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Schallschutz im Schienenverkehr

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Grundrechte in Gefahr!<br />

Leben heißt essen, trinkenund schlafen –wer denAnspruch<br />

aufSchlaf verwehrt,verwehrt denAnspruch aufLeben<br />

Zu hohe Lärmeinwirkungen können als<br />

„schädliche Umwelteinwirkungen“ das<br />

Recht auf körperliche Unversehrtheit<br />

(Art. 2GG) oder die Nutzung des Eigentums<br />

(sog. eigentumsrechtlicher Eingriff<br />

nach Art. 14 GG) und somit Grundrechte<br />

beeinträchtigen.<br />

Nach neuerer Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte<br />

und des Bundesverwaltungsgerichts<br />

ist esunzulässig, Grundrechte zu<br />

beeinträchtigen. Daraus resultiert die Frage, ob<br />

staatliches und politisches Handeln bzw. die<br />

Verweigerung eines solchen Handelns weiterhin<br />

ohne Konsequenzen und ungesühnt<br />

bleiben kann.<br />

Die Bahn als Spitzenreiter der<br />

Lärmbelastung<br />

Die Lärmsanierung an Schienenwegen, mit<br />

der erst 1999 symbolisch begonnen wurde (20<br />

Jahre nach dem Beginn der Bestandssanierung<br />

an Straßen) ist bis heute faktisch unterblieben,<br />

obwohl der <strong>Schienenverkehr</strong> nachweislich<br />

höhere Lärmpegel erzeugt als alle<br />

anderen Verkehrsarten. Hinzu kommt, dass<br />

die Schiene <strong>im</strong> Laufe der Zeit um rund 11 dB<br />

lauter wurde –während alle anderen Verkehrsarten<br />

um10–15 dB leiser wurden –und durch<br />

eine unzulässige Mittelung weitere 20dBbei<br />

der Scheine schöngerechnet werden. Diese<br />

anhaltende, jasogar bewusst fortgesetzte<br />

gesetzgeberische Ignoranz und Abstinenz ist<br />

überhaupt nicht mehr zuverantworten.<br />

Wider besseres Wissen geschieht nichts!<br />

Dies umso mehr, als aufgrund der Langlebigkeit<br />

solcher Fahrzeuge die gesetzgeberische<br />

Zurückhaltung den rechtlosen Zustand auf<br />

Jahrzehnte hin einfriert. Nachdem 1999 der<br />

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)<br />

das Parlament umfassend über die gesundheitlichen<br />

Risiken durch <strong>Schienenverkehr</strong>slärm<br />

informiert hat und der damalige Bahnvorstand<br />

ein entsprechendes Programm der Lärmsanierung<br />

von Güterfahrzeugen beschlossen hatte,<br />

inklusive der Bremsumrüstung, ist bis heute<br />

nichts Spürbares geschehen.<br />

Menschen verlieren ihr Leben durch<br />

Bahnlärm<br />

Das wirft die Frage nach der Rechtschaffenheit<br />

und der Sorgfaltspflicht bei Bund und<br />

Bahn auf. Bedeutet es doch, dass man die<br />

gesundheitlichen Risiken kannte und einfach<br />

beiseiteschob. Obwohl esfinanziell zumutbar<br />

war und ist, die Fahrzeuge, wie in der Schweiz<br />

geschehen, leicht umzurüsten und damit<br />

10 dB(A) leiser zu machen, wartet oder zögert<br />

man bis heute. Und nicht nur das, sondern<br />

man baut die Schienenwege für hohe Belastungen<br />

und höhere Geschwindigkeiten aus,<br />

sodass noch mehr Lärm entsteht. Wir müssen<br />

inzwischen davon ausgehen, dass diese Ignoranz<br />

allein <strong>im</strong> letzten Jahrzehnt ca. 15.000<br />

Menschen das Leben gekostet hat. Wer trägt<br />

dafür die Verantwortung?<br />

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