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M I N D E R H E I T S B E R I C H T „Gravierende ... - Neue Seite 2

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Als weitere Reaktion, auf die auch in den Medien bekannt gewordenen Missstände,<br />

wurden von verschiedenen Institutionen Kontrollen und Prüfungen im GZW<br />

und auch in anderen Geriatriezentren der Stadt Wien durchgeführt:<br />

So hat am 9.9.2003 der Bürgermeister ein Ersuchen an das Kontrollamt gerichtet,<br />

die Struktur und Qualität des geriatrischen Bereiches der Stadt Wien einer Prüfung<br />

zu unterziehen. Diese Berichte zu KA-K-12/03 und KA-K-13/03 wurden der<br />

Untersuchungskommission vorgelegt.<br />

Die Magistratsdirektion der Stadt Wien hat Prim. Dr. Hannes Plank und Pflegedirektorin<br />

Ljiljana Pastorkovic als Sachverständige mit der Beurteilung der vorliegenden<br />

Sachverhalte aus ärztlicher und gesundheits- und krankenpflegerischer<br />

Sicht beauftragt (Gutachten von Oktober 2003 liegt vor).<br />

Die interne Revision der Magistratsdirektion der Stadt Wien wurde ebenfalls mit<br />

der Überprüfung beauftragt. Der entsprechende Revisionsbericht stammt vom<br />

5.11.2003.<br />

Diese skandalösen, menschenunwürdigen Zustände, insbesondere in den Großheimen<br />

der Stadt Wien waren Anlass zur Einsetzung einer Untersuchungskommission<br />

zur Klärung der Missstände in den öffentlichen Pflegeheimen der Stadt<br />

Wien.<br />

Die Untersuchungskommission hat es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht,<br />

die politische Verantwortung und die Verwaltungsführung im Zusammenhang<br />

mit diesen gravierenden Missständen zu prüfen. Dabei sollte insbesondere auf die<br />

Großheime ein besonderes Augenmerk gelegt werden, weil in diesen über zweitausend<br />

Menschen in Sechs- bis Acht-Bett-Zimmern untergebracht sind und nicht<br />

zuletzt aus diesem Grund die Unterbringung und Betreuung der BewohnerInnen<br />

dort besonders mangelhaft ist.<br />

2. Feststellungen<br />

Im Rahmen der Untersuchungskommission können durch die Einvernahme der<br />

bereits oben angeführten Zeugen und Sachverständigen, sowie durch die Prüfung<br />

der beantragten und vorgelegten Urkunden und der Einsicht in die Ergebnisse der<br />

bereits erwähnten Prüfungen und Kontrollen folgende Feststellungen getroffen<br />

werden:<br />

Zum besseren Verständnis wird in der folgenden Ausführung die Gliederung der<br />

einzelnen Prüffelder im Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission<br />

übernommen. Im Einzelnen dazu:<br />

25.06.2004 10

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