Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...
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NATIONAL<br />
© INE / Migalski<br />
Abfallübereinkommen<br />
wird umgesetzt und fortentwickelt<br />
In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und dem Verkehrsministerium<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen, das bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
des Übereinkommens für die Sammlung, Abgabe<br />
und Annahme von Abfällen in <strong>der</strong> Rhein- und Binnenschifffahrt<br />
(CDNI) eine Vorreiterrolle übernommen hat, kann <strong>der</strong><br />
BDB im Mai 2012 in seiner Geschäftsstelle rund 100 Umschlags-<br />
und Transportunternehmen sowie Hafen- und Behördenvertreter<br />
aus dem Bund und NRW begrüßen. Dabei<br />
geht es darum, rechtzeitig vor Ablauf einer fünfjährigen<br />
Übergangsfrist im Jahr 2014 den Bedarf für Entsorgungsstellen<br />
für Abfälle aus dem Ladungsbereich zu ermitteln und gemeinsam<br />
anzugehen. Für das Jahr 2011 werden daher mit im<br />
April 2012 fertig gestellten Fragebögen Mengen und Art <strong>der</strong><br />
Abfälle erfasst, die als Ladungs- und Umschlagsrückstände<br />
o<strong>der</strong> Waschwasser bei den zur Entsorgung verpflichteten<br />
Betreibern von Umschlagsstellen anfallen. Um den umweltfreundlichen<br />
und kostengünstigen Transport mit dem Binnenschiff<br />
nicht ohne Not zu verteuern, unterstützt <strong>der</strong> BDB<br />
die Bemühungen <strong>der</strong> Landesbehörden um eine Koordinierung<br />
möglicher Bedarfe zur Einrichtung von Annahmestellen<br />
für solche Abfälle.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Entladebescheinigungen ist die Weigerung<br />
des Ladungsempfängers, eine Entladebescheinigung<br />
auszustellen, immer noch nicht als eigenständige Ordnungswidrigkeit<br />
gesetzlich verankert. Ebenfalls nur schleppend<br />
kamen die Bemühungen voran, mehr Ausnahmen für<br />
das Erfor<strong>der</strong>nis einer Entladebescheinigung z.B. für Container-,<br />
Ro-Ro-, Bagger- o<strong>der</strong> Ver- und Entsorgungsschiffe und<br />
Schubleichter zu schaffen.<br />
Teil A des CDNI ist gegenüber den Teilen B und C erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten, und zwar am<br />
1. Januar 2011. Von diesem Termin an musste die Binnenschifffahrt<br />
bei je<strong>der</strong> Bunkerung von mineralölsteuerfreiem<br />
Kraftstoff Entsorgungsgebühren in Höhe von 7,50 Euro pro<br />
1.000 Liter Kraftstoff entrichten. Die nach dem CDNI zu errichtenden<br />
Innerstaatlichen Institutionen – in Deutschland<br />
ist dies <strong>der</strong> Bilgenentwässerungsverband – haben die Aufgabe,<br />
diese Gebühren zu erheben und aus den Einnahmen das<br />
Annahmestellennetz für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle<br />
zu finanzieren.<br />
Der BDB hat sowohl als Mitglied des Bilgenentwässerungsverbands<br />
als auch als Vertretung des deutschen Binnenschifffahrtsgewerbes<br />
in <strong>der</strong> Internationalen Ausgleichsund<br />
Koordinierungsstelle – dem Organ <strong>der</strong> Vertragsstaaten,<br />
das Än<strong>der</strong>ungen des CDNI vorbereitet und vorschlägt – Einfluss<br />
auf die nationale und internationale Entwicklung.<br />
Während in Deutschland <strong>der</strong> angestrebte Ausbauzustand<br />
des Systems – abgesehen von einigen Justierungen – von<br />
Anfang erreicht war, stehen Netzergänzungen in Belgien<br />
und Frankreich noch bevor.<br />
Nach Ablauf des ersten Jahres nach dem Inkrafttreten<br />
von Teil A kann das erfreuliche Resumée gezogen werden,<br />
dass die Gesamteinnahmen aller sechs Innerstaatlichen Institutionen<br />
in 2011 ausreichten, um die durch den Betrieb<br />
des Netzes entstandenen Kosten in allen Vertragsstaaten zu<br />
decken. Deshalb konnte die Entsorgungsgebühr auf dem<br />
bisherigen Niveau von 7,50 Euro pro 1.000 Liter im Jahre<br />
2012 bestehen bleiben.<br />
Geschäftsbericht des BDB 2011/2012<br />
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