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Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

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NATIONAL<br />

© INE / Migalski<br />

Abfallübereinkommen<br />

wird umgesetzt und fortentwickelt<br />

In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und dem Verkehrsministerium<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen, das bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

des Übereinkommens für die Sammlung, Abgabe<br />

und Annahme von Abfällen in <strong>der</strong> Rhein- und Binnenschifffahrt<br />

(CDNI) eine Vorreiterrolle übernommen hat, kann <strong>der</strong><br />

BDB im Mai 2012 in seiner Geschäftsstelle rund 100 Umschlags-<br />

und Transportunternehmen sowie Hafen- und Behördenvertreter<br />

aus dem Bund und NRW begrüßen. Dabei<br />

geht es darum, rechtzeitig vor Ablauf einer fünfjährigen<br />

Übergangsfrist im Jahr 2014 den Bedarf für Entsorgungsstellen<br />

für Abfälle aus dem Ladungsbereich zu ermitteln und gemeinsam<br />

anzugehen. Für das Jahr 2011 werden daher mit im<br />

April 2012 fertig gestellten Fragebögen Mengen und Art <strong>der</strong><br />

Abfälle erfasst, die als Ladungs- und Umschlagsrückstände<br />

o<strong>der</strong> Waschwasser bei den zur Entsorgung verpflichteten<br />

Betreibern von Umschlagsstellen anfallen. Um den umweltfreundlichen<br />

und kostengünstigen Transport mit dem Binnenschiff<br />

nicht ohne Not zu verteuern, unterstützt <strong>der</strong> BDB<br />

die Bemühungen <strong>der</strong> Landesbehörden um eine Koordinierung<br />

möglicher Bedarfe zur Einrichtung von Annahmestellen<br />

für solche Abfälle.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Entladebescheinigungen ist die Weigerung<br />

des Ladungsempfängers, eine Entladebescheinigung<br />

auszustellen, immer noch nicht als eigenständige Ordnungswidrigkeit<br />

gesetzlich verankert. Ebenfalls nur schleppend<br />

kamen die Bemühungen voran, mehr Ausnahmen für<br />

das Erfor<strong>der</strong>nis einer Entladebescheinigung z.B. für Container-,<br />

Ro-Ro-, Bagger- o<strong>der</strong> Ver- und Entsorgungsschiffe und<br />

Schubleichter zu schaffen.<br />

Teil A des CDNI ist gegenüber den Teilen B und C erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten, und zwar am<br />

1. Januar 2011. Von diesem Termin an musste die Binnenschifffahrt<br />

bei je<strong>der</strong> Bunkerung von mineralölsteuerfreiem<br />

Kraftstoff Entsorgungsgebühren in Höhe von 7,50 Euro pro<br />

1.000 Liter Kraftstoff entrichten. Die nach dem CDNI zu errichtenden<br />

Innerstaatlichen Institutionen – in Deutschland<br />

ist dies <strong>der</strong> Bilgenentwässerungsverband – haben die Aufgabe,<br />

diese Gebühren zu erheben und aus den Einnahmen das<br />

Annahmestellennetz für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle<br />

zu finanzieren.<br />

Der BDB hat sowohl als Mitglied des Bilgenentwässerungsverbands<br />

als auch als Vertretung des deutschen Binnenschifffahrtsgewerbes<br />

in <strong>der</strong> Internationalen Ausgleichsund<br />

Koordinierungsstelle – dem Organ <strong>der</strong> Vertragsstaaten,<br />

das Än<strong>der</strong>ungen des CDNI vorbereitet und vorschlägt – Einfluss<br />

auf die nationale und internationale Entwicklung.<br />

Während in Deutschland <strong>der</strong> angestrebte Ausbauzustand<br />

des Systems – abgesehen von einigen Justierungen – von<br />

Anfang erreicht war, stehen Netzergänzungen in Belgien<br />

und Frankreich noch bevor.<br />

Nach Ablauf des ersten Jahres nach dem Inkrafttreten<br />

von Teil A kann das erfreuliche Resumée gezogen werden,<br />

dass die Gesamteinnahmen aller sechs Innerstaatlichen Institutionen<br />

in 2011 ausreichten, um die durch den Betrieb<br />

des Netzes entstandenen Kosten in allen Vertragsstaaten zu<br />

decken. Deshalb konnte die Entsorgungsgebühr auf dem<br />

bisherigen Niveau von 7,50 Euro pro 1.000 Liter im Jahre<br />

2012 bestehen bleiben.<br />

Geschäftsbericht des BDB 2011/2012<br />

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