Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...
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NATIONAL<br />
Stabilität<br />
Die Ausbildung <strong>der</strong> Besatzungsmitglie<strong>der</strong> soll in Fragen <strong>der</strong><br />
Stabilität verbessert werden. Dazu sollen die (hauptverantwortlichen)<br />
Schiffsführer im Rahmen ihrer Sachkundigenausbildung<br />
separat in diesen Fragen geschult werden. In Ergänzung<br />
<strong>der</strong> bisher an Bord vorhandenen Stabilitätsunterlagen<br />
muss an Bord ein sog. Ladungsrechner vorhanden sein<br />
und benutzt werden.<br />
Fluchtwege<br />
Die bisherige Anfor<strong>der</strong>ung des ADN, dass jede Umschlagsanlage<br />
zwei feste Landstege vorzuhalten hat, soll durch eine<br />
flexiblere und an den Risiken <strong>der</strong> Ladegüter orientierte Regelung<br />
ersetzt werden. Beiboote sind danach beim Umschlag<br />
von Heizöl o<strong>der</strong> Diesel noch zugelassen. Bei Ladegütern, von<br />
denen höhere Risiken ausgehen, müssen höherwertige Rettungsmittel<br />
vorhanden sein.<br />
Heizöl (schwer)<br />
Die Eigenschaften von Heizöl (schwer) können je nach Produktionsmethode<br />
und Vorprodukt schwanken. Abhängig<br />
von diesen Eigenschaften sind die zum Transport zugelassenen<br />
Schiffe auszuwählen. Das können Tankschiffe des Typs<br />
C, aber auch des Typs N geschlossen o<strong>der</strong> N offen sein. Entscheidend<br />
sind immer die Angaben des Verla<strong>der</strong>s (Absen<strong>der</strong>s),<br />
denn nur dieser kann präzise Angaben zu den Produkteigenschaften<br />
machen.<br />
Ausblick<br />
Darüber hinaus sind viele weitere Themen noch in <strong>der</strong> Bearbeitung.<br />
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Frage des<br />
Explosionsschutzes auf Tankschiffen. Praktische Bedeutung<br />
für den Alltag hat die Frage, wie im ADN mit den Verweisen<br />
auf Normen umgegangen wird. Beson<strong>der</strong>es Augenmerk verdient<br />
auch die Frage, wie mit Gütern in loser Schüttung umgegangen<br />
wird, die zwar gewisse gefährliche Eigenschaften<br />
haben, aber dennoch nicht die Gefahrgutkriterien des ADN<br />
erfüllen.<br />
Bewusstsein gerufen, dass <strong>der</strong> Verla<strong>der</strong> (Absen<strong>der</strong>) entscheidende<br />
Verantwortung hat bei <strong>der</strong> Feststellung, ob ein zum<br />
Transport angedientes Ladegut Gefahrgut ist o<strong>der</strong> nicht. Auf<br />
diese Feststellung darf die Binnenschifffahrt zunächst bauen.<br />
Grenzen hat dieser Vertrauensgrundsatz in Fällen, bei<br />
denen ein Ladegut offensichtlich Eigenschaften aufweist,<br />
die es als Gefahrgut qualifizieren könnten.<br />
ISGINTT<br />
Beim Umschlag von gefährlichen Gütern in flüssiger Form<br />
spielt die Frage <strong>der</strong> Sicherheit eine mitunter sogar noch größere<br />
Rolle als während des Transports. Von allen beteiligten<br />
Kreisen ist mit dem International Safety Guide for Inland Navigation<br />
Tankers and Terminals (ISGINTT) gemeinsam ein<br />
best-practice-Standardwerk entwickelt worden, das das Sicherheitsniveau<br />
an <strong>der</strong> Schnittstelle Schiff/Land noch weiter<br />
anheben soll. ISGINTT wird nach dem Vorliegen in deutscher<br />
Sprache eine wichtige Grundlage für Qualifizierungsmaßnahmen<br />
für das in diesen Bereichen eingesetzte Personal<br />
von Schiffen und Landanlagen sein.<br />
Entgasen von Tankschiffen<br />
Die sog. NEC-Richtlinie 2001/81/EG vom 23. Oktober 2011 legt<br />
nationale Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe fest,<br />
die eigentlich nicht mehr überschritten werden dürfen. Die<br />
Einhaltung dieser Grenzwerte macht aber in Deutschland<br />
Probleme. Um Vertragsverletzungsverfahren mit entsprechenden<br />
Strafen vorzubeugen, muss Deutschland ernsthaftes<br />
Bemühen um die Begrenzung von Emissionen nachweisen<br />
können.<br />
Aus diesem Grunde soll das bestehende Entgasungsverbot<br />
für Benzin (UN 1203) auf Rohbenzin, Naphtha (UN 1268)<br />
Kohle als Gefahrgut!<br />
Drei Schwelbrände an Bord von Motorgüterschiffen Ende<br />
des Jahres 2011 haben den Blick auf die Frage gelenkt, wie<br />
mit den im ADN – bzw. im vorhergehenden ADNR – schon<br />
seit Jahren vorhandenen einschlägigen Regelungen umgegangen<br />
wird. Die Selbsterhitzungsfähigkeit <strong>der</strong> Kohle ist altbekannt.<br />
Die Frage ist nur, wie stark diese Eigenschaft ausgeprägt<br />
ist.<br />
Eine weitere interessante Frage ist, ob die im ADN vorgesehenen<br />
Maßnahmen im richtigen Verhältnis zu den Risiken<br />
stehen, die von <strong>der</strong> Kohle ausgeht, die die Gefahrgutkriterien<br />
des ADN erfüllt. Durch die aktuelle Diskussion wird ins<br />
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Geschäftsbericht des BDB 2011/2012