Schallschutz im Schienenverkehr
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Grundrechte in Gefahr!<br />
Leben heißt essen, trinkenund schlafen –wer denAnspruch<br />
aufSchlaf verwehrt,verwehrt denAnspruch aufLeben<br />
Zu hohe Lärmeinwirkungen können als<br />
„schädliche Umwelteinwirkungen“ das<br />
Recht auf körperliche Unversehrtheit<br />
(Art. 2GG) oder die Nutzung des Eigentums<br />
(sog. eigentumsrechtlicher Eingriff<br />
nach Art. 14 GG) und somit Grundrechte<br />
beeinträchtigen.<br />
Nach neuerer Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte<br />
und des Bundesverwaltungsgerichts<br />
ist esunzulässig, Grundrechte zu<br />
beeinträchtigen. Daraus resultiert die Frage, ob<br />
staatliches und politisches Handeln bzw. die<br />
Verweigerung eines solchen Handelns weiterhin<br />
ohne Konsequenzen und ungesühnt<br />
bleiben kann.<br />
Die Bahn als Spitzenreiter der<br />
Lärmbelastung<br />
Die Lärmsanierung an Schienenwegen, mit<br />
der erst 1999 symbolisch begonnen wurde (20<br />
Jahre nach dem Beginn der Bestandssanierung<br />
an Straßen) ist bis heute faktisch unterblieben,<br />
obwohl der <strong>Schienenverkehr</strong> nachweislich<br />
höhere Lärmpegel erzeugt als alle<br />
anderen Verkehrsarten. Hinzu kommt, dass<br />
die Schiene <strong>im</strong> Laufe der Zeit um rund 11 dB<br />
lauter wurde –während alle anderen Verkehrsarten<br />
um10–15 dB leiser wurden –und durch<br />
eine unzulässige Mittelung weitere 20dBbei<br />
der Scheine schöngerechnet werden. Diese<br />
anhaltende, jasogar bewusst fortgesetzte<br />
gesetzgeberische Ignoranz und Abstinenz ist<br />
überhaupt nicht mehr zuverantworten.<br />
Wider besseres Wissen geschieht nichts!<br />
Dies umso mehr, als aufgrund der Langlebigkeit<br />
solcher Fahrzeuge die gesetzgeberische<br />
Zurückhaltung den rechtlosen Zustand auf<br />
Jahrzehnte hin einfriert. Nachdem 1999 der<br />
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)<br />
das Parlament umfassend über die gesundheitlichen<br />
Risiken durch <strong>Schienenverkehr</strong>slärm<br />
informiert hat und der damalige Bahnvorstand<br />
ein entsprechendes Programm der Lärmsanierung<br />
von Güterfahrzeugen beschlossen hatte,<br />
inklusive der Bremsumrüstung, ist bis heute<br />
nichts Spürbares geschehen.<br />
Menschen verlieren ihr Leben durch<br />
Bahnlärm<br />
Das wirft die Frage nach der Rechtschaffenheit<br />
und der Sorgfaltspflicht bei Bund und<br />
Bahn auf. Bedeutet es doch, dass man die<br />
gesundheitlichen Risiken kannte und einfach<br />
beiseiteschob. Obwohl esfinanziell zumutbar<br />
war und ist, die Fahrzeuge, wie in der Schweiz<br />
geschehen, leicht umzurüsten und damit<br />
10 dB(A) leiser zu machen, wartet oder zögert<br />
man bis heute. Und nicht nur das, sondern<br />
man baut die Schienenwege für hohe Belastungen<br />
und höhere Geschwindigkeiten aus,<br />
sodass noch mehr Lärm entsteht. Wir müssen<br />
inzwischen davon ausgehen, dass diese Ignoranz<br />
allein <strong>im</strong> letzten Jahrzehnt ca. 15.000<br />
Menschen das Leben gekostet hat. Wer trägt<br />
dafür die Verantwortung?<br />
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