Schallschutz im Schienenverkehr
Leseprobe
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Das Recht auf Nachtruhe<br />
ist ein Grundrecht<br />
Leiser Rhein –ein Wahlmärchen<br />
Der Bahnvorstand hatte bereits 1998 erkannt,<br />
dass die Fahrzeuge umgerüstet werden müssen,<br />
um leiser zusein. Politisch hat man erst in<br />
2007 mit dem Projekt „Leiser Rhein“ angekündigt,<br />
man werde <strong>im</strong>Rheintal 5.000 überwiegend<br />
lärmarme Fahrzeuge einsetzen. Daraus ist<br />
nichts geworden, denn logistisch war das wohl<br />
gar nicht möglich und in Wahrheit wohl auch<br />
nicht gewollt. Anträge auf Umrüstung gab es<br />
erst in 2013 für ganze 1.250 Waggons! Deshalb<br />
ist der Zeitpunkt längst überschritten, wo es<br />
heißen muss: Nachts dürfen nur noch technisch<br />
einwandfreie Fahrzeuge fahren, die der TSI-<br />
Norm entsprechen.<br />
[Pascal]<br />
[dB]<br />
Schalldruck und<br />
Schallpegel<br />
Das Recht auf Nachtruhe<br />
Die Rechtsgrundlagen dafür liegen nach Auffassung<br />
der Initiativen <strong>im</strong> Grundgesetz: Dem<br />
Schutz von Leib und Leben gebührt der absolute<br />
Vorrang. Das ist der zentrale Auftrag inunserer<br />
Verfassungsordnung. Das ergibt sich aus<br />
der Werteordnung des Grundgesetzes, das ist<br />
der Vorbehalt <strong>im</strong>öffentlichen Verwaltungsrecht<br />
und das ist auch ein humanitäres Anliegen. Der<br />
Ermessensspielraum, den sich der Gesetzgeber<br />
dabei eingeräumt hat, ist durch die Zumutbarkeit<br />
einer vom Staat zugesagten Finanzierung<br />
der Umrüstung ausgeschöpft und der Zeitpunkt<br />
für eine Umsetzung längst überschritten.<br />
Schalldruckpegel oberhalb von 80 dB(A) sind<br />
unverhältnismäßig mächtiger, als dB-Werte<br />
dies ausdrücken.<br />
Gesundheitsprognose erfordert Nachtfahrverbot<br />
Mit den Hinweisen auf das Gefährdungspotenzial<br />
des Bahnlärms durch die jüngste Gesundheitsprognose<br />
sollte sich nach Einschätzung<br />
der Initiativen daher eine Situation ergeben, wo<br />
es vor deutschen Gerichten durchaus als angemessen<br />
erscheinen kann, ein Nachtfahrverbot<br />
auszusprechen. Es ist unzweifelhaft, dass die<br />
Lärmwerte plus Erschütterungen jedes gekannte<br />
Maß der Verlärmung übersteigen. Es liegt<br />
daher <strong>im</strong>Ermessen der Wagenhalter und der<br />
Betreiber, jetzt umzurüsten oder Nachtfahrverbote<br />
inKauf zunehmen.<br />
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