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Schallschutz im Schienenverkehr

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Das Recht auf Nachtruhe<br />

ist ein Grundrecht<br />

Leiser Rhein –ein Wahlmärchen<br />

Der Bahnvorstand hatte bereits 1998 erkannt,<br />

dass die Fahrzeuge umgerüstet werden müssen,<br />

um leiser zusein. Politisch hat man erst in<br />

2007 mit dem Projekt „Leiser Rhein“ angekündigt,<br />

man werde <strong>im</strong>Rheintal 5.000 überwiegend<br />

lärmarme Fahrzeuge einsetzen. Daraus ist<br />

nichts geworden, denn logistisch war das wohl<br />

gar nicht möglich und in Wahrheit wohl auch<br />

nicht gewollt. Anträge auf Umrüstung gab es<br />

erst in 2013 für ganze 1.250 Waggons! Deshalb<br />

ist der Zeitpunkt längst überschritten, wo es<br />

heißen muss: Nachts dürfen nur noch technisch<br />

einwandfreie Fahrzeuge fahren, die der TSI-<br />

Norm entsprechen.<br />

[Pascal]<br />

[dB]<br />

Schalldruck und<br />

Schallpegel<br />

Das Recht auf Nachtruhe<br />

Die Rechtsgrundlagen dafür liegen nach Auffassung<br />

der Initiativen <strong>im</strong> Grundgesetz: Dem<br />

Schutz von Leib und Leben gebührt der absolute<br />

Vorrang. Das ist der zentrale Auftrag inunserer<br />

Verfassungsordnung. Das ergibt sich aus<br />

der Werteordnung des Grundgesetzes, das ist<br />

der Vorbehalt <strong>im</strong>öffentlichen Verwaltungsrecht<br />

und das ist auch ein humanitäres Anliegen. Der<br />

Ermessensspielraum, den sich der Gesetzgeber<br />

dabei eingeräumt hat, ist durch die Zumutbarkeit<br />

einer vom Staat zugesagten Finanzierung<br />

der Umrüstung ausgeschöpft und der Zeitpunkt<br />

für eine Umsetzung längst überschritten.<br />

Schalldruckpegel oberhalb von 80 dB(A) sind<br />

unverhältnismäßig mächtiger, als dB-Werte<br />

dies ausdrücken.<br />

Gesundheitsprognose erfordert Nachtfahrverbot<br />

Mit den Hinweisen auf das Gefährdungspotenzial<br />

des Bahnlärms durch die jüngste Gesundheitsprognose<br />

sollte sich nach Einschätzung<br />

der Initiativen daher eine Situation ergeben, wo<br />

es vor deutschen Gerichten durchaus als angemessen<br />

erscheinen kann, ein Nachtfahrverbot<br />

auszusprechen. Es ist unzweifelhaft, dass die<br />

Lärmwerte plus Erschütterungen jedes gekannte<br />

Maß der Verlärmung übersteigen. Es liegt<br />

daher <strong>im</strong>Ermessen der Wagenhalter und der<br />

Betreiber, jetzt umzurüsten oder Nachtfahrverbote<br />

inKauf zunehmen.<br />

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