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Geschäftsbericht 2003_2004_31_07.qxd - Bundesverband der ...

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NATIONAL<br />

Binnenschifffahrtsrecht<br />

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts<br />

Im Mai 2011 legte das Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz einen<br />

Referentenentwurf zur Reform des Seehandelsrechts vor,<br />

<strong>der</strong> auch zahlreiche Vorschläge zur Än<strong>der</strong>ung des Zivil- und<br />

Verfahrensrechts <strong>der</strong> Binnenschifffahrt enthielt. In einer gemeinsamen<br />

Stellungnahme des Instituts für Transport- und<br />

Verkehrsrecht <strong>der</strong> Universität Mannheim, des VBW und des<br />

BDB sowie in einer Anhörung in Berlin konnten die Verbände<br />

deutlich machen, dass eine Abschaffung des Verklarungsverfahrens,<br />

das in <strong>der</strong> Seeschifffahrt praktischen Problemen<br />

begegnet, in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt häufig, nämlich in rund<br />

<strong>der</strong> Hälfte aller Havarieprozesse und aus Sicht <strong>der</strong> Prozessökonomie<br />

äußerst erfolgreich angewandt wird. Grundsätzlich<br />

begrüßt, aber mit einigen Anmerkungen zu versehen<br />

waren die Vorschläge zur Havarie grosse, bei denen<br />

Deutschland nicht ohne Not einen nationalen Son<strong>der</strong>weg<br />

gehen sollte. Sehr zu begrüßen ist hingegen die Neuordnung<br />

und klare Regelung <strong>der</strong> Charterverhältnisse in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt,<br />

die wie<strong>der</strong>um Vorbildcharakter für eine komplexe<br />

und international noch nicht geregelte Materie sein<br />

könnte. Wie im Bereich <strong>der</strong> Fahrgastschifffahrt geschil<strong>der</strong>t,<br />

lehnten die deutschen Verbände mit Unterstützung des gemeinsamen<br />

internationalen Dachverbands <strong>der</strong> Versicherer<br />

und des Gewerbes IVR eine einseitige nationale Verschärfung<br />

<strong>der</strong> Haftungsregeln ab, die deutsche Unternehmer beson<strong>der</strong>s<br />

belasten würde, ohne dass die Haftungssummen<br />

bisher erreicht worden wären.<br />

Internationales Haftungsrecht<br />

Im internationalen Binnenschifffahrtsrecht stand 2011 im<br />

Zeichen <strong>der</strong> rechtspolitischen Diskussion über neue Haftungs-<br />

und Entschädigungsregeln durch eine Revision des<br />

Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung <strong>der</strong><br />

Haftung in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt (CLNI). Im April 2012 zeichnete<br />

sich folgen<strong>der</strong> Verhandlungsstand über die Haftungssummen<br />

des 25 Jahre alten Übereinkommens ab: Beim<br />

Transport von Gütern, die nicht Gefahrgut sind, werden Haftungssummen<br />

von 400 bzw. 1.400 Rechnungseinheiten diskutiert.<br />

Beim Gefahrguttransport soll dieser Betrag noch einmal<br />

verdoppelt werden, mindestens aber 10 Mio. Son<strong>der</strong>ziehungsrechte<br />

betragen. Bei <strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung bleibt<br />

nur noch eine Grenze von 100.000 Rechnungseinheiten pro<br />

zugelassener Fahrgastzahl, mindestens aber 2 Mio. Rechnungseinheiten<br />

für die Haftung bei Tod o<strong>der</strong> Verletzung,<br />

während die absolute Obergrenze gestrichen werden soll.<br />

Damit sind weiterreichende Vorschläge beim Gefahrguttransport,<br />

die nicht mehr versicherbar gewesen wären, vom<br />

Tisch. Bei <strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung wird es für eine Rückversicherung<br />

auf dem deutschen Markt mindestens sehr erschwert,<br />

wenn nicht gar unmöglich gemacht. Konkrete Prämiensteigerungen<br />

dürfen die Versicherer allerdings aus kartellrechtlichen<br />

Gründen nicht vortragen. Eine weitere Beratung<br />

wird im Frühjahr 2012 und eine diplomatische Konferenz<br />

zum CLNI im Herbst 2013 erwartet.<br />

Bürokratieabbau<br />

Seit Anfang 2012 ist die in den letzten dreißig Jahren über 80<br />

Mal geän<strong>der</strong>ten Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vereinfacht<br />

worden. Durch die generelle Zulassung von größeren<br />

Abmessungen auf deutschen Wasserstraßen konnten zahlreiche<br />

Einzel- und Jahresgenehmigungen für das Befahren<br />

<strong>der</strong> Flüsse und Kanäle entfallen. Das Bundesverkehrsministerium,<br />

das mit <strong>der</strong> Anerkennung ausländischer Schifferdienstbücher<br />

und Patenten in Verzug war, erließ zudem eine<br />

Personalverordnung für den Rhein, mit dem Deutschland<br />

wie<strong>der</strong> den Rechtstand <strong>der</strong> Nachbarstaaten erreicht. Nur<br />

noch in wenigen Fällen muss damit neben <strong>der</strong> für je<strong>der</strong>mann<br />

geltenden Streckenkenntnis bei ausländischen Patenten<br />

noch eine geson<strong>der</strong>te Anerkennung erfolgen. Bei den<br />

ebenfalls anerkannten Schifferdienstbüchern empfiehlt sich<br />

allerdings weiterhin das Führen eines deutschen Dienstbuches,<br />

da lei<strong>der</strong> noch nicht geregelt ist, welche Behörde welche<br />

Eintragungen zu den Fahrzeiten vornehmen darf.<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei Abfalltransporten<br />

Eine große Chance für den im Koalitionsvertrag angekündigten<br />

Abbau von Bürokratie kann <strong>der</strong> Gesetzgeber noch ergreifen:<br />

Nach <strong>der</strong> Verabschiedung des neuen Kreislaufwirtschaftgesetzes,<br />

das zum 1. Juni 2012 in Kraft tritt, können die<br />

Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Verkehrsträger in einer neuen Verordnung,<br />

die an die Stelle <strong>der</strong> heutigen Transportgenehmigungsverordnung<br />

tritt, gemäß ihren Beson<strong>der</strong>heiten behandelt<br />

werden. Auf die beson<strong>der</strong>e Zuverlässigkeit des Verkehrs<br />

mit Binnenschiffen, bei denen gefährliche Abfälle stets von<br />

mehreren Personen bewacht und nicht wild entsorgt werden<br />

können, hat <strong>der</strong> BDB im Gesetzgebungsverfahren für<br />

das neue Abfallrecht mehrfach hingewiesen. Die Nie<strong>der</strong>lande<br />

zeigen auf Vorschlag <strong>der</strong> dortigen Verbände, welche Erleichterungen<br />

möglich sind. Seit dem 20. Februar 2012 entfallen<br />

<strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Kreditwürdigkeit und – beson<strong>der</strong>s<br />

wichtig – <strong>der</strong> Fachkunde für Transporteure. Die Registrierung<br />

als Abfalltransporteur gilt bei den Nachbarn demnächst<br />

unbefristet.<br />

Geschäftsbericht des BDB 2011/2012<br />

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