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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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10310 UnterhaltsvorschussDarstellung der Leistungen und ZieleUnterhaltsvorschuss dient nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zur Sicherstellung<strong>des</strong> Unterhalts von minderjährigen Kindern bis zum 12. Lebensjahr, wenn ein unterhaltspflichtigerElternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Unterhaltvorschuss wird für maximal72 Monate gewährt. Die Unterhaltsvorschussstelle tritt in solchen Fällen zunächstin Vorleistung, ohne aber den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zunehmen.Zahlen, Daten, FaktenIm Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 erhielten insgesamt 786 Kinder aus dem Bereich <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamtesUnterhaltsvorschussleistungen.Bei der Bewertung der Fallzahlen der einzelnen Städte und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>gebietesist das Verhältnis zur gleichaltrigen Bevölkerung zu berücksichtigen.Anteil der Kinder unter 12 Jahren,die im Jahr 2011 und 2012 Unterhaltsvorschuss erhalten haben2011 201212,0%10,0%9,7%9,4%8,0%6,0%4,0%4,1%4,2%4,7%3,8% 3,8% 3,7%6,2%5,0%3,8%3,9%3,7% 3,7% 3,3%2,8%3,1%3,4%4,6% 4,4%2,0%0,0%Der <strong>Kreis</strong>anteil der Kinder von 0 bis 11 Jahren, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzbezogen haben, hat sich im <strong>Kreis</strong>vergleich von 2012 zu 2011 von 4,6 % auf4,4 % leicht verringert. Der höchste Anteil ist in Bad Lippspringe mit 9,4 % festzustellen,der niedrigste in Lichtenau mit 2,8 %.

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