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Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

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NATIONAL<br />

Stabilität<br />

Die Ausbildung <strong>der</strong> Besatzungsmitglie<strong>der</strong> soll in Fragen <strong>der</strong><br />

Stabilität verbessert werden. Dazu sollen die (hauptverantwortlichen)<br />

Schiffsführer im Rahmen ihrer Sachkundigenausbildung<br />

separat in diesen Fragen geschult werden. In Ergänzung<br />

<strong>der</strong> bisher an Bord vorhandenen Stabilitätsunterlagen<br />

muss an Bord ein sog. Ladungsrechner vorhanden sein<br />

und benutzt werden.<br />

Fluchtwege<br />

Die bisherige Anfor<strong>der</strong>ung des ADN, dass jede Umschlagsanlage<br />

zwei feste Landstege vorzuhalten hat, soll durch eine<br />

flexiblere und an den Risiken <strong>der</strong> Ladegüter orientierte Regelung<br />

ersetzt werden. Beiboote sind danach beim Umschlag<br />

von Heizöl o<strong>der</strong> Diesel noch zugelassen. Bei Ladegütern, von<br />

denen höhere Risiken ausgehen, müssen höherwertige Rettungsmittel<br />

vorhanden sein.<br />

Heizöl (schwer)<br />

Die Eigenschaften von Heizöl (schwer) können je nach Produktionsmethode<br />

und Vorprodukt schwanken. Abhängig<br />

von diesen Eigenschaften sind die zum Transport zugelassenen<br />

Schiffe auszuwählen. Das können Tankschiffe des Typs<br />

C, aber auch des Typs N geschlossen o<strong>der</strong> N offen sein. Entscheidend<br />

sind immer die Angaben des Verla<strong>der</strong>s (Absen<strong>der</strong>s),<br />

denn nur dieser kann präzise Angaben zu den Produkteigenschaften<br />

machen.<br />

Ausblick<br />

Darüber hinaus sind viele weitere Themen noch in <strong>der</strong> Bearbeitung.<br />

Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Frage des<br />

Explosionsschutzes auf Tankschiffen. Praktische Bedeutung<br />

für den Alltag hat die Frage, wie im ADN mit den Verweisen<br />

auf Normen umgegangen wird. Beson<strong>der</strong>es Augenmerk verdient<br />

auch die Frage, wie mit Gütern in loser Schüttung umgegangen<br />

wird, die zwar gewisse gefährliche Eigenschaften<br />

haben, aber dennoch nicht die Gefahrgutkriterien des ADN<br />

erfüllen.<br />

Bewusstsein gerufen, dass <strong>der</strong> Verla<strong>der</strong> (Absen<strong>der</strong>) entscheidende<br />

Verantwortung hat bei <strong>der</strong> Feststellung, ob ein zum<br />

Transport angedientes Ladegut Gefahrgut ist o<strong>der</strong> nicht. Auf<br />

diese Feststellung darf die Binnenschifffahrt zunächst bauen.<br />

Grenzen hat dieser Vertrauensgrundsatz in Fällen, bei<br />

denen ein Ladegut offensichtlich Eigenschaften aufweist,<br />

die es als Gefahrgut qualifizieren könnten.<br />

ISGINTT<br />

Beim Umschlag von gefährlichen Gütern in flüssiger Form<br />

spielt die Frage <strong>der</strong> Sicherheit eine mitunter sogar noch größere<br />

Rolle als während des Transports. Von allen beteiligten<br />

Kreisen ist mit dem International Safety Guide for Inland Navigation<br />

Tankers and Terminals (ISGINTT) gemeinsam ein<br />

best-practice-Standardwerk entwickelt worden, das das Sicherheitsniveau<br />

an <strong>der</strong> Schnittstelle Schiff/Land noch weiter<br />

anheben soll. ISGINTT wird nach dem Vorliegen in deutscher<br />

Sprache eine wichtige Grundlage für Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für das in diesen Bereichen eingesetzte Personal<br />

von Schiffen und Landanlagen sein.<br />

Entgasen von Tankschiffen<br />

Die sog. NEC-Richtlinie 2001/81/EG vom 23. Oktober 2011 legt<br />

nationale Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe fest,<br />

die eigentlich nicht mehr überschritten werden dürfen. Die<br />

Einhaltung dieser Grenzwerte macht aber in Deutschland<br />

Probleme. Um Vertragsverletzungsverfahren mit entsprechenden<br />

Strafen vorzubeugen, muss Deutschland ernsthaftes<br />

Bemühen um die Begrenzung von Emissionen nachweisen<br />

können.<br />

Aus diesem Grunde soll das bestehende Entgasungsverbot<br />

für Benzin (UN 1203) auf Rohbenzin, Naphtha (UN 1268)<br />

Kohle als Gefahrgut!<br />

Drei Schwelbrände an Bord von Motorgüterschiffen Ende<br />

des Jahres 2011 haben den Blick auf die Frage gelenkt, wie<br />

mit den im ADN – bzw. im vorhergehenden ADNR – schon<br />

seit Jahren vorhandenen einschlägigen Regelungen umgegangen<br />

wird. Die Selbsterhitzungsfähigkeit <strong>der</strong> Kohle ist altbekannt.<br />

Die Frage ist nur, wie stark diese Eigenschaft ausgeprägt<br />

ist.<br />

Eine weitere interessante Frage ist, ob die im ADN vorgesehenen<br />

Maßnahmen im richtigen Verhältnis zu den Risiken<br />

stehen, die von <strong>der</strong> Kohle ausgeht, die die Gefahrgutkriterien<br />

des ADN erfüllt. Durch die aktuelle Diskussion wird ins<br />

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Geschäftsbericht des BDB 2011/2012

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