M I N D E R H E I T S B E R I C H T âGravierende ... - Neue Seite 2
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aller im GZW nach bekannt werden der Missstände durchgeführten Kontrollen<br />
war.<br />
Die Geriatrie wurde insgesamt jahrelang vernachlässigt und keine Verbesserungen<br />
oder Modernisierungen durchgeführt. Es hat zwar zahlreiche Kommissionen<br />
und Gremien gegeben, die mit tatkräftiger Unterstützung von Sachverständigen<br />
und Experten Verbesserungsvorschläge für die Pflege in den städtischen Pflegeheimen<br />
erarbeitet haben, doch wurden diese bis heute nicht umgesetzt. Als Beispiel<br />
kann hier die Kommission „Hilfe im hohen Alter“ genannt werden, deren<br />
Vorschläge nicht umgesetzt wurden, was das Kontrollamt in seinem Bericht auch<br />
bestätigt.<br />
b) Verantwortung für die Missstände<br />
Mit der Frage, wer für diese Missstände im Bereich der Pflege in den öffentlichen<br />
Heimen verantwortlich ist, hat sich insbesondere der Revisionsbericht der internen<br />
Revision der Magistratsdirektion der Stadt Wien vom 5.11.2003 zu MIR-R-<br />
1882/2003 beschäftigt. Die interne Revision ist insbesondere zum Ergebnis gekommen,<br />
dass die Kollegiale Führung der jeweiligen Geriatriezentren für die<br />
Missstände verantwortlich ist, weil im Zuge der Dienstaufsicht entsprechende<br />
Kontrollen durchgeführt hätten werden müssen und so diese Mängel auffallen<br />
hätten müssen. So hätte beispielsweise die mangelhafte und nicht nachvollziehbare<br />
Führung der Pflegedokumentation und der Krankengeschichte auffallen müssen.<br />
Doch auch das diplomierte Pflegepersonal ist für die Pflegedokumentation sowie<br />
die Planung, Durchführung, Organisation und Kontrolle der pflegerischen Maßnahmen<br />
im Team verantwortlich. Der jeweiligen Stationsschwester hätten die<br />
Mängel ebenfalls auffallen müssen.<br />
Die Verantwortung für den eklatanten Personalmangel liegt bei der Generaldirektion<br />
des KAV. Auch die mangelnde Kontrolle der Qualität der Pflege hat diese<br />
mitzuverantworten, weil der KAV als Betreiber der städtischen Pflegeheime für<br />
eine den heutigen Anforderungen entsprechende Qualität der Pflege und den dafür<br />
erforderlichen Personaleinsatz zu sorgen hat. Die Letztverantwortung für die<br />
katastrophale Situation der Geriatrie in Wien liegt somit auch beim Generaldirektor<br />
des Krankenanstaltenverbundes.<br />
Es darf aber auf die Verantwortung der zuständigen Stadträte (über mehrere<br />
Amtsperioden) samt den untergeordneten Magistratsabteilungen nicht vergessen<br />
werden. Die für die Kontrollen der Pflegeheime zuständige MA 47 hat, wie bereits<br />
anlässlich einer Rechnungshofprüfung im Jahr 2000 der Stadtregierung bekannt<br />
war, überhaupt keine Kontrollen durchgeführt und ist somit ihrem gesetzlichen<br />
Auftrag (Aufsicht über Pflegeheime gemäß § 23 Wiener Sozialhilfegesetz)<br />
nicht nachgekommen. Es wurde auch nicht für eine Qualitätskontrolle durch andere<br />
Einrichtungen Sorge getragen, sondern es wurden gar keine Überprüfungen<br />
25.06.2004 15