01.02.2015 Aufrufe

Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NATIONAL<br />

Fahrgastschifffahrt<br />

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz<br />

Die Beför<strong>der</strong>ung von Personen mit Schiffen unterlag nach §§<br />

12 Abs. 2 Nr. 10, 28 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bis<br />

zum <strong>31</strong>. Dezember 2011 dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz<br />

von 7 %. Eine im Herbst 2011 parteiübergreifend mit<br />

breiter Mehrheit im Bundesrat beschlossene Gesetzesinitiative<br />

zur Verlängerung dieser Regelung bis Ende 2013, die<br />

Rheinland-Pfalz mit dem Hinweis auf die ausstehende Entscheidung<br />

<strong>der</strong> hochrangigen Kommission zur Überprüfung<br />

aller ermäßigten Mehrwertsteuersätze ergriffen hatte, lehnte<br />

<strong>der</strong> Bundestag am 1. März 2012 ab. Dem BDB war es in<br />

zahlreichen Gesprächen mit hochrangigen Bundestagsabgeordneten<br />

und in Schreiben an alle Finanz- und Verkehrsminister<br />

in Deutschland im Sommer 2012 nicht gelungen, auch<br />

die Steuerpolitiker des kleinen Koalitionspartners mit Blick<br />

auf drohende Nachteile im dauerhaft ermäßigt besteuerten<br />

Wettbewerb mit Schiffsreisen im benachbarten Ausland<br />

und im Vergleich mit an<strong>der</strong>en auch in Deutschland weiterhin<br />

vom ermäßigten Steuersatz begünstigter Freizeitangebote<br />

wie Zoobesuche für eine Verlängerung <strong>der</strong> Regelung zu<br />

gewinnen. Zu frisch war bei einigen Politikern die Erinnerung<br />

an die Debatte um den ermäßigten Steuersatz für Hotelübernachtungen.<br />

Seit 2012 unterliegt nur noch die Beför<strong>der</strong>ung von Personen<br />

mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr und im<br />

Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde o<strong>der</strong> auf Strecken bis<br />

50 km dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Während die<br />

Kabinenschifffahrt damit in den meisten Fällen 19 % Steuer<br />

erheben muss und somit die Gefahr <strong>der</strong> Verlagerung von<br />

Fahrten von deutschen Routen auf ausländische, steuerlich<br />

weiterhin begünstigte Reisegebiete besteht, ist für die Tagesausflugsschifffahrt<br />

noch zu klären, welcher Steuersatz<br />

für welche Fahrten gilt.<br />

Während das Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen zunächst<br />

dafür plädierte, nur den öffentlichen Personennahverkehr<br />

als „genehmigten Linienverkehr“ zu verstehen, setzt sich <strong>der</strong><br />

BDB dafür ein, die Definition des Linienverkehrs aus dem<br />

Personenbeför<strong>der</strong>ungsgesetz zu übernehmen. Da nach diesem<br />

Gesetz allerdings nur Genehmigungen für Straßen- und<br />

Schienenverkehre erteilt werden können, liegt es nahe, jede<br />

je<strong>der</strong>mann zugängliche Beför<strong>der</strong>ung als einen genehmigten<br />

Linienverkehr anzusehen. Bei Saisonbeginn 2012 dauerte die<br />

Abstimmung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n über die Auslegung<br />

des UStG noch an.<br />

Bettensteuer<br />

Als Ersatz für entgangene Steuereinnahmen für Hotelübernachtungen<br />

haben Städte wie Köln, Mainz und Koblenz für<br />

anlegende Kabinenschiffe kommunale Abgaben zwischen<br />

1,50 und 5 Euro pro Fahrgast und Tag eingeführt. Gegen diese<br />

Zusatzbelastung wehrt sich die Kabinenschifffahrt. Der<br />

BDB ist mit den meisten Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Zentralkommission<br />

für die Rheinschifffahrt <strong>der</strong> Auffassung, dass diese<br />

Steuern gegen die Mannheimer Akte verstoßen: Der in Artikel<br />

3 <strong>der</strong> Mannheimer Akte verankerte Grundsatz des Verbots<br />

jeglicher Abgaben gilt für die Beschiffung im Sinne <strong>der</strong><br />

Erbringung von Verkehrsdienstleistungen auf Binnenwasserstraßen.<br />

Der Kreuzfahrttourismus ist diesen Dienstleistungen<br />

zuzurechnen. Die Beherbergung von Fahrgästen ist<br />

Bestandteil <strong>der</strong> im Rahmen von Kreuzfahrten erbrachten<br />

Leistung. Dementsprechend gehört das Anlegen von Schiffen<br />

in Häfen, einschließlich über Nacht, zur Beschiffungsaktivität<br />

im Sinne <strong>der</strong> Mannheimer Akte.<br />

Der in Artikel 3 verankerte Grundsatz unterliegt lediglich<br />

zwei Einschränkungen, die entsprechend <strong>der</strong> ständigen Auslegung<br />

dieser Vorschrift zugelassen wurden. Diese betreffen<br />

zum einen die Erhebung allgemeiner Steuern, die analog <strong>der</strong><br />

Körperschaftsteuer und <strong>der</strong> Mehrwertsteuer auf Schifffahrtsunternehmen<br />

erhoben werden müssen, da sie auf jede<br />

industrielle und gewerbliche Tätigkeit anwendbar sind.<br />

Die Erhebung von mit <strong>der</strong> Hotellerie verbundenen Abgaben<br />

durch Gebietskörperschaften fällt nicht in diese Kategorie,<br />

da sie auf ein bestimmtes geographisches Gebiet und einen<br />

bestimmten Tätigkeitsbereich begrenzt ist.<br />

Zum an<strong>der</strong>en betreffen sie die Erhebung von Hafengebühren,<br />

die gemäß Artikel 27 <strong>der</strong> Mannheimer Akte die notwendigen<br />

Beträge zur Deckung <strong>der</strong> Kosten für den Betrieb<br />

<strong>der</strong> von den Schiffen genutzten Einrichtungen nicht übersteigen<br />

dürfen.<br />

Fahrgastrechte<br />

Nach <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> „Verordnung (EU) Nr.<br />

1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr<br />

und zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 2006/<strong>2004</strong>“ (kurz: EU-Verordnung über Fahrgastrechte<br />

in <strong>der</strong> Schifffahrt) im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union gilt<br />

ab dem 18. Dezember 2012 auch in <strong>der</strong> Schifffahrt eine Regelung,<br />

wie es sie im Luft- und Schienenverkehr bereits gibt.<br />

Der BDB hat seine Mitglie<strong>der</strong> über den Inhalt <strong>der</strong> Neurege-<br />

38<br />

Geschäftsbericht des BDB 2011/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!