10.07.2015 Aufrufe

Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

482 Jugendarbeitund Jugendschutzstattungen zur Durchführung von jugendrelevantenVeranstaltungen statt. Vom Verlauf<strong>des</strong> Gespräches hängt die Erteilung derKonzession ab.„Checkliste zur Einhaltung <strong>des</strong> Jugendschutzesim Rahmen von Karnevalsveranstaltungen“- Angelehnt an die Jugendschutz-Checklistefür Veranstalter ist dieseder rote Faden bei der Vorbereitungvon Karnevalsveranstaltungen (Büttensitzungen,Jugenddisco, Umzüge u.a.). ImRahmen der Ordnungspartnerschaft wirdden Verantwortlichen Rüstzeug an dieHand gegeben, um diese Veranstaltungenim Sinne eines aktiven Kinder- und Jugendschutzesverantwortlich durchführen zukönnen. Die Checklisten zur Einhaltung <strong>des</strong>Jugendschutzes sind mit den Ordnungsämternund dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutzder <strong>Kreis</strong>polizeibehördeabgestimmt.Darüber hinaus gibt es eine spezielle „Jugendschutzumrechnungstabelle“,die fürden jeweiligen Veranstaltungstag aktualisiertwird und auf einen Blick klar vermittelt,welcher Gast in welchem Alter welcheRechte hat bzw. noch nicht hat (z.B. Konsumvon Alkohol, Rauchverbot; Zutrittsrechtezur Veranstaltung usw.).Öffentlichkeitsarbeit: Das Jugendamt hältBroschüren, Flyer, Gesetzestexte u.a. Informationsmaterialbereit, welches kostenlosan Gewerbetreibende, Eltern und Erzieher,Jugendgruppenleiter, Häuser der OffenenTür sowie an Schulen abgegeben wird.Im Jahr 2012 sind mehrere Presseartikel zuThemen <strong>des</strong> Kinder- und Jugendschutzesveröffentlicht worden. Kurz vor entsprechendenVeranstaltungen (z.B. Karneval, 1.Mai, <strong>Kreis</strong>schützenfest) wurde noch einmalauf die Jugendschutzbestimmungen überPresseartikel informiert. Ebenso wurde überVeröffentlichungen an die elterliche Verantwortungappelliert und zur Beachtungder gesetzlichen Regelungen motiviert.Durch die Internetpräsenz <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamteskönnen auch aktuelle Informationen,Broschüren, etc. zu Jugendschutzbestimmungenabgerufen werden. Ebensowurde im Jahr 2012 über mehrere Maßnahmen,Projekte, Angebote, etc. berichtet(z.B. Projekt Soziales Lernen, Qualifizierungsmaßnahme„Starter Kit- Zukunft fürEinsteiger“), so dass die Öffentlichkeit überdie Arbeit <strong>des</strong> Kinder- und Jugendschutzesinformiert worden ist.Elternanschreiben zu aktuellen Anlässenwerden regional über die Schulen an dieEltern gerichtet (z.B. Karneval, SchützenoderVolksfeste). Hier ist in Zusammenarbeitmit den Schulen der Kinder- und Jugendschutznoch einmal in das Bewusstseinder Eltern gebracht worden.Das <strong>Kreis</strong>jugendamt hat im Jahr 2012 einen„Ratgeber für Eltern“ entwickelt, der eineAuflistung von hilfreichen Ratschlägen zumUmgang mit den eigenen Kindern zumThema Alkoholkonsum beinhaltet. Der Ratgeberbeschreibt in 11 Punkten kurz undknapp Handlungsstrategien für Eltern, waszu tun ist, wenn der eigene Sohn bzw. dieTochter Alkohol konsumiert.Die Jugendschutzfachkraft versteht sichauch als Partner der „Bun<strong>des</strong>prüfstelle fürjugendgefährdende Medien“, einer Bun<strong>des</strong>behörde,die sich auf Antrag z.B. <strong>des</strong><strong>Kreis</strong>jugendamtes mit Medien befasst, diemöglicherweise jugendgefährdend sind.Besonders auch Eltern, Erzieher, sozialpädagogischeMitarbeiterInnen sind aufgefordert,Augen und Ohren offen zu halten,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!