M I N D E R H E I T S B E R I C H T âGravierende ... - Neue Seite 2
M I N D E R H E I T S B E R I C H T âGravierende ... - Neue Seite 2
M I N D E R H E I T S B E R I C H T âGravierende ... - Neue Seite 2
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Als weitere Reaktion, auf die auch in den Medien bekannt gewordenen Missstände,<br />
wurden von verschiedenen Institutionen Kontrollen und Prüfungen im GZW<br />
und auch in anderen Geriatriezentren der Stadt Wien durchgeführt:<br />
So hat am 9.9.2003 der Bürgermeister ein Ersuchen an das Kontrollamt gerichtet,<br />
die Struktur und Qualität des geriatrischen Bereiches der Stadt Wien einer Prüfung<br />
zu unterziehen. Diese Berichte zu KA-K-12/03 und KA-K-13/03 wurden der<br />
Untersuchungskommission vorgelegt.<br />
Die Magistratsdirektion der Stadt Wien hat Prim. Dr. Hannes Plank und Pflegedirektorin<br />
Ljiljana Pastorkovic als Sachverständige mit der Beurteilung der vorliegenden<br />
Sachverhalte aus ärztlicher und gesundheits- und krankenpflegerischer<br />
Sicht beauftragt (Gutachten von Oktober 2003 liegt vor).<br />
Die interne Revision der Magistratsdirektion der Stadt Wien wurde ebenfalls mit<br />
der Überprüfung beauftragt. Der entsprechende Revisionsbericht stammt vom<br />
5.11.2003.<br />
Diese skandalösen, menschenunwürdigen Zustände, insbesondere in den Großheimen<br />
der Stadt Wien waren Anlass zur Einsetzung einer Untersuchungskommission<br />
zur Klärung der Missstände in den öffentlichen Pflegeheimen der Stadt<br />
Wien.<br />
Die Untersuchungskommission hat es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht,<br />
die politische Verantwortung und die Verwaltungsführung im Zusammenhang<br />
mit diesen gravierenden Missständen zu prüfen. Dabei sollte insbesondere auf die<br />
Großheime ein besonderes Augenmerk gelegt werden, weil in diesen über zweitausend<br />
Menschen in Sechs- bis Acht-Bett-Zimmern untergebracht sind und nicht<br />
zuletzt aus diesem Grund die Unterbringung und Betreuung der BewohnerInnen<br />
dort besonders mangelhaft ist.<br />
2. Feststellungen<br />
Im Rahmen der Untersuchungskommission können durch die Einvernahme der<br />
bereits oben angeführten Zeugen und Sachverständigen, sowie durch die Prüfung<br />
der beantragten und vorgelegten Urkunden und der Einsicht in die Ergebnisse der<br />
bereits erwähnten Prüfungen und Kontrollen folgende Feststellungen getroffen<br />
werden:<br />
Zum besseren Verständnis wird in der folgenden Ausführung die Gliederung der<br />
einzelnen Prüffelder im Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission<br />
übernommen. Im Einzelnen dazu:<br />
25.06.2004 10