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M I N D E R H E I T S B E R I C H T „Gravierende ... - Neue Seite 2

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haben, anwesend; wenn auch ungern, da er in seiner Aussage derartige Überprüfungen<br />

nicht als sinnvoll und lästig bezeichnet hat.<br />

Eine Mitarbeiterbefragung unter den Bediensteten im Geriatriezentrum „Am<br />

Wienerwald“ (GZW) ergab 2001, dass es eindeutig Probleme mit der (damaligen<br />

und heutigen) Pflegedirektorin Keihlser und deren Führungsverhalten gab. Aus<br />

nicht eindeutig eruierbarem Grund wurde diese Pflegedirektorin mit dem Pflegedirektor<br />

des GZ St. Andrä/Traisen, Herrn Pelikan– mit einer variablen zeitlichen<br />

Befristung - getauscht. Nach einiger Zeit ist sie an das GZW wieder zurückgekommen<br />

und hat die Führung dieses Hauses wieder übernommen, obwohl sich<br />

ihre Kompetenz als Leiterin vermutlich nicht verbessert hat.<br />

Selbst Bürgermeister Dr. Häupl übt am 8.3.04 am Instrument der kollegialen<br />

Führungen heftige Kritik: Diese dienten der "Verschleierung von Verantwortung"<br />

und der "Verzögerung von Entscheidungen".<br />

Auch das Kontrollamt hat in seinem Bericht Mängel in der Dienstaufsicht festgestellt<br />

wie folgt:<br />

Die Stationsschwester hat u.a. die Durchführung der angeordneten pflegerischen<br />

Arbeiten zu überwachen und festgestellte Mängel sofort abzustellen. Wichtige<br />

Vorkommnisse sind im Dienstweg zu melden. Den Oberschwestern, den Oberinnen<br />

und der Leitung des Pflegedienstes obliegen Kontrollen und Rundgänge, insbesondere<br />

auch außerhalb der Regeldienstzeit. Mängel müssen sofort abgestellt<br />

werden und wichtige Vorkommnisse im Dienstweg weitergeleitet bzw. dokumentiert<br />

werden (bspw. Rapportbuch der Oberschwester). Im Zuge der Untersuchungskommission<br />

konnte aber keine geordnete Dokumentation und Vorfallsweitergabe<br />

festgestellt werden. Mittels Checklisten durchgeführte Pflegevisiten wurden<br />

nicht durchgeführt. Auch das Rapportbuch wurde nicht mehr geführt. Im Anlassfall<br />

fanden sich Eintragungen eines Arztes über ein Beschwerdetelefonat mit<br />

einem Sachwalter. In weiterer Folge konnte jedoch aus der Dokumentation nicht<br />

entnommen werden, ob bzw. mit welchen Konsequenzen ein Gespräch mit dem<br />

Pflegedienst stattgefunden hatte. (KA, <strong>Seite</strong> 6)<br />

Der Teilunternehmungsdirektor, dem die Führung, Koordination und Überwachung<br />

der kollegialen Führung übertragen war, erteilte keinen Auftrag zur Aufsicht.<br />

Die fachliche Aufsicht über die Geriatriezentren liegt, nach Stellungnahme<br />

des KAV, bei den Mitgliedern der kollegialen Führung. Im Zuge der Untersuchungskommission<br />

konnte jedoch kein derartiger Auftrag zur Aufsicht festgestellt<br />

werden.<br />

Zu bemängeln ist jedoch, dass seit der Unternehmungswerdung des KAV die TU<br />

1 bezüglich des Pflegebereiches ihren Aufsichtspflichten nicht im ausreichenden<br />

Ausmaß nachgekommen war, wobei dieser Umstand in Kombination mit einem<br />

unzureichenden Beschwerdemanagement, offensichtlichen Führungsschwächen<br />

auf mehreren Leitungsebenen und laufend aufgetretenen Personalengpässen<br />

25.06.2004 17

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