte“ geführt worden sind,<br />

verschweigt aber, dass seitens <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande in diesem<br />

Gespräch bereits eine klare Absage erteilt wurde.<br />

Der BDB lehnt eine Aufhebung <strong>der</strong> Abgabenfreiheit auf<br />

Rhein, Elbe und Donau kategorisch ab, wird sich im Übrigen<br />

aber <strong>der</strong> Diskussion um eine stärkere Nutzerfinanzierung<br />

nicht verschließen. In diesem Zusammenhang muss jedoch<br />

über einen ganzheitlichen Ansatz diskutiert werden, d.h. über<br />

eine Ausweitung des Kreises <strong>der</strong> Abgabenpflichtigen auf<br />

sämtliche Nutzer <strong>der</strong> Binnen- und Seewasserstraßen, sei es<br />

die Seeschifffahrt, die Sportboot- und Freizeitschifffahrt, o<strong>der</strong><br />

die wasserentnehmende Industrie, die Energieerzeuger und<br />

die Brunnenbetreiber. Denn Flüsse und Kanäle dienen nur<br />

zum Teil dem Transport von Gütern und Personen. Die Beund<br />

Entwässerung, die Trinkwasser- und Energiegewinnung<br />

sowie <strong>der</strong> Hochwasserschutz stellen weitere wichtige Funktionen<br />

neben <strong>der</strong> Naherholung und <strong>der</strong> ökologischen Bedeutung<br />

dar. Allerdings zahlen weite Teile dieser Nutzergruppen<br />

<strong>der</strong>zeit gar keine Abgaben, z.B. auf den seewärtigen Zufahrten<br />

Elbe und Weser, o<strong>der</strong> nur pauschale Abgaben in eher<br />

symbolischer Höhe für die Nutzung <strong>der</strong> Wasserstraßen. Eine<br />

ganzheitliche Betrachtung unter Berücksichtigung des regelrechten<br />

Nutzungsbündels könnte zu dem interessanten<br />

Punkt führen, dass eine Einbeziehung sämtlicher Nutzer in<br />

Summe zu signifikanten Mehreinnahmen des Staates führen<br />

könnte, ohne dass eine finanzielle Überfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />

erfolgen würde.<br />

Flüsse und Kanäle dienen vor allem auch naturschutzfachlichen<br />

Zwecken, die einen enormen Kostenaufwand<br />

auslösen: So werden allein für die Umsetzung <strong>der</strong> europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie 337 Stauanlagen und Wehre<br />

für eine Fischdurchgängigkeit umzubauen sein. Dies erfor<strong>der</strong>t<br />

einen zusätzlichen Investitionsaufwand von mindestens<br />

750 Mio. Euro bis zum Jahr 2025, zuzüglich anfallen<strong>der</strong><br />

Personalkosten, <strong>der</strong> wohl aus dem Wasserstraßenetat bestritten<br />

werden muss. Derzeit ist nicht erkennbar, dass das<br />

Bundesumweltministerium sich an <strong>der</strong> Kostentragung mit<br />

seinem Etat beteiligt, obwohl es sich doch um die Umsetzung<br />

eines naturschutzfachlichen Auftrags handelt.<br />

Geschäftsbericht des BDB 2011/2012<br />

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