Schallschutz im Schienenverkehr
Leseprobe
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Gesamtlärmbetrachtung erforderlich!<br />
Um den verwaltungs- und haushaltsrechtlichen<br />
Ansprüchen gerecht zu werden, wird<br />
bisher Lärmschutz getrennt nach Verkehrsarten<br />
geregelt. Das entspricht nicht der<br />
Lebenswirklichkeit, die sich aus der quellenübergreifenden<br />
Gesamtbelastung durch<br />
Lärm der auf die Menschen einwirkt, ergibt<br />
und die als Ganzes ermittelt und gewürdigt<br />
werden muss. Das entspricht als Vorgabe<br />
für entsprechende Maßnahmen auch nicht<br />
einer wirksamen Lärmbekämpfung, sondern<br />
führt nicht selten dazu, dass man eine Lärmschutzwand<br />
an der Bahn errichtet, die dann<br />
den Lärm einer Bundesstraße reflektiert und<br />
diese doppelt laut oder inBereichen hörbar<br />
macht, die vorher Ruhe hatten. Nach dem<br />
Stand des Wissens und der Technik ist man<br />
heute inder Lage, die Einwirkung von Lärm<br />
in unterschiedlichen Lautstärken, zuunterschiedlichen<br />
Zeiten, aus unterschiedlichen<br />
Quellen, mit unterschiedlichen Charakteristiken,<br />
Frequenzstrukturen und Anstiegsgeschwindigkeiten<br />
zu ermitteln und zuwürdigen.<br />
Die längst überfällige Lärmaktionsplanung<br />
anden Hauptverkehrsstrecken<br />
muss dringend realisiert werden.<br />
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