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Schallschutz im Schienenverkehr

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Gefahr durch Bestandsschutz<br />

Bestehende Rechte zusichern ist eine<br />

Sache. Veränderungen zu ignorieren und<br />

Baumaßnahmen stillschweigend zur funktionalenAusdehnungvon<br />

Kapazitätendurchzuführen<br />

eine ganz andere. „Bestandsschutz“<br />

wurde bisher anEisenbahnstrecken<br />

als Bollwerk gegen Lärmsanierungsansprüche<br />

eingesetzt, indem man für alle bestehenden<br />

Strecken nur bei wesentlichen Änderungen<br />

einen Anspruch auf Lärmsanierung<br />

vorsieht. Bestandsstrecken werden<br />

um 11 dB(A) schlechtergestellt als Neubaustrecken<br />

und selbst auf diese hohen Werte<br />

von tagsüber 70dB(A) und nachts 60 dB(A)<br />

hat die Bevölkerung keinen Anspruch.<br />

Nur bei Baumaßnahmen, die eine wesentliche<br />

Änderung beinhalten, z.B.bei zusätzlichen<br />

Gleisen, treten dann die um 11 dB(A)<br />

günstigeren Vorsorgewerte ein. Der Gesetzgeber<br />

überlässt die Beantwortung der Frage,<br />

was „wesentlich“ ist, durch unklare<br />

Gesetzestexte weitgehend den Richtern.<br />

Die haben inzwischen erkannt, dass es hier<br />

um Leben und Tod geht und <strong>im</strong> Sinne des<br />

Immissionsschutzgedankens umall das,<br />

was die Bevölkerung über Gebühr belastet<br />

und krank macht. Dazu zählen vor allem<br />

die funktionalen Änderungen.<br />

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