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M I N D E R H E I T S B E R I C H T „Gravierende ... - Neue Seite 2

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V. Ergebnis der Ermittlungen<br />

1. Anlassfall für die Einsetzung der Untersuchungskommission<br />

Zwei Sachwalter haben sich immer wieder beim diensthabenden Personal auf den<br />

betreffenden Stationen des Geriatriezentrum am Wienerwald (im Folgenden kurz<br />

„GZW“) über Mängel bei der Pflege ihrer unter Sachwalterschaft stehenden Personen<br />

beschwert. Sie beschwerten sich vor allem darüber, dass die Leute die<br />

meiste Zeit im Bett verbringen müssen, obwohl eine Mobilisierung im Rollstuhl<br />

möglich wäre und auch die Bettruhe schon am frühen Nachmittag von den BewohnerInnen<br />

nicht gewünscht sei. Da aber ihre Beschwerden ungehört blieben<br />

und keine Verbesserung der Pflege erfolgte, wendeten sie sich an die MA 47,<br />

welche für die städtischen Pflegeheime zuständig ist.<br />

Aufgrund dieser Beschwerden wurde von der MA 47 am 23.7.2003 eine Prüfung<br />

auf den betreffenden Stationen des GZW durchgeführt und dabei zahlreiche<br />

Mängel bei der Betreuung und Versorgung der BewohnerInnen festgestellt.<br />

So befanden sich fast alle BewohnerInnen bereits zu Beginn der Überprüfung um<br />

15:00 Uhr im Bett. Frau K., die durch einen dieser Sachwalter betreut wird, saß<br />

in halb aufrechter Position in einem für sie nicht geeigneten Rollstuhl; die Kleidung<br />

war schmutzig und auch ihre Hände waren nicht gereinigt. Sie machte insgesamt<br />

einen bedauernswerten Eindruck.<br />

Die Einsicht in die Pflegedokumentation der Frau K. hat ergeben, dass diese nicht<br />

vollständig und nachvollziehbar geführt wurde. So wurde auf die Grunderkrankung<br />

der Bewohnerin in der täglichen Betreuung keine Rücksicht genommen. Es<br />

wurden weder Therapien noch andere Mobilisierungen in ausreichendem Umfang<br />

durchgeführt. Nur ein Besuchsdienst, welcher vom Sachwalter organisiert wurde,<br />

hat Frau K. öfters mit dem Rollstuhl ins Freie geführt. Selbst bei akuten Erkrankungen<br />

oder Verletzungen erfolgte der ärztliche Diskurs nicht regelmäßig, um eine<br />

ausreichende medizinische Betreuung nachvollziehen zu können.<br />

Die tägliche Körperpflege lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen, weil diese<br />

Eintragungen im Durchführungsnachweis nicht enthalten sind.<br />

Handzeichen und Datum fehlen sowohl bei den Eintragungen der Ärzte, als auch<br />

bei der Dokumentation des Pflegepersonals.<br />

Dieser Bericht der MA 47 wurde einerseits der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes<br />

(im Folgenden kurz „KAV“) und dem Büro der ASTRin Dr. Pittermann-Höcker<br />

(nicht im ordentlichen Amtsweg) übermittelt und andererseits an<br />

die Kollegiale Führung des GZW mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.<br />

Der KAV hat dann am 8.8.2003 auf Ersuchen der ASTRin Dr. Pittermann-<br />

Höcker eine Überprüfung im GZW durchgeführt und die Feststellungen der MA<br />

47 im Wesentlichen bestätigt.<br />

25.06.2004 9

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