Schallschutz im Schienenverkehr
Leseprobe
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Gefahr durch Bestandsschutz<br />
Bestehende Rechte zusichern ist eine<br />
Sache. Veränderungen zu ignorieren und<br />
Baumaßnahmen stillschweigend zur funktionalenAusdehnungvon<br />
Kapazitätendurchzuführen<br />
eine ganz andere. „Bestandsschutz“<br />
wurde bisher anEisenbahnstrecken<br />
als Bollwerk gegen Lärmsanierungsansprüche<br />
eingesetzt, indem man für alle bestehenden<br />
Strecken nur bei wesentlichen Änderungen<br />
einen Anspruch auf Lärmsanierung<br />
vorsieht. Bestandsstrecken werden<br />
um 11 dB(A) schlechtergestellt als Neubaustrecken<br />
und selbst auf diese hohen Werte<br />
von tagsüber 70dB(A) und nachts 60 dB(A)<br />
hat die Bevölkerung keinen Anspruch.<br />
Nur bei Baumaßnahmen, die eine wesentliche<br />
Änderung beinhalten, z.B.bei zusätzlichen<br />
Gleisen, treten dann die um 11 dB(A)<br />
günstigeren Vorsorgewerte ein. Der Gesetzgeber<br />
überlässt die Beantwortung der Frage,<br />
was „wesentlich“ ist, durch unklare<br />
Gesetzestexte weitgehend den Richtern.<br />
Die haben inzwischen erkannt, dass es hier<br />
um Leben und Tod geht und <strong>im</strong> Sinne des<br />
Immissionsschutzgedankens umall das,<br />
was die Bevölkerung über Gebühr belastet<br />
und krank macht. Dazu zählen vor allem<br />
die funktionalen Änderungen.<br />
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