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M I N D E R H E I T S B E R I C H T „Gravierende ... - Neue Seite 2

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Wie Zeugen vor der Untersuchungskommission ausgesagt haben, sind zwischen<br />

3 und 6 Personen pro Tag im GZW kürzer oder länger von ihrer Station abgängig,<br />

ohne dass ihr momentaner Aufenthaltsort den Mitarbeitern des GZW bekannt<br />

ist. Trotz der großen Anzahl an Abgängigen- im Jahre 2003 waren es insgesamt<br />

rund 2.200 Personen – suchen nur etwa 7 bis 10 Mitarbeiter des GZW nach diesen<br />

oft geistig verwirrten, dementen oder psychisch kranken Personen. Das ist eine<br />

nicht ausreichende Zahl, wenn man bedenkt, dass das Areal vom GZW über<br />

295.000 m² groß ist. Das ist sicher mit ein Grund, warum es passieren konnte,<br />

dass ein abgängiger Bewohner nicht (rechtzeitig) gefunden werde konnte und am<br />

Dachboden des GZW zu Tode gekommen ist. Es waren nicht ausreichend Personen<br />

für eine zielführende Suche vor Ort zur Verfügung und jene Personen, die<br />

mit der Suche befasst waren, waren in keinster Weise geschult, um möglichst effizient<br />

vorzugehen. Die in der Untersuchungskommission vorgelegten Suchpläne<br />

des GZW sind sicher nicht ausreichend, um möglichst rasch abgängige Personen<br />

wieder zu finden.<br />

Darüber hinaus wurde in der Untersuchungskommission festgestellt, dass aufgrund<br />

eines Erlasses im GZW nur 3 Tage verpflichtend nach Abgängigen zu suchen<br />

ist. Konnte die betreffende Person nicht innerhalb dreier Tage gefunden<br />

werden, wird sie als Entlassen eingetragen und keine weiteren Maßnahmen getroffen.<br />

Ob im jeweils konkreten Fall „Gefahr im Verzug“ ist und daher eine intensivere<br />

Suche stattzufinden hat, entscheidet der diensthabende Arzt. Auch über<br />

die Erstattung einer Vermisstenanzeige bei der Polizei hat er zu entscheiden, unabhängig<br />

davon, ob er den betroffenen Bewohner regelmäßig medizinisch betreut<br />

oder nur „zufällig“, z. B. am Wochenende auf der konkreten Station zum Dienst<br />

eingeteilt ist.<br />

Ob damit die Entscheidung in den richtigen Händen liegt, ist zu bezweifeln.<br />

g) Versagen des Beschwerdemanagements<br />

Beschwerden von Sachwaltern oder Angehörigen oder auch den BewohnerInnen<br />

selbst beim diensthabenden Personal wurden nicht dokumentiert und auch nicht<br />

an die Vorgesetzten im Dienstwege weitergeleitet.<br />

Erst Pflegedirektor Pelikan hat im GZW eine Oberschwester mit dem Beschwerdemanagement<br />

beauftragt, doch hat niemand von dieser zentralen Beschwerdestelle<br />

gewusst. Weder das Personal noch die BewohnerInnen und ihre Angehörigen<br />

wurden darüber informiert.<br />

Grundsätzlich ist das Beschwerdemanagement festgelegt und die Verantwortungen<br />

zugeteilt. Nicht zuletzt die unterschiedlichen Zuständigkeiten (KA, S. 11,<br />

Stellungnahme KAV) verhindern aber die praktische Umsetzung der Richtlinien<br />

des Beschwerdemanagements. Diesbezügliche Kontrollen bzw. Ablaufoptimierungen<br />

konnten im Zuge der Befragungen der Untersuchungskommission nicht<br />

festgestellt werden.<br />

25.06.2004 22

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