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Schallschutz im Schienenverkehr

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Gesamtlärmbetrachtung erforderlich!<br />

Um den verwaltungs- und haushaltsrechtlichen<br />

Ansprüchen gerecht zu werden, wird<br />

bisher Lärmschutz getrennt nach Verkehrsarten<br />

geregelt. Das entspricht nicht der<br />

Lebenswirklichkeit, die sich aus der quellenübergreifenden<br />

Gesamtbelastung durch<br />

Lärm der auf die Menschen einwirkt, ergibt<br />

und die als Ganzes ermittelt und gewürdigt<br />

werden muss. Das entspricht als Vorgabe<br />

für entsprechende Maßnahmen auch nicht<br />

einer wirksamen Lärmbekämpfung, sondern<br />

führt nicht selten dazu, dass man eine Lärmschutzwand<br />

an der Bahn errichtet, die dann<br />

den Lärm einer Bundesstraße reflektiert und<br />

diese doppelt laut oder inBereichen hörbar<br />

macht, die vorher Ruhe hatten. Nach dem<br />

Stand des Wissens und der Technik ist man<br />

heute inder Lage, die Einwirkung von Lärm<br />

in unterschiedlichen Lautstärken, zuunterschiedlichen<br />

Zeiten, aus unterschiedlichen<br />

Quellen, mit unterschiedlichen Charakteristiken,<br />

Frequenzstrukturen und Anstiegsgeschwindigkeiten<br />

zu ermitteln und zuwürdigen.<br />

Die längst überfällige Lärmaktionsplanung<br />

anden Hauptverkehrsstrecken<br />

muss dringend realisiert werden.<br />

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