M I N D E R H E I T S B E R I C H T âGravierende ... - Neue Seite 2
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Wie Zeugen vor der Untersuchungskommission ausgesagt haben, sind zwischen<br />
3 und 6 Personen pro Tag im GZW kürzer oder länger von ihrer Station abgängig,<br />
ohne dass ihr momentaner Aufenthaltsort den Mitarbeitern des GZW bekannt<br />
ist. Trotz der großen Anzahl an Abgängigen- im Jahre 2003 waren es insgesamt<br />
rund 2.200 Personen – suchen nur etwa 7 bis 10 Mitarbeiter des GZW nach diesen<br />
oft geistig verwirrten, dementen oder psychisch kranken Personen. Das ist eine<br />
nicht ausreichende Zahl, wenn man bedenkt, dass das Areal vom GZW über<br />
295.000 m² groß ist. Das ist sicher mit ein Grund, warum es passieren konnte,<br />
dass ein abgängiger Bewohner nicht (rechtzeitig) gefunden werde konnte und am<br />
Dachboden des GZW zu Tode gekommen ist. Es waren nicht ausreichend Personen<br />
für eine zielführende Suche vor Ort zur Verfügung und jene Personen, die<br />
mit der Suche befasst waren, waren in keinster Weise geschult, um möglichst effizient<br />
vorzugehen. Die in der Untersuchungskommission vorgelegten Suchpläne<br />
des GZW sind sicher nicht ausreichend, um möglichst rasch abgängige Personen<br />
wieder zu finden.<br />
Darüber hinaus wurde in der Untersuchungskommission festgestellt, dass aufgrund<br />
eines Erlasses im GZW nur 3 Tage verpflichtend nach Abgängigen zu suchen<br />
ist. Konnte die betreffende Person nicht innerhalb dreier Tage gefunden<br />
werden, wird sie als Entlassen eingetragen und keine weiteren Maßnahmen getroffen.<br />
Ob im jeweils konkreten Fall „Gefahr im Verzug“ ist und daher eine intensivere<br />
Suche stattzufinden hat, entscheidet der diensthabende Arzt. Auch über<br />
die Erstattung einer Vermisstenanzeige bei der Polizei hat er zu entscheiden, unabhängig<br />
davon, ob er den betroffenen Bewohner regelmäßig medizinisch betreut<br />
oder nur „zufällig“, z. B. am Wochenende auf der konkreten Station zum Dienst<br />
eingeteilt ist.<br />
Ob damit die Entscheidung in den richtigen Händen liegt, ist zu bezweifeln.<br />
g) Versagen des Beschwerdemanagements<br />
Beschwerden von Sachwaltern oder Angehörigen oder auch den BewohnerInnen<br />
selbst beim diensthabenden Personal wurden nicht dokumentiert und auch nicht<br />
an die Vorgesetzten im Dienstwege weitergeleitet.<br />
Erst Pflegedirektor Pelikan hat im GZW eine Oberschwester mit dem Beschwerdemanagement<br />
beauftragt, doch hat niemand von dieser zentralen Beschwerdestelle<br />
gewusst. Weder das Personal noch die BewohnerInnen und ihre Angehörigen<br />
wurden darüber informiert.<br />
Grundsätzlich ist das Beschwerdemanagement festgelegt und die Verantwortungen<br />
zugeteilt. Nicht zuletzt die unterschiedlichen Zuständigkeiten (KA, S. 11,<br />
Stellungnahme KAV) verhindern aber die praktische Umsetzung der Richtlinien<br />
des Beschwerdemanagements. Diesbezügliche Kontrollen bzw. Ablaufoptimierungen<br />
konnten im Zuge der Befragungen der Untersuchungskommission nicht<br />
festgestellt werden.<br />
25.06.2004 22