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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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915 PflegekinderdienstEin Urteil <strong>des</strong> BVerwG vom 09.12.10 – 5 C 17.09 hatte weitreichende Auswirkungen aufdie Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII sowie die Kostenerstattung nach § 89 a SGB VIIIfür ambulante und stationäre Jugendhilfeleistungen.Aufgrund <strong>des</strong> Urteils mussten sowohl die Zuständigkeit als auch möglicheKostenerstattungsansprüche rückwirkend ab Beginn der Hilfe in allen laufendenFällen überprüft werden. Dies führte in einzelnen Bereichen zu erheblichenKostensteigerungen.Entwicklungen und AusblickIm <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> wachsen überdurchschnittlich viele Kinder, die vorübergehend oderdauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern verbleiben können, in Pflegefamilien auf.Der familiäre Rahmen dieser Jugendhilfeleistung bietet durch den Aufbau tragfähigerBindungen und Beziehungen insbesondere jüngeren Kindern die Möglichkeit, Entwicklungsdefiziteaufzuarbeiten, heilsame und korrigierende Erfahrungen zu machen und sozu eigenständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranzureifen.Damit Pflegefamilien belasteten Kindern diesen förderlichen Rahmen bieten und sie angemessenbegleiten und unterstützen können, wurden die Standards zur Vorbereitungund Schulung der Bewerber deutlich intensiviert. Die Teilnahme an einem umfangreichenVorbereitungsseminar ist neben den individuellen Gesprächen für alle Bewerber verpflichtend.Durch fortwährende Akquise konnten auch im vergangenen Jahr erneut ausreichend geeignetePflegefamilien gewonnen werden.Hierdurch wurde gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen, für die die Unterbringungin einer Pflegefamilie als die geeignete Hilfe erschien, auch tatsächlich in eineFamilie vermittelt werden konnten.Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes ist auch weiterhin die professionelleund vertrauensvolle Unterstützung bestehender Pflegeverhältnisse; dieses giltinsbesondere für die Begleitung von Verwandtschaftspflegeverhältnissen, welche in denletzten Jahren im Spektrum der erzieherischen Hilfen auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> deutlichzugenommen haben.Die Richtlinien <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> für die Gewährung von Zuschüssen gem. § 39 Abs.3 SGB VIII sind mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten. Sie sind einsehbar unterwww.kreis-paderborn.de.

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