462 Jugendarbeitund JugendschutzSeit nunmehr etwa 20 Jahren wird dievorgenannte vergleichende Statistik kontinuierlichfortgeschrieben. In dieser Zeitist feststellbar, dass die Aktivitäten der Jugendgruppenund HOTs trotz geringer Jahresschwankungenjährlich etwa 25 % allerKinder im Betreuungsbereich <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamtesdurch ihre Ferienfreizeiten undJugendbegegnungen erreichen, die durcheinen Zuschuss <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> gefördertwerden. Oftmals wird erst durchdiese Förderung die Teilnahme an den genanntenJugendaktivitäten möglich.Die größte beantragte Förderposition istdie Förderung von Ferienfreizeiten und internationalenJugendbegegnungen. Etwa5.500 Kinder und Jugendliche erhielten einenZuschuss zu den Teilnehmerkosten.Im Jahr 2012 wurde die Jugendarbeit(ohne offene Jugendarbeit) mit jeweils ca.193.000€, (2011: 185.000 €) gefördert. Hinzukommt noch das Sozialraumbudget in Höhevon 45.000 €. Hierbei erhält jede Kommuneein Budget in Höhe von 5.000 € zur finanziellenUnterstützung der nicht in den Jugendhilferichtlinienvorgesehenen Projekteund Maßnahmen, die von den Trägern undInstitutionen vor Ort durchgeführt werden.Über die Vergabe dieser Mittel wird ebenfallsdurch ein Gremium in der Kommuneentschieden.27. Januar 2010 beschlossen wurde. DieMaßnahmenförderung wird durch denFörderschwerpunkt „Projektförderung“ergänzt. Hierdurch wird es möglich, längerfristigezielgerichtete Gruppenaktivitätenfinanziell besonders zu fördern (z.B.Theaterworkshops o.ä.). Die Richtlinienwerden regelmäßig in der AG § 78 „Jugend“evaluiert.Im Jahr 2013 beginnt die Fortschreibung<strong>des</strong> Kinder- und Jugendförderplans für die16. Wahlperiode.Entwicklungen und AusblickIm Jahr 2006 wurden die Förderrichtliniengemeinsam mit der AG § 78 „Jugend“entsprechend der Vorgaben <strong>des</strong> KinderundJugendförderplanes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRWweiterentwickelt und vom JHA beschlossen.Inzwischen sind die FörderrichtlinienBestandteil <strong>des</strong> 2. Kinder- und Jugendförderplans<strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong>, der am
2 Jugendarbeitund Jugendschutz472.3 Kinder- undJugendschutzKinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabeder Jugendhilfe, die aufgrund der sich raschverändernden Lebensbedingungen ständigneue Herausforderungen erfährt. Die Aufgabebesteht vor allem darin, Kinder und Jugendlichevor gefährdenden Einflüssen zu schützenund ihre soziale Integration in die Gesellschaftzu unterstützen. Hier werden Themen wieGewalt, Alkohol und Nikotin, Drogen, Medienetc. aufgegriffen und in unterschiedlichenFormen mit den Kindern, Jugendlichen undderen Bezugspersonen bearbeitet.Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftlicheAufgabe, an der gleichermaßenJugendhilfe, Eltern, Schule, Erzieherinnenund Erzieher, Jugendleiterinnenund Jugendleiter verantwortlich und engzusammenarbeiten.Kinder- und Jugendschutz umfasst dieSchwerpunkte:1. Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz(geregelt im Jugendschutzgesetz - JuSchG)2. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz(geregelt im § 14 <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches– Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfesowie § 14 <strong>des</strong> Kinder- und Jugendförderungsgesetz- 3. AG-KJHG – KJFöG undim 2. Kinder- und Jugendförderplan <strong>des</strong><strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> 2009 – 2014)2.3.1 Gesetzlicher KinderundJugendschutzDarstellung der Leistungenund ZieleEltern tragen bis zur Volljährigkeit ihrer Kinderdie Verantwortung für sie. Sie müssennicht alles erlauben, was das Jugendschutzgesetzgestattet. Die rechtlichen Grundlagen<strong>des</strong> Kinder- und Jugendschutzes sind inden letzten Jahren als Reaktion auf zunehmendeGefährdungstatbestände kontinuierlicherweitert worden.Mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetzsollen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche,die ihnen in der Öffentlichkeitdrohen, entgegengewirkt werden. Gleichzeitigwerden für Eltern und andere Erziehen<strong>des</strong>owie Gewerbetreibende Hinweisegegeben, wie Gefährdungen ausgeschlossenbzw. verringert werden (Seminare, Broschüren,Pressearbeit, etc.).Zahlen, Daten, FaktenDer gesetzliche Kinder- und Jugendschutzwurde im Jahr 2012 im Zuständigkeitsbereich<strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamtes wie folgt umgesetzt:Jugendschutzkontrollen fanden u.a. stattbeim Karnevalsumzug in Salzkotten-Scharmede,anlässlich <strong>des</strong> 1. Maifeiertages inDelbrück-Westenholz im Bereich <strong>des</strong> „FreienStuhls“, bei Abiparties in den KommunenBüren und Delbrück, bei verschiedenstenJugenddisco-Veranstaltungen sowie im Rahmen<strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>schützenfestes in Fürstenberg.Ordnungspartnerschaften, die der Vorbereitungund Gefahrenabwehr im Sinne <strong>des</strong>Jugendschutzes dienen, fanden anlässlichvon Großveranstaltungen z.B. in Salzkotten,Büren, Hövelhof und Delbrück statt.Beratungsgespräche und Kontrollen fandenin Alkoholverkaufsstellen, wie Tankstellen,Kiosken und Supermärkten in Kooperationmit den Ordnungsbehörden statt.Beratungs- und Informationsgespräche findengrundsätzlich vor der Erteilung von Ge-